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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065149-A0-306
Anlage-Nr. :              4
Seite :                   1/9                                                         Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                WM102


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  WM102
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke:                                              RH
Radausführung:                                            120D
Radgröße:                                               10Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    120 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                  74,10 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        925 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                :   BMW - Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
X5, X6, X-N1, X70                Serien- Radschraube, Kegel 60°,              -      140 Nm
                                 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065149-A0-306
Anlage-Nr. :              4
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                WM102


Typ:                         X70
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0420*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155 bis 261  BMW X5                  265/45R20                                               A01) bis A10)ER1)
                      (ohne Kotflügelverbreiterung)                                           K01)K04)
                                                      275/40R20

                                                      285/40R20

                                                      295/40R20



155 bis 261           BMW X5                          265/45R20                               A02) bis A10)ER1)
                      (mit Kotflügelverbreiterung)
                                                      275/40R20

                                                      285/40R20

                                                      295/40R20
                                                      A01)K01)

e1*2001/116*0420*02   1350/1755 (1950)                                                        5/120/74



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                       e1*2007/46*0421*..
X70                                      e1*2001/116*0420*..
X-N1                                     e1*2007/46*0454*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330           BMW X5                      265/45R20                                   A02) bis A10)
                      (Baureihe E70, Fahrzeuge A01)A94)K01)K04)N275)                          E50)E68)ER1)
                      ohne
                      Kotflügelverbreiterungen) 275/40R20
                                                  A01)K01)K04)N285)

                                                      295/40R20
                                                      A01)K01)K04)N305)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne                hinten
                                                      265/45R20            295/40R20          A01) bis A10)
                                                      K01)N275)            K04)N305)          E50)E68)ER1)V00)




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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                WM102


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X70                                e1*2001/116*0420*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW X5                      265/45R20                              A02) bis A10)
                (Baureihe E70, Fahrzeuge A94)N275)                                 E50)E68)ER1)
                mit
                Kotflügelverbreiterungen) 275/40R20
                                            A94)N285)

                                           285/40R20
                                           A94)N295)

                                           295/40R20
                                           A01)K01)N305)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           265/45R20            295/40R20          A02) bis A10)
                                           N275)                N305)              E50)E68)ER1)V00)




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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                WM102


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW X5                      255/40R20                              A02) bis A10)
                (Baureihe F15, Fahrzeuge N265)T101)                                E68a)ER1)
                mit
                Kotflügelverbreiterungen) 265/40R20
                                            N275)

                                           265/45R20
                                           N275)

                                           275/40R20
                                           N285)

                                           285/35R20
                                           G1V)

                                           285/40R20

                                           295/35R20
                                           A01)K03)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           255/40R20            285/35R20          A02) bis A10)
                                                                                   E68a)ER1)V00)

                                           265/45R20             295/40R20         A02) bis A10)
                                                                                   E68a)ER1)V00)




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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                WM102


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW X5                      255/40R20                              A02) bis A10)
                (Baureihe F15, Fahrzeuge N265)T101)                                E68a)ER1)
                ohne
                Kotflügelverbreiterungen) 265/40R20
                                            A01)K01)K04)N275)

                                           265/45R20
                                           A01)K01)K04)N275)

                                           275/40R20
                                           A01)K01)K04)N285)

                                           285/35R20
                                           A01)G1V)K01)K04)

                                           285/40R20
                                           A01)K01)K04)

                                           295/35R20
                                           A01)K01)K04)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           255/40R20            285/35R20          A01) bis A10)
                                                                K04)               E68a)ER1)V00)

                                           265/45R20             295/40R20         A01) bis A10)
                                           K01)                  K04)              E68a)ER1)V00)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065149-A0-306
Anlage-Nr. :              4
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                WM102


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X6                             e1*2007/46*0412*..
X-N1                           e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW X6 (F16)            255/40R20                                A02) bis A10)
                                        N265)                                    E69a)

                                         255/40R20 M+S

                                         265/40R20
                                         N275)

                                         265/40R20 M+S

                                         265/45R20
                                         N275)

                                         265/45R20 M+S

                                         275/40R20
                                         N285)

                                         275/40R20 M+S

                                         285/35R20
                                         GBC)

                                         285/40R20

                                         295/35R20
                                         A01)K03)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         255/40R20            285/35R20          A02) bis A10)
                                                                                 E69a)V00)

                                         265/45R20            295/40R20          A02) bis A10)
                                                                                 E69a)V00)




Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.



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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065149-A0-306
Anlage-Nr. :              4
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A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
     Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
     unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
     - Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11
     - Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10

E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
     - Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
     - Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*10
     - Typ X5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*09



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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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E69a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015:
     - Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*14
     - Typ X6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*08

ER1) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
     oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
     ist dies auf der Anbaubestätigung einzutragen .

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/55R18,
     275/40R20, 285/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GBC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 275/40R20,
     285/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065149-A0-306
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Teiletyp :                WM102


N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ WM102 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 11.06.2015




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