GUTACHTEN zur ABE Nr. 51270 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55099116 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 1 von 6 Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0751211 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Kodiak Typ KK 554 Radgröße 5.5Jx14H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) V3 KK 554 V3 / ohne Ring 4/100/57,1 35 495 1800 Kennzeichnungen KBA-Nummer 51270 Herstellerzeichen rial Germany Radtyp und Ausführung KK 554 (s.o.) Radgröße 5.5Jx14H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Serienschraube M12x1,5 Kugel d=26 mm 110 24,5 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Seat Skoda Volkswagen Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51270 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55099116 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Seat Arosa 37-55 165/60R14 A11 R37 T75 T79 A07 A19 A99 6H, 6HS 37-55 185/50R14 A12 R37 B03 S02 e1*95/54*, 37-74 175/60R14 A11 R37 98/14*0049*.., 37-74 185/55R14 A12 e9*98/14*0037*.. 37-74 185/60R14 A01 A12 G01 K2b K42 Seat Cordoba 44-95 175/65R14 A11 A07 A19 A99 6K/C 44-95 185/60R14 A12 B03 S02 G613 44-95 195/55R14 A12 Seat Cordoba/Ibiza 37-85 175/65R14 A11 R37 A07 A19 A99 6K 37-85 185/60R14 A12 B03 Car Flh e9*93/81*0001*.., Sth S02 e9*98/14*0001*.. Seat Ibiza 33-95 165/65R14 A13 R37 A07 A19 A99 6K 33-95 175/60R14 A13 R37 B03 S02 G406 33-95 175/65R14 A13 R37 33-95 185/60R14 A12 Seat Mii 44, 50, 55 165/70R14 A33 A07 A19 A99 AA, AAN 44, 50, 55 175/65R14 A90 Flh S02 e13*2007/46*1168*..; 44, 50, 55 185/60R14 A12 e13*2007/46*1183*.. 44, 50, 55 185/65R14 A12 44, 50, 55 195/55R14 A01 A12 K1a K2b 44, 50, 55 195/60R14 A01 A12 K1a K2b Skoda Citigo 44, 50, 55 165/70R14 A33 A07 A19 A99 AA, AAN 44, 50, 55 175/65R14 A90 Flh S02 e13*2007/46*1169*..; 44, 50, 55 185/60R14 A12 e13*2007/46*1184*.. 44, 50, 55 185/65R14 A12 44, 50, 55 195/55R14 A01 A12 K1a K2b 44, 50, 55 195/60R14 A01 A12 K1a K2b VW Caddy (II) 42-66 175/65R14 A11 R37 T82 T86 A07 A19 A99 9KV 42-66 185/60R14 A12 T82 T86 B03 S02 e9*93/81*0007*.., e9*98/14*0007*.. VW Caddy (II) 44-66 175/65R14 A11 R37 T82 T86 A07 A19 A99 9KVF 44-66 185/60R14 A12 T82 T86 B03 S02 H337 VW Caddy (II) 47-55 165/70R14 A11 R37 T82 T86 A07 A19 A99 9U 47-55 175/65R14 A12 T82 T86 B03 S02 H498 VW Golf (III), Vento 40-85 175/65R14 A11 R37 99 A07 A19 A99 1E, 1E..., 1H, 1H... 40-85 175/65R14 A11 M+S R09 99 B03 S02 F804,894, G156,407, 40-85 185/60R14 A11 R09 99 e1*93/81*0004*, 40-85 195/60R14 A12 R09 99 e1*96/79*0068*, 40-85 195/60R14 A01 A12 G01 99 e1*96/79*0070*, e1*98/14*0070* VW Lupo 37-55 165/60R14 A11 R37 T75 T79 A07 A19 A99 6X, 6E 37-55 185/50R14 A12 R37 B03 N3L S02 e1*97/27,98/14, 37-77 175/60R14 A11 R37 2001/116* 37-77 185/55R14 A12 0085,0114*.. 37-77 185/60R14 A01 A12 G01 K2b K42 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51270 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55099116 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 3 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. VW Polo 33-55 165/60R14 R37 T75 T79 A07 A12 A19 6N 33-55 175/60R14 R37 X02 A99 B03 S02 G774, 33-55 175/60R14 A01 G22 R37 e1*96/79*0069*.., 33-55 185/50R14 T77 e1*98/14*0069*.. 33-92 185/55R14 VW Polo 33-55 165/60R14 R37 T75 T79 A07 A12 A19 6NF 33-55 175/60R14 A01 G22 R37 A99 B03 S02 G951 33-55 175/60R14 R37 X02 33-55 185/50R14 33-74 185/55R14 VW Polo, P. Classic 40-81 175/65R14 R37 A07 A11 A19 6KV 40-81 185/60R14 A99 B03 Car H249, Sth Z13 S02 e9*93/81*0008*.., e9*98/14*0008*.. VW UP! 44-66 165/70R14 A33 A07 A19 A99 AA, AAN 44-66 175/65R14 A90 Flh NoE Npf e13*2007/46*1167*..; 44-66 185/60R14 A12 S02 e13*2007/46*1182*.. 44-66 185/65R14 A12 - incl. Facelift 2016 44-66 195/55R14 A01 A12 K1a K2b 44-66 195/60R14 A01 A12 K1a K2b VW e-UP! 60 165/70R14 A33 M+S A07 A19 A99 AA, AAN 60 175/65R14 A90 M+S Flh S02 e13*2007/46*1167*..; e13*2007/46*1182*.. (18,7 kWh-Batterie) - incl. Facelift 2016 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51270 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55099116 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 4 von 6 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise 99 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 990 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51270 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55099116 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 5 von 6 Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G22 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 135R13 oder 155/70R13 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. N3L Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig. NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb. Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout, usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen). R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51270 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55099116 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 6 von 6 T75 Reifen (LI 75) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 774kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T77 Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T79 Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). X02 Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 155/70R13 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Z13 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 13-Zoll-Serien- Reifengrößen, (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 21. November 2016 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2016. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 21. November 2016 Blauth 00260567.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim