Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065148-D0-306 Anlage-Nr. : 6 Seite : 1/8 Mobilität Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM902 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: WM902 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RH Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 120D Radgröße: 9Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 74,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 925 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : BMW - Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment X5, X6, X-N1, X70 Serien- Radschraube, Kegel 60°, - 140 Nm Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm RZ-065148-D0-306-06~BM-5-120-74-ET40.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065148-D0-306 Anlage-Nr. : 6 Seite : 2/8 Mobilität Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM902 Typ: X70 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0420*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 261 BMW X5 255/40R20 A01) bis A10) (ohne Kotflügelverbreite- T101) E50)ER1)K01)K04) rung) 255/45R20 265/45R20 275/40R20 155 bis 261 BMW X5 255/40R20 A02) bis A10) (mit Kotflügelverbreiterung) T101) E50)ER1) 255/45R20 265/45R20 275/40R20 e1*2001/116*0420*10 1650/1755 (1950) 5/120/74 Typ: X5 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0421*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 300 BMW X5 255/40R20 A01) bis A10) (ohne Kotflügelverbreite- T101) E50)ER1)K01)K04) rung) 255/45R20 265/45R20 275/40R20 155 bis 300 BMW X5 255/40R20 A02) bis A10) (mit Kotflügelverbreiterung) T101) E50)ER1) 255/45R20 265/45R20 275/40R20 e1*2007/46*0421*06 1650/1755 (1990) 5/120/74 RZ-065148-D0-306-06~BM-5-120-74-ET40.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065148-D0-306 Anlage-Nr. : 6 Seite : 3/8 Mobilität Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM902 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X5 e1*2007/46*0421*.. X70 e1*2001/116*0420*.. X-N1 e1*2007/46*0454*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 330 BMW X5 255/45R20 A02) bis A10) (Baureihe E70, Fahrzeuge N265) E50)E68)ER1) ohne Kotflügelverbreiterungen) 265/45R20 A94)N275) 275/40R20 A01)K03)N285) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X5 e1*2007/46*0421*.. X70 e1*2001/116*0420*.. X-N1 e1*2007/46*0454*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 330 BMW X5 255/45R20 A02) bis A10) (Baureihe E70, Fahrzeuge A94)N265) E50)E68)ER1) mit Kotflügelverbreiterungen) 265/45R20 A94)N275) 275/40R20 A94)N285) RZ-065148-D0-306-06~BM-5-120-74-ET40.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065148-D0-306 Anlage-Nr. : 6 Seite : 4/8 Mobilität Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM902 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X5 e1*2007/46*0421*.. X-N1 e1*2007/46*0454*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 330 BMW X5 255/40R20 A02) bis A10) (Baureihe F15, Fahrzeuge N265)T101) E68a)ER1) mit Kotflügelverbreiterungen) 255/45R20 N265) 265/40R20 N275) 265/45R20 N275) 275/40R20 N285) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X5 e1*2007/46*0421*.. X-N1 e1*2007/46*0454*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 330 BMW X5 255/40R20 A02) bis A10) (Baureihe F15, Fahrzeuge N265)T101) E68a)ER1) ohne Kotflügelverbreiterungen) 255/45R20 N265) 265/40R20 N275) 265/45R20 N275) 275/40R20 A01)K03)N285) RZ-065148-D0-306-06~BM-5-120-74-ET40.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065148-D0-306 Anlage-Nr. : 6 Seite : 5/8 Mobilität Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM902 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X6 e1*2007/46*0412*.. X-N1 e1*2007/46*0454*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 330 BMW X6 (F16) 255/40R20 A02) bis A10) N265) E69a) 255/40R20 M+S 255/45R20 N265) 255/45R20 M+S 265/40R20 N275) 265/40R20 M+S 265/45R20 N275) 265/45R20 M+S 275/40R20 N285) 275/40R20 M+S Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RZ-065148-D0-306-06~BM-5-120-74-ET40.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065148-D0-306 Anlage-Nr. : 6 Seite : 6/8 Mobilität Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM902 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013: - Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10 - Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*10 - Typ X5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*09 E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013: - Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11 - Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10 E69a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015: - Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*14 - Typ X6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*08 RZ-065148-D0-306-06~BM-5-120-74-ET40.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065148-D0-306 Anlage-Nr. : 6 Seite : 7/8 Mobilität Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM902 ER1) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der Anbaubestätigung einzutragen . K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RZ-065148-D0-306-06~BM-5-120-74-ET40.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065148-D0-306 Anlage-Nr. : 6 Seite : 8/8 Mobilität Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM902 Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ WM902 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH. Geschäftsstelle Essen, 21.05.2015 RZ-065148-D0-306-06~BM-5-120-74-ET40.docx