GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 1 von 9 Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0751211 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell KIBO Typ KIB 8520 Radgröße 8,5Jx20 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) B7 KIB 8520 B7 / Z15 Ø70,0-66,6 5/112/66,6 45 790 2260 Kennzeichnungen KBA-Nummer 51368 Herstellerzeichen rial Germany Radtyp und Ausführung KIB 8520 (s.o.) Radgröße 8,5Jx20 H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 30 S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 30 S04 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 150 30 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Audi Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 2 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Audi A4 88-195 225/35R20 R37 T90 A12 A14 A19 B8, B81 88-200 245/30R20 T90 Car Lim S02 e1*2001/116* 88-200 255/30R20 T88 T92 0430*00-41; e13*2007/46*1084*.. (FIN: WAUZZZ8K...) Audi A6 / A6 Avant 100-200 245/35R20 T95 A12 A14 A19 4G, 4G1 100-200 255/35R20 T93 T97 A57 B90 BnK e1*2007/46*0436*..; Car Lim NA1 e13*2007/46*1147*.. S02 - incl. Facelift 2014 Audi S4 245 245/30R20 Lim T90 A12 A14 A19 B8, B81 245 255/30R20 Car Lim T92 S02 e1*2001/116*0430*..; e13*2007/46*1084*.. (FIN: WAUZZZ8K...) A-Klasse 66, 80 225/30R20 K1a K2b K5d R70 T85 A01 A12 A14 176, 245G 66-160 235/30R20 K1c K2b K4i K5d K6g K8h T88 A19 A57 Flh e1*2007/46*0928*..; 90, 115 225/30R20 K1a K2b K5d NoD R70 T85 S03 e1*2001/116* 0470*04-.. C-Klasse 115-225 235/30R20 Cpe G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56 A01 A12 A14 204 T88 A19 R21 S03 e1*2001/116*0431*.. 88-215 235/30R20 G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56 Lim - Limousine/Coupe T88 - incl. Facelift 2011 (FIN: WDD204...) C-Klasse 85-180 225/35R20 T90 A12 A14 A19 204 85-180 235/30R20 T88 A58 Lim NoH e1*2001/116* 85-180 245/30R20 A01 K1c K2b T90 V20 S03 0431*29-.. 85-180 255/30R20 A01 K2b R03 T92 (FIN: WDD205...) C-Klasse 4matic 125-245 225/35R20 T90 A12 A14 A19 204 125-245 255/30R20 A01 K2b R03 T92 A56 Lim V20 e1*2001/116* S03 0431*29-.. (FIN: WDD205...) C-Klasse Coupé / 115-180 225/35R20 T90 A12 A14 A19 Cabrio 115-180 235/30R20 T88 A58 Cbo Cpe 204 115-180 245/30R20 A01 K1c K2b T90 V20 S03 e1*2001/116* 115-180 255/30R20 A01 K2b R03 T92 0431*37-.. (FIN: WDD205...) C-Klasse Coupé / 125-245 225/35R20 T90 A12 A14 A19 Cabrio 4matic 125-245 255/30R20 A01 K2b R03 T92 A56 Cbo Cpe 204 V20 S03 e1*2001/116* 0431*37-.. (FIN: WDD205...) Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 3 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. C-Klasse T-Modell 85-180 225/35R20 R02 T90 A12 A14 A19 204K 85-180 225/35R20 R03 T90 A58 Car NoH e1*2001/116* 85-180 245/30R20 A01 K1c K2b T90 V20 S03 0457*25-.. 85-180 255/30R20 A01 K2b R03 T92 (FIN: WDD205...) C-Klasse T-Modell 125-245 225/35R20 T90 A12 A14 A19 4matic 125-245 255/30R20 A01 K2b R03 T92 A56 Car V20 204K S03 e1*2001/116* 0457*25-.. (FIN: WDD205...) CL-Klasse 220-368 245/35R20 T95 A12 A14 A19 215 B03 R21 S04 e1*98/14*0113*.. CLA-Klasse 80, 90 225/30R20 K1a K1b K2b K5d R70 T85 Y16 A01 A12 A14 117, 245G 80,90,115 225/30R20 K1a K1b K2b K5d NoD R70 T85 A19 A57 Lim e1*2007/46*1007*..; 80-160 235/30R20 G86 K1c K2b K4i K5d K6g K8h T88 S03 e1*2001/116* 0470*04-.. CLA-Klasse Shooting 80,90,115 225/30R20 K1a K1b K2b K5d NoD R70 T85 A01 A12 A14 Brake 80-160 235/30R20 G86 K1c K2b K4i K5d K6g K8h T88 A19 A57 Car 245G S03 e1*2001/116* 0470*12-.. E-Klasse 100-200 245/30R20 T90 A12 A14 A19 212 A58 F38 Lim e1*2001/116*0501*.. NoH S03 - mit Luftfederung - incl. Facelift 2013 (FIN: WDD212...) E-Klasse 110-180 235/35R20 R37 T92 A12 A14 A19 212 110-180 255/30R20 T92 A58 Lim S04 e1*2001/116* 110-190 245/35R20 T91 T95 0501*25-.. (FIN: WDD213...) E-Klasse 100-200 245/30R20 T90 A12 A14 A19 212, 212G A58 F39 Lim e1*2001/116*0501*..; NoH S03 e1*2007/46*0484*.. - incl. Facelift 2013 (FIN: WDD212...) E-Klasse 4matic 135 235/35R20 R37 T92 A12 A14 A19 212 135 255/30R20 T92 A56 Lim S04 e1*2001/116* 135, 245 245/35R20 T95 0501*25-.. (FIN: WDD213...) E-Klasse Coupé 120-225 235/30R20 T88 A12 A14 A19 207 A58 Cpe F39 e1*2001/116*0502*.. Y63 S03 (FIN: WDD207...) Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 4 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. E-Klasse T-Modell 110-190 245/35R20 T95 A12 A14 A19 R1ES A58 Car KOV e1*2007/46*1560*.. X77 S04 (FIN: WDD213...) E-Klasse T-Modell 135-245 245/35R20 T95 A12 A14 A19 4matic A56 Car KOV R1ES S04 e1*2007/46*1560*.. (FIN: WDD213...) GLA 45 AMG 4matic 265, 280 235/35R20 T92 A12 A14 A19 245G, -/AMG 265, 280 235/40R20 A56 S03 e1*2001/116*0470*..; e1*2007/46*1207*.. GLA-Klasse 80-155 235/35R20 A12 A14 A19 245G 80-155 235/40R20 A57 Flh S03 e1*2001/116* 0470*06-.. GLK-Klasse 100-225 235/45R20 A12 A14 A19 204X 100-225 245/40R20 V20 S04 e1*2001/116* 100-225 245/45R20 0480*00-16 100-225 255/40R20 R03 (FIN: WDC204...) S-Klasse 145-368 245/35R20 T95 A12 A14 A19 220 A61 B03 NBF e1*97/27*0099*.. R21 S04 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 5 von 9 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A61 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge über 5200 mm). B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B90 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an Achse 1. BnK Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 6 von 9 Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. F38 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. F39 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G86 Ist die Reifengröße 235/40R18 oder 235/35R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 7 von 9 K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. NA1 Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen 235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung). NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor. NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug). R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 8 von 9 S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20 Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20 Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20 Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20 Nr. 21 295/35R20 335/30R20, 345/30R20 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X77 Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe. Y16 Diese Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Automatikgetriebe oder elektrohydraulischem Direktschaltgetriebe. Y63 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 9 von 9 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 24. März 2017 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 24. März 2017 Blauth 00268277.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim