GUTACHTEN zur ABE Nr. 52247 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55055918 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5Bx14H2 Typ KK 504
Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
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Auftraggeber Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
D-67098 Bad Dürkheim
QM-Nr.: 49 02 0131806
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Kodiak
Typ KK 504
Radgröße 5Bx14H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
V7 KK 504 V7 / ohne Ring 5/100/57,1 38 540 1910
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 52247
Herstellerzeichen rial Germany
Radtyp und Ausführung KK 504 (s.o.)
Radgröße 5Bx14H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serienschraube M14x1,5 Kugel D=26 mm 120 27,5
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Seat
Skoda
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52247 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55055918 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5Bx14H2 Typ KK 504
Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Ibiza 48-70 185/70R14 A11 A19 A58 A99
KJ 48-70 185/75R14 A12 B03 FB4 Flh
e9*2007/46*3134*.. S01
Seat Ibiza / Cordoba 44-63 165/70R14 A13 T81 T85 A19 A99 B03
6L 44-63 175/65R14 A13 T82 T86 FB4 Flh Sth
e9*98/14*0041*.., 44-63 185/60R14 A13 T82 T86 S01
e9*2001/116*0041*..
Seat Toledo 55-70 175/65R14 A13 A19 A58 A99
NH 55-70 175/70R14 A13 B03 FB4 Lim
e11*2007/46* 55-70 185/65R14 A13 S01
0251*00-19;
e11*2007/46*252*..;
e8*2007/46*0321*..
Skoda Fabia 44-66 165/70R14 A90 T81 T85 A19 A99 B03
5J 44-66 175/65R14 A90 T82 T86 Car FB4 Flh
e11*2001/116* 44-66 185/60R14 A90 T82 T86 S01
0291*00-42; 44-66 185/65R14 A12
e11*2007/46*
0013*00-19
Skoda Fabia 44-70 165/70R14 A33 M+S R09 A19 A58 A99
5J 44-70 175/65R14 A33 B03 Car FB4
e11*2001/116* 44-70 175/70R14 A33 Flh S01
0291*43-55; 44-70 185/65R14 A33
e11*2007/46*
0013*20-..
e8*2007/46*0319*..
ab MJ 2015 (6V)
Skoda Fabia 37-63 165/70R14 A13 A19 A99 B03
6Y 37-63 185/60R14 A13 Car FB4 Flh
e11*98/14*0123*.. Sth S01
Skoda Praktik 51-66 175/70R14 A13 A19 A58 A99
5J 51-66 185/60R14 A13 T82 T86 B03 FB4 S01
N083; 51-66 185/65R14 A13
e11*2007/46*0013*..
Skoda Rapid 55-70 175/65R14 A13 A19 A58 A99
NH 55-70 175/70R14 A13 B03 FB4 Lim
e11*2007/46* 55-70 185/65R14 A13 S01
0250*00-20;
e11*2007/46*0249*..;
e8*2007/46*0320*..
Skoda Rapid 55-70 175/65R14 A13 A19 A58 A99
Spaceback 55-70 175/70R14 A13 B03 FB4 Flh
NH 55-70 185/65R14 A13 S01
e11*2007/46*
0250*00-20;
e8*2007/46*0320*..
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52247 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55055918 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5Bx14H2 Typ KK 504
Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Skoda Roomster 47,51,63 175/70R14 A13 A19 A58 A99
5J 47,51,63 185/60R14 A13 T82 T86 B03 FB4 Npf
e11*2001/116*0291*; 47,51,63 185/65R14 A13 S01
e11*2007/46*0013*..
VW Fox 40-55 165/70R14 A13 A19 A99 B03
5Z 40-55 175/65R14 A13 FB4 Flh Npf
e1*2001/116*0301*.. 40-55 185/60R14 A33 S01
40-55 185/65R14 A12
VW Polo (VI) 48-70 185/70R14 A11 A19 A58 A99
AW 48-70 185/75R14 A12 B03 FB4 Flh
e1*2007/46*1783*.. S01
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau
der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52247 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55055918 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5Bx14H2 Typ KK 504
Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
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Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von
2 mm zum Bremssattel zu achten.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
FB4 Für auf Sonderräder mit Felgenhorn B montierte Reifengrößen in den Dimensionen mit 185er oder
breiteren Nennbreiten und alle Reifengrößen mit der Höhe/Breite-Verhältnis (H/B) 55, 50, 45 oder kleiner ist
eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller über die Montierbarkeit der
betreffenden Reifengröße vorzulegen.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout, usw..
(Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52247 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55055918 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5Bx14H2 Typ KK 504
Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
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S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 30. August 2018 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2018.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim
für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 30. August 2018
Blauth 00301355.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim