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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51270 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55099116 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                          Seite 1 von 5

Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0131806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Kodiak
Typ                             KK 554
Radgröße                        5.5Jx14H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-     Einpress-    Rad-   Abrollumfang
führung                                           kreis- (mm)/ Mit-   tiefe        last   (mm)
                                                  tenloch-ø (mm)      (mm)         (kg)
CP2          KK 554 CP2 / ohne Ring               4/100/54,1          35           455    1860

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51270
Herstellerzeichen               rial Germany
Radtyp und Ausführung           KK 554 (s.o.)
Radgröße                        5.5Jx14H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel      Bund            Anzugsmoment (Nm)           Schaftlänge (mm)
S01   Serienschraube M12x1,5          Flachbund       105                         32,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Citroen
                                Peugeot
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51270 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55099116 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554
Hersteller                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                      Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C1 (II)       51, 53, 60    165/65R14     A90                                  A19 A99 Flh
P*****                51, 53, 60    175/60R14     A01 A12 K2b                          LA1 S01
e11*2001/116*         51, 53, 60    175/65R14     A01 A12 K2b
0238*11-..            51, 53, 60    185/55R14     A01 A12 K2b
ab Modell 2014        51, 53, 60    185/60R14     A01 A12 K2b
Citroen C1 (II)       51, 53, 60    165/65R14     A90                                  A19 A99 Flh
P*****                51, 53, 60    175/60R14     A01 A12 K2b                          LA2 S01
e11*2001/116*         51, 53, 60    175/65R14     A01 A12 K2b
0238*11-..            51, 53, 60    185/55R14     A01 A12 K2b
ab Modell 2014        51, 53, 60    185/60R14     A01 A12 K2b
                      51, 53, 60    195/55R14     A01 A12 K1a K1b K2b K6f
Peugeot 108           51, 53, 60    165/65R14     A90                                  A19 A99 Flh
P*****                51, 53, 60    175/60R14     A01 A12 K2b                          LA1 S01
e11*2001/116*         51, 53, 60    175/65R14     A01 A12 K2b
0237*11-..            51, 53, 60    185/55R14     A01 A12 K2b
ab Modell 2014        51, 53, 60    185/60R14     A01 A12 K2b
Peugeot 108           51, 53, 60    165/65R14     A90                                  A19 A99 Flh
P*****                51, 53, 60    175/60R14     A01 A12 K2b                          LA2 S01
e11*2001/116*         51, 53, 60    175/65R14     A01 A12 K2b
0237*11-..            51, 53, 60    185/55R14     A01 A12 K2b
ab Modell 2014        51, 53, 60    185/60R14     A01 A12 K2b
                      51, 53, 60    195/55R14     A01 A12 K1a K1b K2b K6f
Toyota Aygo (II)      51, 53, 60    165/65R14     A91                                  A19 A99 Flh
AB1, AB1-TMG          51, 53, 60    175/60R14     A90                                  LA1 S01
e11*2001/116*0236*1   51, 53, 60    175/65R14     A12
1-..;                 51, 53, 60    185/55R14     A12
e13*2007/46*1909*..   51, 53, 60    185/60R14     A12
ab Modell 2014
Toyota Aygo (II)      51, 53, 60    165/65R14     A91                                  A19 A99 Flh
AB1, AB1-TMG          51, 53, 60    175/60R14     A90                                  LA2 S01
e11*2001/116*0236*1   51, 53, 60    175/65R14     A12
1-..;                 51, 53, 60    185/55R14     A12
e13*2007/46*1909*..   51, 53, 60    185/60R14     A12
ab Modell 2014        51, 53, 60    195/55R14     A01 A12 K1a K1b K2b K6f

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51270 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55099116 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 3 von 5

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55099116 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                        Seite 4 von 5

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

LA1     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
9,60 m (2,75 Lenkradumdrehungen) von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit 4,5x14,
ET35 in Verbindung mit 165/65R14.

LA2    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10 m bzw. 10,20 m (2,6 Lenkradumdrehungen) von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
wahlweise mit 4,5x15, ET35 in Verbindung mit 165/60R15.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51270 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55099116 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                      Seite 5 von 5


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 5. Dezember 2018 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 5. Dezember 2018




Blauth                                                               00309035.DOC




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