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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               23a
Seite :                    1 / 12                                                     Mobilität
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  WM807
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            114G
Radgröße:                                               8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  114,3 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø60.1
geprüfte Radlast:                                        850 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2250 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   TOYOTA (J) bzw. TOYOTA EUROPE (B) bzw. LEXUS

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
E15J(a), E15UT(a),           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  4626     110 Nm
E15UT(a)MS1, E15UTN(a),      M12x1,5
HE15U(a), T25, T27, XE2(a),
XA3(A), XA4 (EU, M), XW3(a),
XW4(a), R1, E15EJ(a)
AX1T(EU,M), AX1T(EU,M)-TMG Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                      4626   120 Nm
                             M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               23a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                             e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis             205/50R17                               A02) bis A10)
                (Fahrzeuge vor Facelift    A01) K65)M00)
                2006, ohne Serienbereifung
                215/50R17)                 215/45R17

                                           225/45R17




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                              e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis            205/50R17                                A02) bis A10)
                (Fahrzeuge ab Facelift    M00)
                2006, mit Serienbereifung
                215/50R17)                215/45R17

                                           225/45R17




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                          e11*2001/116*0206*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153     Lexus IS200D, IS220D,    205/50R17                                 A02) bis A10)
                IS250, IS250C            M00)N215)                                 E68)EF0)
                (Stufenheck, Cabrio)
                                         215/45R17
                                         G7E)N225)

                                           225/45R17
                                           N235)

                                           245/40R17

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/45R17            245/45R17          A02) bis A10)
                                                                                   E68)EF0)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               23a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(a)                         e11*2001/116*0299*..
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
HE15U(a)                        e11*2007/46*0018*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
E15UT(a)MS1                     e11*2007/46*0167*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130      Toyota Auris             205/45R17                           A02) bis A10)
                (1. Generation)          M00)N215)                           E58)

                                           205/50R17
                                           G7F)M00)N215)

                                           215/45R17

                                           225/40R17

                                           225/45R17
                                           G7F)

                                           235/40R17




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73       Toyota Auris               205/45R17                         A02) bis A10)
                (2. Generation,            A93a)M00) N215)                   E59)E60)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-Hinterachse) 205/50R17
                                           M00)N215)

                                           215/45R17

                                           225/40R17

                                           225/45R17

                                           235/40R17
                                           A01) K28)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               23a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                         e11*2001/116*0305*..
HE15U(a)                         e11*2007/46*0018*..
E15UTN(a)                        e11*2007/46*0019*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97       Toyota Auris              205/45R17                         A02) bis A10)
                (2. Generation,           A93a)M00)N215)                    E59)E61)
                Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 205/50R17
                                          M00)N215)

                                          215/45R17
                                          N225)

                                          225/40R17

                                          225/45R17

                                          235/40R17




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                             e11*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130      Toyota Avensis           205/50R17                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A93)G5V) M00) N215)                EF0)

                                          205/55R17
                                          M00)N215)

                                          215/50R17
                                          M00)

                                          215/55R17
                                          G0Z)M00)

                                          225/45R17
                                          G5V)

                                          225/50R17

                                          235/45R17

                                          245/45R17

                                          255/45R17
                                          GCS)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               23a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
AX1T(EU,M)                   e11*2007/46*3641*..
AX1T(EU,M)-TMG               e13*2007/46*1765*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 85     Toyota C-HR             215/55R17                             A02) bis A10)
                                      A93a)M00)

                                          215/60R17
                                          M00)

                                          225/55R17
                                          A01)K03)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                               e11*2001/116*0222*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100      Toyota Corolla Verso      205/50R17                         A02) bis A10)
                                          M00)

                                          215/45R17

                                          225/45R17

                                          245/40R17
                                          A01) K68)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                               e11*2001/116*0222*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
130             Toyota Corolla Verso      215/45R17                         A02) bis A10)

                                          225/45R17

                                          245/40R17
                                          A01) K68)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               23a
Seite :                    6 / 12                                                            Mobilität
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(a)                           e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                225/60R17                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung,                                   E62)EF0)
                nur bis EG-Genehmigungs- 225/65R17
                Nr.: e6*2001/116*0105*08)
                                           235/60R17




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(a)                            e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                225/60R17                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung,                                    E62)EF0)
                nur bis EG-Genehmigungs- 225/65R17
                Nr.: e6*2001/116*0105*08)
                                           235/60R17




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(a)                          e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M)                     e6*2007/46*0166*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 114      Toyota RAV4              225/65R17                           A02) bis A10)
                (nur Ausführungen ab EG- G6X)                                E63)EF0)
                Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*09 bzw.
                e6*2007/46*0166*00)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(a)                            e11*2001/116*0264*..
XW4(a)                            e11*2007/46*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Toyota Prius Plus          205/50R17                         A02) bis A10)
                                           M00)

                                           225/45R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               23a
Seite :                    7 / 12                                                         Mobilität
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E15EJ(a)                       e11*2001/116*0304*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 97       Toyota Corolla          205/45R17                         A02) bis A10)
                (Stufenheck)            A93a)M00) N215)                   E67)

                                         205/45R17 M+S
                                         A93a)M00)

                                         205/50R17
                                         G6D)M00) N215)

                                         205/50R17 M+S
                                         G6D)M00)

                                         215/45R17

                                         225/45R17
                                         G6D)

                                         235/40R17
                                         A01) K12)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               23a
Seite :                    8 / 12                                                                 Mobilität
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                           e11*2001/116*0206*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 180     Lexus IS200T, IS250,      205/50R17                               A02) bis A10)
                IS300H                    M00)N215)                               E69)EF0)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen ab EG-         215/45R17
                Nummer:                   N225)
                e11*2001/116*0206*10)
                                          225/45R17

                                          235/40R17

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/45R17            235/40R17          A02) bis A10)
                                          M00)N215)                               E69)EF0)V00)

                                          205/45R17 M+S        235/40R17 M+S      A02) bis A10)
                                          M00)                                    E69)EF0)V00)

                                          205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                          M00)N215)                               E69)EF0)V00)

                                          205/50R17 M+S        225/45R17 M+S      A02) bis A10)
                                          M00)                                    E69)EF0)V00)

                                          215/45R17            235/40R17          A02) bis A10)
                                          N225)                                   E69)EF0)V00)

                                          215/45R17 M+S        235/40R17 M+S      A02) bis A10)
                                                                                  E69)EF0)V00)




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               23a
Seite :                    9 / 12                                                       Mobilität
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
        Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
        unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.


A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E58)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel
        '15'.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               23a
Seite :                    10 / 12                                                      Mobilität
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


E59)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel
        '18'.

E60)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

E61)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

E62)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
        e6*2001/116*0105*08

E63)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
        e6*2001/116*0105*09 bzw. e6*2007/46*0166*00

E67)    Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.

E68)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
        e11*2001/116*0206*09

E69)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
        e11*2001/116*0206*10

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G5V)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
        225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G6X)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7E)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.




RA-000800-B0-306-23a~TO-5-114_3-60-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               23a
Seite :                    11 / 12                                                        Mobilität
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


G7F)       Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
           205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
           Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
           bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
           und G01) zu beachten.

K03)       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
           Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
           bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
           Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K28)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K65)       An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel
           im Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
           auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten
           überprüft werden.

K68)       An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb
            Schwellerkante umzulegen,
       -    im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt
            komplett vom Halter zu entfernen,
       -    der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben,
       -    die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3
            mm zu kürzen,
       -    die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen.

M00)       Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
           Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
           Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
           Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.


RA-000800-B0-306-23a~TO-5-114_3-60-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               23a
Seite :                    12 / 12                                                      Mobilität
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

G0Z)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6D)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
        205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

GCS)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
        225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

Die Anlage Nr. 23a mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ WM807 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 02.03.2017




RA-000800-B0-306-23a~TO-5-114_3-60-ET45.docx