Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065149-A0-306 Anlage-Nr. : 5b Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM102 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: WM102 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallrad Handelsmarke: RH Radausführung: 130 Radgröße: 10Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Lochkreisdurchmesser: 130 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 71,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 925 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Porsche Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 9PA Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, - 160 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm 92A, 92AN, 92AH, 92AHN Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, - 160 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm 970, 970N Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, - 160 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm RZ-065149-A0-306-05b~PO-5-130-71_5-ET50.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065149-A0-306 Anlage-Nr. : 5b Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM102 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9PA e13*2001/116*0089*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 176 bis 404 Porsche Cayenne 265/45R20 A02) bis A10) A01)K01)K04)N275) 275/40R20 A01)K01)K04) 275/45R20 A01)G4L)K01)K04) 285/40R20 A01)K01)K04) 295/40R20 A01)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 92A e13*2007/46*1085*.. 92AH e13*2007/46*1107*.. 92AHN e13*2007/46*1108*.. 92AN e13*2007/46*1106*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 405 Porsche Cayenne 265/45R20 A02) bis A10) (Ausführungen ohne A01)K01)K04) Serien-Verbreiterung) 275/40R20 A01)K01)K04) 275/45R20 A01)K01)K04) 285/40R20 A01)K01)K04) 285/45R20 A01)K01)K04) 295/40R20 A01)K01)K02) 305/35R20 A01)K01)K02) RZ-065149-A0-306-05b~PO-5-130-71_5-ET50.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065149-A0-306 Anlage-Nr. : 5b Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM102 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 92A e13*2007/46*1085*.. 92AH e13*2007/46*1107*.. 92AHN e13*2007/46*1108*.. 92AN e13*2007/46*1106*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 405 Porsche Cayenne 265/45R20 A02) bis A10) (Ausführungen mit Serien- Verbreiterung) 275/40R20 275/45R20 285/40R20 285/45R20 295/40R20 305/35R20 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 970 e13*2007/46*0970*.. 970N e13*2007/46*1143*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 294 bis 405 Porsche Panamera 4S,- 255/40R20 285/35R20 A01) bis A10) GTS, -Turbo, Turbo S K01) E63)EF0)V00) (Ausf. mit kleinsten Serienrädern in 19Zoll) 255/40R20 295/35R20 A01) bis A10) K01) K04) E63)EF0)V00) Auflagen und Hinweise A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RZ-065149-A0-306-05b~PO-5-130-71_5-ET50.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065149-A0-306 Anlage-Nr. : 5b Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM102 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. E63) Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist vor Sonderrad-Anbau zu entfernen. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/50R19, 275/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RZ-065149-A0-306-05b~PO-5-130-71_5-ET50.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065149-A0-306 Anlage-Nr. : 5b Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM102 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 5b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ WM102 des Herstellers RH-ALURAD GmbH. Geschäftsstelle Essen, 11.06.2015 RZ-065149-A0-306-05b~PO-5-130-71_5-ET50.docx