GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO
Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
D-67098 Bad Dürkheim
QM-Nr.: 49 02 0751211
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell KIBO
Typ KIB 8520
Radgröße 8,5Jx20 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
B8 KIB 8520 B8 / Z10 Ø70,0-67,1 5/114,3/67,1 45 790 2220
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 51368
Herstellerzeichen rial Germany
Radtyp und Ausführung KIB 8520 (s.o.)
Radgröße 8,5Jx20 H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 130 -
S04 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 125 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Hyundai
Kia
Mazda
Mitsubishi
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO
Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Grand Santa 145, 147 235/45R20 T00 A12 A14 A19
Fe 145, 147 245/45R20 A56 S04
DM 145, 147 255/40R20 A01 K1a K2b
e11*2007/46*0633*.. 145, 147 255/45R20 A01 K1a K2b
- incl. Facelift 2016
Hyundai Santa Fe 110-147 235/45R20 T00 A12 A14 A19
DM 110-147 245/45R20 A57 S04
e11*2007/46*0633*.. 110-147 255/40R20 A01 K1a K2b
- incl. Facelift 2016 110-147 255/45R20 A01 K1a K2b
Hyundai Tucson 85-136 235/40R20 K1c K2b T96 A01 A12 A14
TLE, TLE-HME 85-136 245/35R20 K1c K2c T95 A19 A57 S02
e11*2007/46*2724*..; 85-136 245/40R20 K1c K2c
e13*2007/46*1612*.. 85-136 255/35R20 K1c K2c K5v K6w K8x
85-136 255/40R20 K1c K2c K5v K6w K8x
Hyundai i40 /-cw 85-131 245/30R20 K1b K2b K5d K5k K7a T90 A01 A12 A14
VF A19 A58 Car
e4*2007/46*0263*..; Lim S02
e4*2007/46*0264*..
- incl. Facelift 2015
Kia Carens 85-122 225/35R20 G80 K1a K1b K2b K6g K8h T90 A01 A12 A14
RP A19 A58 S02
e4*2007/46*0633*..
Kia Opirus 137-149 245/35R20 T95 A12 A14 A19
LD Lim S02
e4*2001/116*0075
*00-02
Kia Optima 99-126 225/35R20 K1a K2b T90 A01 A12 A14
JF 99-180 235/35R20 K1c K2a K2b T92 A19 A58 Car
e4*2007/46*1018*.. 99-180 245/30R20 K1c K2c K5b T90 Lim NoH S02
99-180 255/30R20 K1c K2c K5b K7d K8h T92
Kia Optima Hybrid 115 225/35R20 K1a K2b T90 A01 A12 A14
JF 115 235/35R20 K1c K2a K2b T92 A19 A58 Lim
e4*2007/46*1018*.. S02
Kia Sorento (III) 110-145 235/45R20 T00 A12 A14 A19
XM FL 110-145 245/45R20 A01 K1a K2b S02
e11*2007/46*0634*.. 110-145 255/40R20 A01 K1a K2b
110-145 255/45R20 A01 K1a K2b
110-145 265/45R20 A01 K1c K2b K3s K5v
Kia Sorento (IV) 136-147 235/45R20 T00 A12 A14 A19
UM 136-147 245/45R20 A57 S02
e4*2007/46*0894*.. 136-147 255/40R20 A01 K2b
136-147 255/45R20 A01 K2b
Kia Soul 91-113 225/35R20 G16 K6w K8e R37 A01 A12 A14
PS 91-150 235/35R20 G16 K2b K6w K8e A19 A58 KMV
e4*2007/46*0825*.. 91-150 245/30R20 K2b K5b K5w K6w K8e S04
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO
Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Kia Soul 91-113 225/35R20 G16 K1c K2b K8e R37 A01 A12 A14
PS 91-150 235/35R20 G16 K1c K2c K8e A19 A58 KOV
e4*2007/46*0825*.. 91-150 245/30R20 K1c K2c K5b K8e S04
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
Kia Sportage 85-136 235/40R20 T96 A12 A14 A19
QLE 85-136 245/35R20 A01 K1a K1b K2a K2b T95 A57 S02
e11*2007/46*3144*.. 85-136 245/40R20 A01 K1a K1b K2a K2b
Mazda 3 (III) 74-121 225/30R20 K6e NoD R70 T85 A01 A12 A14
BL 74-121 235/30R20 K1a K1b K2b K4h K6r T88 A19 A58 Flh
e11*2001/116* Lim S03
0262*10-..
ab Modell 2013
(FIN: -.MZBM...)
- incl. Facelift 2017
(FIN: -.MZBN...)
Mazda 6 (III) 107-141 225/35R20 T90 A12 A14 A19
GJ, GH 107-141 235/35R20 T88 T92 A57 Car Lim
e1*2007/46*1001*.. 107-141 245/35R20 S03
e1*2001/116*
0448*14-..
- ab Modell 2013
- incl. Facelift 2016
Mazda CX-3 77-115 225/35R20 A12 A14 A19
DJ1 77-115 235/30R20 A01 K1c A57 Flh S03
e1*2007/46*1335*.. 77-115 235/35R20 A01 K1c
Mazda CX-5 110-141 235/45R20 A12 A14 A19
KE, GH 110-141 245/40R20 S03
e13*2007/46*1247*..; 110-141 245/45R20
e1*2001/116* 110-141 255/40R20
0448*14-.. 110-141 255/45R20
Mazda CX-7 120-191 245/45R20 A12 A14 A19
ER, ERE 120-191 255/45R20 A01 K1a K1b K2b A57 S02
e11*2001/116*0308*.
e13*2007/46*1109*..
Mazda RX8 141-170 245/30R20 A12 A14 A19
SE S02
e11*2001/116*0199*.
Mitsubishi ASX 84-110 235/40R20 A12 A14 A19
GA0 84-110 245/40R20 A57 KMV S02
e1*2007/46*
0368*10-..
- ab MJ 2015
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Mitsubishi ASX 84-110 235/40R20 K1c K2b A01 A12 A14
GA0 84-110 245/40R20 K1c K2b A19 A57 KOV
e1*2007/46* S02
0368*09-..
- ab MJ 2015
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO
Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO
Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520
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A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
G16 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
G80 Ist die Reifengröße 225/45R18 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO
Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520
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K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.
K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K5k An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.
K5v An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K6e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor
Radmitte vollständig umzulegen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K6r An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.
K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K7a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K7d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8x An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich der hinteren Türkante (200 mm vor
Radmitte) um 5 mm aufzuweiten.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO
Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.
NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO
Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 24. März 2017 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 24. März 2017
Blauth 00268255.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim