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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               27c
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  WM807
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            114G
Radgröße:                                               8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  114,3 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø67.1
geprüfte Radlast:                                        850 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2250 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : MAZDA

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
BK, BL, BLE, CR1, CW, DJ1,  Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   4638     110 Nm
ER, ERE, GG/GY, GG1, GH,    M12x1,5
GHE, GJ, KE, NC1, NC1E, SE,
TA, LW, LWD




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               27c
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Typ:                          GG/GY
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6                   215/45R17                         A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi)                                          K15)K23)
                                        225/45R17
                                        K03)

e1*98/14*0188*10E       1095/1095                                         5/114.3/67



Typ:                         GG1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6,                215/45R17                           A01) bis A10)
              Mazda 6 Kombi,                                              K15)K23)
              Mazda 6 Kombi Allrad    225/45R17
                                      K03)

 191                    Mazda 6 MPS      215/45R17 M+S                    A01) bis A10) E49)
                                                                          K15)K23)
                                         225/45R17 M+S
                                         K03)

e11*2001/116*0203*04E   1135/1095                                         5/114,3/67,1



Typ:                         BK
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 110   Mazda 3                 205/50R17                           A01) bis A10)
                                      M00)                                K03)K15)K38)

                                         215/45R17

191                     Mazda 3 MPS      205/50R17 M+S                    A01) bis A10)
                                         M00)                             K03)K15)K38)

                                         215/45R17 M+S

e1*2001/116*0234*12E    1110/915(0)      1070/915 (-) -3 MPS              5/114.3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               27c
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                       e11*2001/116*0262*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121             Mazda 3                     205/50R17                         A02) bis A10)
                       (4-/ 5-Türer, ab Modelljahr M00)                              E50a)
                       2014)
                                                   215/50R17
                                                   A01) K01)K15) M00)

                                                  235/45R17
                                                  A01) K01)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                      e11*2001/116*0262*..
BLE                                     e13*2007/46*1071*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136             Mazda 3                     205/45R17                         A02) bis A10)
                       (Schrägheck, bis Modelljahr M00)T88)                          E50)
                       2013)
                                                   215/45R17
                                                   A01) K03)

                                                  225/40R17
                                                  A01) K01)

                                                  235/40R17
                                                  A01) K01)K04)



Typ:                         SE
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 141 bis 170  Mazda RX8               225/50R17                                      A02) bis A10)


e11*2001/116*0199*06   860/1030(-)                                                   5/114.3/67,0



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                                     e1*98/14*0118*..
LWD                                    e1*98/14*0165*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104             Mazda MPV                 235/45R17                           A02) bis A10)
                       (Serie 205/65R15)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               27c
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                              e1*98/14*0118*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100             Mazda MPV                 235/45R17                         A02) bis A10)
                (Serie 215/60R16)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1                            e13*2001/116*0156*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107      Mazda 5                 205/50R17                           A02) bis A10)
                                        A01) K01)K41) K43) M00)

                                          215/45R17
                                          A01) K03)K41)

                                          225/45R17
                                          A01) K01)K41) K43)

                                          235/45R17
                                          A01) K01)K26) K41) K43)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NC1E                           e1*2001/116*0371*..
NC1                            e11*2001/116*0202*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118      Mazda MX-5              205/45R17                           A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)M00)

                                          215/40R17
                                          A01)K01)K04)K42)

                                          215/45R17
                                          A01)K01)K04)K42)

                                          225/40R17
                                          A01)K01)K04)K42)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               27c
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1                            e1*2007/46*1335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115      Mazda CX-3              215/50R17                                 A02) bis A10)
                                        M00)

                                         215/55R17
                                         M00)

                                         235/45R17




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ER                             e11*2001/116*0308*..
ERE                            e13*2007/46*1109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191     Mazda CX-7              235/65R17 M+S                             A02) bis A10)
                                        A01) A93)K04)                             EF0)

                                         245/60R17 M+S
                                         A01) K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                               e1*2001/116*0448*..
GHE                              e13*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136      Mazda 6, Mazda 6 LPG      205/50R17                               A02) bis A10)
                (Stufenheck, Schrägheck, A01) K01)K04) K16) K23) K56) M00)        E51)
                Kombi, Typ GH bis EG-
                Gen.-Nr.                  205/55R17
                e1*2001/116*0448*13, Typ A01) K01)K04) K16) K23) K27) K55) K56)
                GHE nur bis EG-Gen.-Nr M00)
                e13*2007/46*1075*05)
                                         215/50R17
                                         A01) K01)K04) K16) K23) K55) K56) M00)

                                         225/45R17
                                         A01) K01)K04) K16) K23) K56)

                                         235/45R17
                                         A01) K01)K04) K16) K23) K55) K56)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               27c
Seite :                    6 / 12                                                         Mobilität
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CW                             e1*2007/46*0433*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mazda 5                 205/50R17                         A02) bis A10)
                                        A01) K01)K13) K62) K63) M00)

                                         215/45R17
                                         A01) K03)K63)

                                         225/45R17
                                         A01) K01)K63)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                             e1*2001/116*0448*..
GHE                            e13*2007/46*1075*..
KE                             e13*2007/46*1247*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141     Mazda CX-5              225/65R17                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         235/60R17
                                         A93a)

                                         235/65R17
                                         G0F)

                                         245/60R17

                                         255/55R17
                                         A01) K01)

                                         255/60R17
                                         A01) G0F)K01)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               27c
Seite :                    7 / 12                                                          Mobilität
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                              e1*2001/116*0448*..
GJ                              e1*2007/46*1001*..
GHE                             e13*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141      Mazda 6                  225/55R17                         A02) bis A10)
                (bei Typ GH nur                                            E51a)
                Ausführungen ab EG-      235/50R17
                Genehmigungs-Nr.         A01)K03)
                e1*2001/116*0448*14, bei
                Typ GHE nur Ausführungen 235/55R17
                ab EG-Genehmigungs-Nr. A01)GB7)K03)
                e13*2007/46*1075*06)
                                          255/45R17
                                          A01)K03)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                              e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA                              G517
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155     Mazda Xedos 9            205/50R17                         A02) bis A10)
                (Serie 205/65R15)        M00)

                                          215/50R17
                                          A01) K03)M00)

                                          235/45R17
                                          A01) K03)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                              e13*98/14*0002*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120             Mazda Xedos 9            215/50R17                         A02) bis A10)
                (Serie 215/55R16)        A01) K03)M00)

                                          225/45R17

                                          235/45R17
                                          A01) K03)

                                          245/40R17
                                          A01) K01)K04) K12)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               27c
Seite :                    8 / 12                                                    Mobilität
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
     Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
     unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               27c
Seite :                    9 / 12                                                    Mobilität
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E49) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     215/45R17 M+S ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E50) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
     oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
     oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E51) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
     - Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05

E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
     Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
     Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GB7) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/65R16,
     225/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.



RA-000800-B0-306-27c~MA-5-114_3-67-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               27c
Seite :                    10 / 12                                                     Mobilität
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K38) An Achse 2 sind die Filz-Innenradhäuser im Bereich ab Höhe seitlicher Zierleiste bis zum
     Übergang vom Blechradhaus zum hinteren Stoßfänger um ca. 40 mm zu kürzen und eng
     an das äußere Radhausblech anzulegen (verkleben).




RA-000800-B0-306-27c~MA-5-114_3-67-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               27c
Seite :                    11 / 12                                                   Mobilität
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
         Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die
         gebördelte Radhauskante geklemmt werden kann,
     - der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
         auszuschneiden.

K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von Oberkante Kunststoffschweller bis
         zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
     - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
         Radhauskante zu klemmen.

K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - das ABS-Kabel ist kurz oberhalb des 1. Befestigungspunktes mit einem Kabelbinder
         so zu fixieren, dass das Kabel beim Lenkeinschlag nicht am Reifen schleifen kann.
         Fixierung im Bereich der Gummimanschette,
     - das Kunststoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze
         einzuschneiden, zu kürzen und hinter die Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild).
     - das Kunststoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze
         einzuschneiden, zu kürzen und hinter Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild).




K55) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffspritzschutz in Höhe der
     Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

K56) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
     Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.




RA-000800-B0-306-27c~MA-5-114_3-67-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               27c
Seite :                    12 / 12                                                         Mobilität
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


K62) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - der Clip zur Befestigung des Innenkotflügels in den Bereichen 40° vor und 10° hinter
         der Radmitte ist zu entfernen,
     - die dahinter befindliche Blechlasche ist entsprechend der umgelegten Radhauskante
         umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K63) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
         hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
     - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
         Radhauskante zu klemmen,
     - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur
         Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze)




M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

----Auflagentexte-Ende----Die Anlage Nr. 27c mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in
Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ WM807 des Auftraggebers RH-
ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 02.03.2017




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