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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 1 von 9

Auftraggeber                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            KIBO
Typ                               KIB 8520
Radgröße                          8,5Jx20 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
B8           KIB 8520 B8 / Z13 Ø70,0-60,1           5/114,3/60,1       36        740    2240

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51368
Herstellerzeichen                 rial Germany
Radtyp und Ausführung             KIB 8520 (s.o.)
Radgröße                          8,5Jx20 H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                   30,5
S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                    -
S05       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                   -
S06       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      140                   -
S07       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      90                    30,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Fiat
                                  Lexus
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                 Seite 2 von 9


Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici            79-99,2        225/30R20   K1a K1b K2b R70 T85             A01 A12 A14
FY                     79-99,2        235/30R20   K1c K2b K42                     A19 A57 Flh
e4*2001/116*0106*..    79-99,2        245/30R20   K1c K2b K30 K42 K44             KMV S02
Lexus GS               183-255        245/30R20   K1a K2b K42 K56 T90 Z49         A01 A12 A14
S19                    183-255        255/30R20   K1c K2b K30 K42 K56 T92 Z49     A19 Lim S03
e6*2001/116*0103*00-
05
Lexus IS               110-153        235/30R20   G01 K1c K27 K30 K41 R02 T88     A01 A12 A14
XE2(a)                 110-153        245/30R20   R03 T90                         A19 Lim VL0
e11*2001/116*          110-153        255/30R20   R03 T92                         S03
0206*00-09
Lexus IS250c           153            235/30R20   G01 K1c K3c K3s K5c R02 T88     A01 A12 A14
XE2(a)                 153            245/30R20   R03 T90                         A19 Cbo VL0
e11*2001/116*          153            255/30R20   R03 T92                         S03
0206*00-09
Lexus LS 430           207            245/35R20   K1c K2b K41 K42 K43 T95         A01 A12 A14
F3                     207            255/35R20   K1c K2b K41 K42 K43 K44         A19 S03
e6*98/14*0079*..,
e6*2001/116*0079*..
Lexus NX300H           114            235/45R20                                   A12 A14 A19
AZ1, AZ1-TMG           114            245/40R20                                   A57 S03
e6*2007/46*0111*..;    114            245/45R20
e13*2007/46*1536*..    114            255/40R20
Lexus SC 430           210            245/30R20   K1b                             A01 A12 A14
Z4                                                                                A19 S03
e6*98/14*0084*..,
e6*2001/116*0084*..
Suzuki Grand Vitara    78-122         245/40R20   K1c K2b                         A01 A12 A14
JT                                                                                A19 Y84 S05
e4*2001/116*0091*..;
e4*2007/46*0292*..
- 3-Türer
Suzuki Grand Vitara    78-171         245/40R20   K1c K2b                         A01 A12 A14
JT                                                                                A19 Y85 S05
e4*2001/116*0091*..;
e4*2007/46*0292*..
- 5-Türer
Suzuki Kizashi         131            225/35R20   K1a K2b T90                     A01 A12 A14
FR                     131            235/35R20   K1a K2b T92                     A19 A57 Lim
e4*2007/46*0142*..     131            245/30R20   K1c K2b K6d T90                 S06
                       131            255/30R20   K1c K2b K3i K5d K6d T92
Suzuki SX4             66-99,2        225/30R20   K1c K2a K2b R70 T85             A01 A12 A14
EY                     66-99,2        235/30R20   K1c K2c K42                     A19 A58 Flh
e4*2001/116*0105*..;   66-99,2        245/30R20   K1c K2c K30 K42 K44             KOV S02
e4*2007/46*0284*..
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                 Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki SX4              66-99,2        225/30R20   K1a K1b K2b R70 T85            A01 A12 A14
EY                      66-99,2        235/30R20   K1c K2b K42                    A19 A57 Flh
e4*2001/116*0105*..;    66-99,2        245/30R20   K1c K2b K30 K42 K44            KMV S02
e4*2007/46*0284*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4              79,82,88       225/30R20   K1c K2a K2b R70 T85            A01 A12 A14
GY                      79,82,88       235/30R20   K1c K2c K42                    A19 A58 Flh
e4*2001/116*0124*..;    79,82,88       245/30R20   K1c K2c K30 K42 K44            KOV S04
e4*2007/46*0291*..
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4              79,82,88       225/30R20   K1a K1b K2b R70 T85            A01 A12 A14
GY                      79,82,88       235/30R20   K1c K2b K42                    A19 A57 Flh
e4*2001/116*0124*..;    79,82,88       245/30R20   K1c K2b K30 K42 K44            KMV S04
e4*2007/46*0291*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki Vitara           88, 103        225/35R20   K1c K2b K6v T88                A01 A12 A14
LY                      88, 103        235/30R20   K1c K2b K6v T88                A19 A57 S07
e4*2007/46*0928*..      88, 103        235/35R20   K1c K2b K3s K6v
                        88, 103        245/30R20   K1c K2c K4i K6x K8a
Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20   K1c K2b                        A01 A12 A14
XA3(a)                  100-130        255/35R20   K1c K2a K2b                    A19 A57 KOV
e6*2001/116*                                                                      S03
0105*00-08
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20                                  A12 A14 A19
XA3(a)                  100-130        255/35R20                                  A57 KMV S03
e6*2001/116*
0105*00-08
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (IV)        91-112         235/45R20                                  A12 A14 A19
XA3(a)                  91-112         245/40R20                                  A57 LT4 S03
e6*2001/116*            91-112         245/45R20
0105*09-13              91-112         255/40R20
- ab Modell 2013
Toyota RAV4 (IV)        91-112         235/45R20                                  A12 A14 A19
XA3(a)                  91-112         245/40R20                                  A57 LT3 S03
e6*2001/116*            91-112         245/45R20
0105*09-13              91-112         255/40R20
- ab Modell 2013
Toyota RAV4 (IV)        105, 112       235/45R20                                  A12 A14 A19
XA3(a)                  105, 112       245/40R20                                  A57 LT4 S03
e6*2001/116*            105, 112       245/45R20
0105*14-..              105, 112       255/40R20
- ab Facelift 2016



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 4 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota RAV4 (IV)       105, 112      235/45R20                                           A12 A14 A19
XA3(a)                 105, 112      245/40R20                                           A57 LT3 S03
e6*2001/116*           105, 112      245/45R20
0105*14-..             105, 112      255/40R20
- ab Facelift 2016
Toyota RAV4 (IV)       114           235/45R20                                           A12 A14 A19
Hybrid                 114           245/40R20                                           A57 LT4 S03
XA4                    114           245/45R20
e6*2007/46*0166*..     114           255/40R20

Toyota RAV4 (IV)       114           235/45R20                                           A12 A14 A19
Hybrid                 114           245/40R20                                           A57 LT3 S03
XA4                    114           245/45R20
e6*2007/46*0166*..     114           255/40R20


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 5 von 9

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 6 von 9

K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 7 von 9

K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LT3    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
225/65R17 ww. 225/60R18. (z.Zt nicht für Ausstattungsvariante "Edition", "Executive", "Lounge" und
"VIP")

LT4    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
235/55R18. (z.Zt. für Ausstattungsvariante "Edition", "Executive", "Lounge" und "VIP")

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO

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Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 8 von 9

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

VL0    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 235/30R20         245/30R20, 255/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                      Seite 9 von 9


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. März 2017 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 24. März 2017




Blauth                                                               00268248.DOC




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