GUTACHTEN zur ABE Nr. 51270 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55099116 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 1 von 5 Auftraggeber Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0131806 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Kodiak Typ KK 554 Radgröße 5.5Jx14H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm) tenloch-ø (mm) (mm) (kg) CP2 KK 554 CP2 / ohne Ring 4/100/54,1 35 455 1860 Kennzeichnungen KBA-Nummer 51270 Herstellerzeichen rial Germany Radtyp und Ausführung KK 554 (s.o.) Radgröße 5.5Jx14H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Serienschraube M12x1,5 Flachbund 105 32,5 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Citroen Peugeot Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51270 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55099116 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 2 von 5 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Citroen C1 (II) 51, 53, 60 165/65R14 A90 A19 A99 Flh P***** 51, 53, 60 175/60R14 A01 A12 K2b LA1 S01 e11*2001/116* 51, 53, 60 175/65R14 A01 A12 K2b 0238*11-.. 51, 53, 60 185/55R14 A01 A12 K2b ab Modell 2014 51, 53, 60 185/60R14 A01 A12 K2b Citroen C1 (II) 51, 53, 60 165/65R14 A90 A19 A99 Flh P***** 51, 53, 60 175/60R14 A01 A12 K2b LA2 S01 e11*2001/116* 51, 53, 60 175/65R14 A01 A12 K2b 0238*11-.. 51, 53, 60 185/55R14 A01 A12 K2b ab Modell 2014 51, 53, 60 185/60R14 A01 A12 K2b 51, 53, 60 195/55R14 A01 A12 K1a K1b K2b K6f Peugeot 108 51, 53, 60 165/65R14 A90 A19 A99 Flh P***** 51, 53, 60 175/60R14 A01 A12 K2b LA1 S01 e11*2001/116* 51, 53, 60 175/65R14 A01 A12 K2b 0237*11-.. 51, 53, 60 185/55R14 A01 A12 K2b ab Modell 2014 51, 53, 60 185/60R14 A01 A12 K2b Peugeot 108 51, 53, 60 165/65R14 A90 A19 A99 Flh P***** 51, 53, 60 175/60R14 A01 A12 K2b LA2 S01 e11*2001/116* 51, 53, 60 175/65R14 A01 A12 K2b 0237*11-.. 51, 53, 60 185/55R14 A01 A12 K2b ab Modell 2014 51, 53, 60 185/60R14 A01 A12 K2b 51, 53, 60 195/55R14 A01 A12 K1a K1b K2b K6f Toyota Aygo (II) 51, 53, 60 165/65R14 A91 A19 A99 Flh AB1, AB1-TMG 51, 53, 60 175/60R14 A90 LA1 S01 e11*2001/116*0236*1 51, 53, 60 175/65R14 A12 1-..; 51, 53, 60 185/55R14 A12 e13*2007/46*1909*.. 51, 53, 60 185/60R14 A12 ab Modell 2014 Toyota Aygo (II) 51, 53, 60 165/65R14 A91 A19 A99 Flh AB1, AB1-TMG 51, 53, 60 175/60R14 A90 LA2 S01 e11*2001/116*0236*1 51, 53, 60 175/65R14 A12 1-..; 51, 53, 60 185/55R14 A12 e13*2007/46*1909*.. 51, 53, 60 185/60R14 A12 ab Modell 2014 51, 53, 60 195/55R14 A01 A12 K1a K1b K2b K6f Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51270 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55099116 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 3 von 5 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst- geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter- schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51270 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55099116 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 4 von 5 A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte vollständig umzulegen. LA1 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 9,60 m (2,75 Lenkradumdrehungen) von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit 4,5x14, ET35 in Verbindung mit 165/65R14. LA2 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 10 m bzw. 10,20 m (2,6 Lenkradumdrehungen) von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise mit 4,5x15, ET35 in Verbindung mit 165/60R15. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51270 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55099116 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 5 von 5 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 5. Dezember 2018 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2016. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 5. Dezember 2018 Blauth 00309035.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim