GUTACHTEN zur ABE Nr. 51270 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55099116 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554
Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
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Auftraggeber Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
D-67098 Bad Dürkheim
QM-Nr.: 49 02 0131806
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Kodiak
Typ KK 554
Radgröße 5.5Jx14H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
CP2 KK 554 CP2 / ohne Ring 4/100/54,1 35 455 1860
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 51270
Herstellerzeichen rial Germany
Radtyp und Ausführung KK 554 (s.o.)
Radgröße 5.5Jx14H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serienschraube M12x1,5 Flachbund 105 32,5
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Citroen
Peugeot
Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554
Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C1 (II) 51, 53, 60 165/65R14 A90 A19 A99 Flh
P***** 51, 53, 60 175/60R14 A01 A12 K2b LA1 S01
e11*2001/116* 51, 53, 60 175/65R14 A01 A12 K2b
0238*11-.. 51, 53, 60 185/55R14 A01 A12 K2b
ab Modell 2014 51, 53, 60 185/60R14 A01 A12 K2b
Citroen C1 (II) 51, 53, 60 165/65R14 A90 A19 A99 Flh
P***** 51, 53, 60 175/60R14 A01 A12 K2b LA2 S01
e11*2001/116* 51, 53, 60 175/65R14 A01 A12 K2b
0238*11-.. 51, 53, 60 185/55R14 A01 A12 K2b
ab Modell 2014 51, 53, 60 185/60R14 A01 A12 K2b
51, 53, 60 195/55R14 A01 A12 K1a K1b K2b K6f
Peugeot 108 51, 53, 60 165/65R14 A90 A19 A99 Flh
P***** 51, 53, 60 175/60R14 A01 A12 K2b LA1 S01
e11*2001/116* 51, 53, 60 175/65R14 A01 A12 K2b
0237*11-.. 51, 53, 60 185/55R14 A01 A12 K2b
ab Modell 2014 51, 53, 60 185/60R14 A01 A12 K2b
Peugeot 108 51, 53, 60 165/65R14 A90 A19 A99 Flh
P***** 51, 53, 60 175/60R14 A01 A12 K2b LA2 S01
e11*2001/116* 51, 53, 60 175/65R14 A01 A12 K2b
0237*11-.. 51, 53, 60 185/55R14 A01 A12 K2b
ab Modell 2014 51, 53, 60 185/60R14 A01 A12 K2b
51, 53, 60 195/55R14 A01 A12 K1a K1b K2b K6f
Toyota Aygo (II) 51, 53, 60 165/65R14 A91 A19 A99 Flh
AB1, AB1-TMG 51, 53, 60 175/60R14 A90 LA1 S01
e11*2001/116*0236*1 51, 53, 60 175/65R14 A12
1-..; 51, 53, 60 185/55R14 A12
e13*2007/46*1909*.. 51, 53, 60 185/60R14 A12
ab Modell 2014
Toyota Aygo (II) 51, 53, 60 165/65R14 A91 A19 A99 Flh
AB1, AB1-TMG 51, 53, 60 175/60R14 A90 LA2 S01
e11*2001/116*0236*1 51, 53, 60 175/65R14 A12
1-..; 51, 53, 60 185/55R14 A12
e13*2007/46*1909*.. 51, 53, 60 185/60R14 A12
ab Modell 2014 51, 53, 60 195/55R14 A01 A12 K1a K1b K2b K6f
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51270 nach §22 StVZO
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Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51270 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55099116 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554
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A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.
LA1 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
9,60 m (2,75 Lenkradumdrehungen) von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit 4,5x14,
ET35 in Verbindung mit 165/65R14.
LA2 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10 m bzw. 10,20 m (2,6 Lenkradumdrehungen) von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
wahlweise mit 4,5x15, ET35 in Verbindung mit 165/60R15.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51270 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55099116 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554
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Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 5. Dezember 2018 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2016.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 5. Dezember 2018
Blauth 00309035.DOC
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