Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065149-A0-306
Anlage-Nr. : 4
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM102
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: WM102
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke: RH
Radausführung: 120D
Radgröße: 10Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 74,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 925 kg
bei Reifenabrollumfang: 2330 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : BMW - Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
X5, X6, X-N1, X70 Serien- Radschraube, Kegel 60°, - 140 Nm
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
RZ-065149-A0-306-04~BM-5-120-74-ET40.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065149-A0-306
Anlage-Nr. : 4
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM102
Typ: X70
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0420*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 261 BMW X5 265/45R20 A01) bis A10)ER1)
(ohne Kotflügelverbreiterung) K01)K04)
275/40R20
285/40R20
295/40R20
155 bis 261 BMW X5 265/45R20 A02) bis A10)ER1)
(mit Kotflügelverbreiterung)
275/40R20
285/40R20
295/40R20
A01)K01)
e1*2001/116*0420*02 1350/1755 (1950) 5/120/74
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X70 e1*2001/116*0420*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330 BMW X5 265/45R20 A02) bis A10)
(Baureihe E70, Fahrzeuge A01)A94)K01)K04)N275) E50)E68)ER1)
ohne
Kotflügelverbreiterungen) 275/40R20
A01)K01)K04)N285)
295/40R20
A01)K01)K04)N305)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
265/45R20 295/40R20 A01) bis A10)
K01)N275) K04)N305) E50)E68)ER1)V00)
RZ-065149-A0-306-04~BM-5-120-74-ET40.docx
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Nr. : RZ-065149-A0-306
Anlage-Nr. : 4
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM102
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X70 e1*2001/116*0420*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330 BMW X5 265/45R20 A02) bis A10)
(Baureihe E70, Fahrzeuge A94)N275) E50)E68)ER1)
mit
Kotflügelverbreiterungen) 275/40R20
A94)N285)
285/40R20
A94)N295)
295/40R20
A01)K01)N305)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
265/45R20 295/40R20 A02) bis A10)
N275) N305) E50)E68)ER1)V00)
RZ-065149-A0-306-04~BM-5-120-74-ET40.docx
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Nr. : RZ-065149-A0-306
Anlage-Nr. : 4
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM102
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330 BMW X5 255/40R20 A02) bis A10)
(Baureihe F15, Fahrzeuge N265)T101) E68a)ER1)
mit
Kotflügelverbreiterungen) 265/40R20
N275)
265/45R20
N275)
275/40R20
N285)
285/35R20
G1V)
285/40R20
295/35R20
A01)K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/40R20 285/35R20 A02) bis A10)
E68a)ER1)V00)
265/45R20 295/40R20 A02) bis A10)
E68a)ER1)V00)
RZ-065149-A0-306-04~BM-5-120-74-ET40.docx
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Nr. : RZ-065149-A0-306
Anlage-Nr. : 4
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM102
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330 BMW X5 255/40R20 A02) bis A10)
(Baureihe F15, Fahrzeuge N265)T101) E68a)ER1)
ohne
Kotflügelverbreiterungen) 265/40R20
A01)K01)K04)N275)
265/45R20
A01)K01)K04)N275)
275/40R20
A01)K01)K04)N285)
285/35R20
A01)G1V)K01)K04)
285/40R20
A01)K01)K04)
295/35R20
A01)K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K04) E68a)ER1)V00)
265/45R20 295/40R20 A01) bis A10)
K01) K04) E68a)ER1)V00)
RZ-065149-A0-306-04~BM-5-120-74-ET40.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065149-A0-306
Anlage-Nr. : 4
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM102
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X6 e1*2007/46*0412*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330 BMW X6 (F16) 255/40R20 A02) bis A10)
N265) E69a)
255/40R20 M+S
265/40R20
N275)
265/40R20 M+S
265/45R20
N275)
265/45R20 M+S
275/40R20
N285)
275/40R20 M+S
285/35R20
GBC)
285/40R20
295/35R20
A01)K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/40R20 285/35R20 A02) bis A10)
E69a)V00)
265/45R20 295/40R20 A02) bis A10)
E69a)V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RZ-065149-A0-306-04~BM-5-120-74-ET40.docx
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Nr. : RZ-065149-A0-306
Anlage-Nr. : 4
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM102
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
- Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11
- Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10
E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
- Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
- Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*10
- Typ X5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*09
RZ-065149-A0-306-04~BM-5-120-74-ET40.docx
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Nr. : RZ-065149-A0-306
Anlage-Nr. : 4
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM102
E69a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015:
- Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*14
- Typ X6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*08
ER1) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
ist dies auf der Anbaubestätigung einzutragen .
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G1V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/55R18,
275/40R20, 285/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GBC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 275/40R20,
285/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RZ-065149-A0-306-04~BM-5-120-74-ET40.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065149-A0-306
Anlage-Nr. : 4
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM102
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ WM102 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 11.06.2015
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