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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52247 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55055918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5Bx14H2 Typ KK 504
Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0131806

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Kodiak
Typ                               KK 504
Radgröße                          5Bx14H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
V7           KK 504 V7 / ohne Ring                 5/100/57,1         38       540     1910

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        52247
Herstellerzeichen                 rial Germany
Radtyp und Ausführung             KK 504 (s.o.)
Radgröße                          5Bx14H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=26 mm    120                    27,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Seat
                                  Skoda
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55055918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5Bx14H2 Typ KK 504
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                    Seite 2 von 5


Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Ibiza             48-70        185/70R14    A11                                 A19 A58 A99
KJ                     48-70        185/75R14    A12                                 B03 FB4 Flh
e9*2007/46*3134*..                                                                   S01
Seat Ibiza / Cordoba   44-63        165/70R14    A13 T81 T85                         A19 A99 B03
6L                     44-63        175/65R14    A13 T82 T86                         FB4 Flh Sth
e9*98/14*0041*..,      44-63        185/60R14    A13 T82 T86                         S01
e9*2001/116*0041*..
Seat Toledo            55-70        175/65R14    A13                                 A19 A58 A99
NH                     55-70        175/70R14    A13                                 B03 FB4 Lim
e11*2007/46*           55-70        185/65R14    A13                                 S01
0251*00-19;
e11*2007/46*252*..;
e8*2007/46*0321*..
Skoda Fabia            44-66        165/70R14    A90 T81 T85                         A19 A99 B03
5J                     44-66        175/65R14    A90 T82 T86                         Car FB4 Flh
e11*2001/116*          44-66        185/60R14    A90 T82 T86                         S01
0291*00-42;            44-66        185/65R14    A12
e11*2007/46*
0013*00-19
Skoda Fabia            44-70        165/70R14    A33 M+S R09                         A19 A58 A99
5J                     44-70        175/65R14    A33                                 B03 Car FB4
e11*2001/116*          44-70        175/70R14    A33                                 Flh S01
0291*43-55;            44-70        185/65R14    A33
e11*2007/46*
0013*20-..
e8*2007/46*0319*..
ab MJ 2015 (6V)
Skoda Fabia            37-63        165/70R14    A13                                 A19 A99 B03
6Y                     37-63        185/60R14    A13                                 Car FB4 Flh
e11*98/14*0123*..                                                                    Sth S01
Skoda Praktik          51-66        175/70R14    A13                                 A19 A58 A99
5J                     51-66        185/60R14    A13 T82 T86                         B03 FB4 S01
N083;                  51-66        185/65R14    A13
e11*2007/46*0013*..
Skoda Rapid            55-70        175/65R14    A13                                 A19 A58 A99
NH                     55-70        175/70R14    A13                                 B03 FB4 Lim
e11*2007/46*           55-70        185/65R14    A13                                 S01
0250*00-20;
e11*2007/46*0249*..;
e8*2007/46*0320*..
Skoda Rapid            55-70        175/65R14    A13                                 A19 A58 A99
Spaceback              55-70        175/70R14    A13                                 B03 FB4 Flh
NH                     55-70        185/65R14    A13                                 S01
e11*2007/46*
0250*00-20;
e8*2007/46*0320*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52247 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55055918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5Bx14H2 Typ KK 504
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                            Seite 3 von 5
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und             Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Skoda Roomster          47,51,63       175/70R14     A13                                     A19 A58 A99
5J                      47,51,63       185/60R14     A13 T82 T86                             B03 FB4 Npf
e11*2001/116*0291*;     47,51,63       185/65R14     A13                                     S01
e11*2007/46*0013*..
VW Fox                  40-55          165/70R14     A13                                     A19 A99 B03
5Z                      40-55          175/65R14     A13                                     FB4 Flh Npf
e1*2001/116*0301*..     40-55          185/60R14     A33                                     S01
                        40-55          185/65R14     A12
VW Polo (VI)            48-70          185/70R14     A11                                     A19 A58 A99
AW                      48-70          185/75R14     A12                                     B03 FB4 Flh
e1*2007/46*1783*..                                                                           S01

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau
der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V       W       Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%     100% 100%
230 km/h                94%     100% 100%
240 km/h                91%     100% 100%
250 km/h                -       95%     100%
260 km/h                -       90%     100%
270 km/h                -       85%     100%
280 km/h                -       -       95%
290 km/h                -       -       90%
300 km/h                -       -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52247 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55055918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5Bx14H2 Typ KK 504
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                              Seite 4 von 5

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von
2 mm zum Bremssattel zu achten.

B03    Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

FB4      Für auf Sonderräder mit Felgenhorn B montierte Reifengrößen in den Dimensionen mit 185er oder
breiteren Nennbreiten und alle Reifengrößen mit der Höhe/Breite-Verhältnis (H/B) 55, 50, 45 oder kleiner ist
eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller über die Montierbarkeit der
betreffenden Reifengröße vorzulegen.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout, usw..
(Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52247 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55055918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5Bx14H2 Typ KK 504
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                             Seite 5 von 5

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T86     Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.


Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 30. August 2018 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim
für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. August 2018




Blauth                                                                     00301355.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim