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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065149-A0-306
Anlage-Nr. :              2
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                WM102


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                              WM102
Art des Rades:                                             einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke:                                                          RH
Radausführung:                                                        112G
Radgröße:                                                           10Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                                    40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                112 mm
Lochzahl:                                                               5
Mittenlochdurchmesser:                                              72,60 mm
Zentrierart:                                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                      Ø72.5/Ø66.6
geprüfte Radlast:                                                     925 kg
bei Reifenabrollumfang:                                             2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke            : DaimlerChrysler (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                           Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                 moment
164, 164 AMG, 164G, 166, 166 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                            4724     150 Nm
AMG, 251, 251 AMG            M14x1,5, Schaftlänge 29 mm

Typ:                         164G
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155 bis 285  GL-Klasse               275/45R20                                      A01) bis A10)ER1)
                                                                                     K01)K02)
                                               285/45R20

e1*2001/116*0340*14   1550/1800 (2000)                                               5/112/66,5




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065149-A0-306
Anlage-Nr. :              2
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                WM102


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
166                             e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 320     Mercedes GL- Klasse      275/45R20                         A02) bis A10)ER1)
                (Ausführungen ohne       A01)K01)K02)
                serienmäßige
                Radhausverbreiterung)    285/45R20
                                         A01)K01)K02)

                                          295/45R20
                                          A01)K01)K02)K112)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
166                             e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 320     Mercedes GL- Klasse      275/45R20                         A02) bis A10)ER1)
                (Ausführungen mit
                serienmäßiger            285/45R20
                Radhausverbreiterung)    A01)K01)

                                          295/45R20
                                          A01)K01)K04)K112)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
164                            e1*2001/116*0315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285     Mercedes ML-Klasse      265/45R20                          A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                          275/40R20
                                          A01)K01)K02)

                                          285/40R20
                                          A01)K01)K02)

                                          295/40R20




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Nr. :                     RZ-065149-A0-306
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                WM102


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
164                            e1*2001/116*0315*..
164 AMG                        e1*2001/116*0403*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
375             Mercedes ML 63 AMG      295/40R20                         A02) bis A10)




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 320     Mercedes M-Klasse       265/45R20                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K02)

                                         275/40R20
                                         A01)K01)K02)

                                         285/40R20
                                         A01)K01)K02)

                                         295/40R20
                                         A01)K01)K02)K108)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
166 AMG                        e1*2007/46*0826*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 410     Mercedes ML63 AMG       265/45R20                         A02) bis A10)
                                        A01)K02)

                                         275/40R20
                                         A01)K01)K02)

                                         285/40R20
                                         A01)K01)K02)

                                         295/40R20
                                         A01)K01)K02)K15)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                WM102


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
251                            e1*2001/116*0341*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285     Mercedes R-Klasse       265/40R20                         A02) bis A10)
                                        A01)A94)K01)K02)

                                         275/40R20
                                         A01)A94)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
251                            e1*2001/116*0341*..
251 AMG                        e1*2001/116*0404*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
375             Mercedes R63 AMG        265/40R20                         A02) bis A10)
                                        A01)A94)K01)K02)

                                         275/40R20
                                         A01)A94)K01)K02)



Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                WM102


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
     Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
     unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

ER1) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
     oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
     ist dies auf der Anbaubestätigung einzutragen .

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RZ-065149-A0-306-02~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065149-A0-306
Anlage-Nr. :              2
Seite :                   6/6                                                            Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                WM102


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
       Kunstoffinnenkotlügel ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen,
     - die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen

K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS
       Radhaus befindliche Blechsteg umzulegen,
     - das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
     - die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den
       Schweller zu versetzen.

Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ WM102 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 11.06.2015




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