Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065149-C0-306 Anlage-Nr. : 2a Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM102 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: WM102 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RH Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 112G Radgröße: 10Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø66.6 geprüfte Radlast: 925 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : DaimlerChrysler (D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 164, 164 AMG, 164G, 166, 166 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4724 150 Nm AMG, 251, 251 AMG M14x1,5, Schaftlänge 29 mm RZ-065149-C0-306-02a~DB-5-112-66_5-ET40.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065149-C0-306 Anlage-Nr. : 2a Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM102 Typ: 164G ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0340*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 285 GL-Klasse 275/45R20 A01) bis A10)ER1) K01)K02) 285/45R20 e1*2001/116*0340*14 1550/1800 (2000) 5/112/66,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, GLS 275/45R20 A02) bis A10) (Ausführungen ohne A01)K01)K02) EF0)ER2) serienmäßige Radhausverbreiterung) 285/45R20 A01)K01)K02) 295/45R20 A01)K01)K02)K112) 305/45R20 A01)K01)K02)K112)K113) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, GLS 275/45R20 A02) bis A10) (Ausführungen mit EF0)ER2) serienmäßiger 285/45R20 Radhausverbreiterung) A01)K01) 295/45R20 A01)K01)K04)K112) 305/45R20 A01)K01)K04)K112)K113) RZ-065149-C0-306-02a~DB-5-112-66_5-ET40.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065149-C0-306 Anlage-Nr. : 2a Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM102 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. 166 AMG e1*2007/46*0826*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 410 bis 430 Mercedes GLE AMG 265/40R20 A02) bis A10) E108) 265/45R20 275/40R20 285/40R20 295/40R20 305/35R20 A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 265/40R20 305/35R20 A02) bis A10) E108)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164 e1*2001/116*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 265/45R20 A02) bis A10) A01)K01)K04) 275/40R20 A01)K01)K02) 285/40R20 A01)K01)K02) 295/40R20 A01)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164 e1*2001/116*0315*.. 164 AMG e1*2001/116*0403*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 375 Mercedes ML 63 AMG 295/40R20 A02) bis A10) RZ-065149-C0-306-02a~DB-5-112-66_5-ET40.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065149-C0-306 Anlage-Nr. : 2a Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM102 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 335 Mercedes M-Klasse, GLE- 265/45R20 A02) bis A10) Klasse A01)K01)K02) E107)E108) (W166) 275/40R20 A01)K01)K02) 285/40R20 A01)K01)K02) 295/40R20 A01)K01)K02)K108) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. 166 AMG e1*2007/46*0826*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 410 Mercedes ML63 AMG 265/45R20 A02) bis A10) A01)K02) 275/40R20 A01)K01)K02) 285/40R20 A01)K01)K02) 295/40R20 A01)K01)K02)K15) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 251 e1*2001/116*0341*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 285 Mercedes R-Klasse 265/40R20 A02) bis A10) A01)A94)K01)K02) 275/40R20 A01)A94)K01)K02) RZ-065149-C0-306-02a~DB-5-112-66_5-ET40.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065149-C0-306 Anlage-Nr. : 2a Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM102 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 251 e1*2001/116*0341*.. 251 AMG e1*2001/116*0404*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 375 Mercedes R63 AMG 265/40R20 A02) bis A10) A01)A94)K01)K02) 275/40R20 A01)A94)K01)K02) Auflagen und Hinweise A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. RZ-065149-C0-306-02a~DB-5-112-66_5-ET40.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065149-C0-306 Anlage-Nr. : 2a Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM102 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen. E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292) EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der Anbaubestätigung einzutragen . ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg 275/45R20 2306 1850 285/45R20 2330 1850 295/45R20 2361 1829 305/45R20 2385 1813 Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RZ-065149-C0-306-02a~DB-5-112-66_5-ET40.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065149-C0-306 Anlage-Nr. : 2a Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM102 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunstoffinnenkotlügel ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen, - die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus befindliche Blechsteg umzulegen, - das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen, - die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den Schweller zu versetzen. K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 2a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ WM102 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH. Geschäftsstelle Essen, 27.07.2017 RZ-065149-C0-306-02a~DB-5-112-66_5-ET40.docx