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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51270 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55099116 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0131806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Kodiak
Typ                             KK 554
Radgröße                        5.5Jx14H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                          kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                 tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
V3           KK 554 V3 / ohne Ring               4/100/57,1          35          495    1800

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51270
Herstellerzeichen               rial Germany
Radtyp und Ausführung           KK 554 (s.o.)
Radgröße                        5.5Jx14H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel      Bund                Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
S01   Serienschraube M12x1,5          Kugel D=26 mm       110                      25

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Seat
                                Skoda
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55099116 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                      Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Arosa              37-55         165/60R14    A11 R37 T75 T79                     A19 A99 B03
6H, 6HS                 37-55         185/50R14    A12 R37                             S01
e1*95/54*,              37-74         175/60R14    A11 R37
98/14*0049*..,          37-74         185/55R14    A12
e9*98/14*0037*..        37-74         185/60R14    A01 A12 G01 K2b K42
Seat Mii                44, 50, 55    165/70R14    A33                                 A19 A99 Flh
AA, AAN                 44, 50, 55    175/65R14    A90                                 S01
e13*2007/46*1168*..;    44, 50, 55    185/60R14    A12
e13*2007/46*1183*..     44, 50, 55    185/65R14    A12
                        44, 50, 55    195/55R14    A01 A12 K1a K2b
                        44, 50, 55    195/60R14    A01 A12 K1a K2b
Skoda Citigo            44, 50, 55    165/70R14    A33                                 A19 A99 Flh
AA, AAN                 44, 50, 55    175/65R14    A90                                 S01
e13*2007/46*1169*..;    44, 50, 55    185/60R14    A12
e13*2007/46*1184*..     44, 50, 55    185/65R14    A12
- incl. Facelift 2017   44, 50, 55    195/55R14    A01 A12 K1a K2b
                        44, 50, 55    195/60R14    A01 A12 K1a K2b
VW Caddy (II)           42-66         175/65R14    A11 R37 T82 T86                     A19 A99 B03
9KV                     42-66         185/60R14    A12 T82 T86                         S01
e9*93/81*0007*..,
e9*98/14*0007*..
VW Caddy (II)           44-66         175/65R14    A11 R37 T82 T86                     A19 A99 B03
9KVF                    44-66         185/60R14    A12 T82 T86                         S01
H337
VW Caddy (II)           47-55         165/70R14    A11 R37 T82 T86                     A19 A99 B03
9U                      47-55         175/65R14    A12 T82 T86                         S01
H498
VW Lupo                 37-55         165/60R14    A11 R37 T75 T79                     A19 A99 B03
6X, 6E                  37-55         185/50R14    A12 R37                             N3L S01
e1*97/27,98/14,         37-77         175/60R14    A11 R37
2001/116*               37-77         185/55R14    A12
0085,0114*..            37-77         185/60R14    A01 A12 G01 K2b K42
VW UP!                  44-66         165/70R14    A33                                 A19 A99 Flh
AA, AAN                 44-66         175/65R14    A90                                 NoE Npf S01
e13*2007/46*1167*..;    44-66         185/60R14    A12
e13*2007/46*1182*..     44-66         185/65R14    A12
- incl. Facelift 2016   44-66         195/55R14    A01 A12 K1a K2b
                        44-66         195/60R14    A01 A12 K1a K2b
VW cross UP!            55, 66        165/70R14    A33                                 A19 A99 Flh
AA                      55, 66        175/65R14    A90                                 KMV S01
e13*2007/46*1167*..     55, 66        185/60R14    A12
- incl. Facelift 2016   55, 66        185/65R14    A12
                        55, 66        195/55R14    A12
                        55, 66        195/60R14    A12




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51270 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55099116 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW e-UP!                60           165/70R14     A33 M+S                               A19 A99 Flh
AA, AAN                 60           175/65R14     A90 M+S                               S01
e13*2007/46*1167*..;
e13*2007/46*1182*..
(18,7 kWh-Batterie)
- incl. Facelift 2016

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.




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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55099116 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
den.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51270 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55099116 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                           Seite 5 von 6

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

N3L     Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter
Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und so-
mit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.

NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T75     Reifen (LI 75) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 774kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T79     Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T82     Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T86     Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51270 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55099116 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

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Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 5. Dezember 2018 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 5. Dezember 2018




Blauth                                                               00309038.DOC




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