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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51270 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55099116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Kodiak
Typ                               KK 554
Radgröße                          5.5Jx14H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
V3           KK 554 V3 / ohne Ring                 4/100/57,1         35       495     1800

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51270
Herstellerzeichen                 rial Germany
Radtyp und Ausführung             KK 554 (s.o.)
Radgröße                          5.5Jx14H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M12x1,5       Kugel d=26 mm      110                    24,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Seat
                                  Skoda
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51270 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55099116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6
Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Arosa             37-55        165/60R14   A11 R37 T75 T79                   A07 A19 A99
6H, 6HS                37-55        185/50R14   A12 R37                           B03 S02
e1*95/54*,             37-74        175/60R14   A11 R37
98/14*0049*..,         37-74        185/55R14   A12
e9*98/14*0037*..       37-74        185/60R14   A01 A12 G01 K2b K42
Seat Cordoba           44-95        175/65R14   A11                               A07 A19 A99
6K/C                   44-95        185/60R14   A12                               B03 S02
G613                   44-95        195/55R14   A12
Seat Cordoba/Ibiza     37-85        175/65R14   A11 R37                           A07 A19 A99
6K                     37-85        185/60R14   A12                               B03 Car Flh
e9*93/81*0001*..,                                                                 Sth S02
e9*98/14*0001*..
Seat Ibiza             33-95        165/65R14   A13 R37                           A07 A19 A99
6K                     33-95        175/60R14   A13 R37                           B03 S02
G406                   33-95        175/65R14   A13 R37
                       33-95        185/60R14   A12
Seat Mii               44, 50, 55   165/70R14   A33                               A07 A19 A99
AA, AAN                44, 50, 55   175/65R14   A90                               Flh S02
e13*2007/46*1168*..;   44, 50, 55   185/60R14   A12
e13*2007/46*1183*..    44, 50, 55   185/65R14   A12
                       44, 50, 55   195/55R14   A01 A12 K1a K2b
                       44, 50, 55   195/60R14   A01 A12 K1a K2b
Skoda Citigo           44, 50, 55   165/70R14   A33                               A07 A19 A99
AA, AAN                44, 50, 55   175/65R14   A90                               Flh S02
e13*2007/46*1169*..;   44, 50, 55   185/60R14   A12
e13*2007/46*1184*..    44, 50, 55   185/65R14   A12
                       44, 50, 55   195/55R14   A01 A12 K1a K2b
                       44, 50, 55   195/60R14   A01 A12 K1a K2b
VW Caddy (II)          42-66        175/65R14   A11 R37 T82 T86                   A07 A19 A99
9KV                    42-66        185/60R14   A12 T82 T86                       B03 S02
e9*93/81*0007*..,
e9*98/14*0007*..
VW Caddy (II)          44-66        175/65R14   A11 R37 T82 T86                   A07 A19 A99
9KVF                   44-66        185/60R14   A12 T82 T86                       B03 S02
H337
VW Caddy (II)          47-55        165/70R14   A11 R37 T82 T86                   A07 A19 A99
9U                     47-55        175/65R14   A12 T82 T86                       B03 S02
H498
VW Golf (III), Vento   40-85        175/65R14   A11 R37 99                        A07 A19 A99
1E, 1E..., 1H, 1H...   40-85        175/65R14   A11 M+S R09 99                    B03 S02
F804,894, G156,407,    40-85        185/60R14   A11 R09 99
e1*93/81*0004*,        40-85        195/60R14   A12 R09 99
e1*96/79*0068*,        40-85        195/60R14   A01 A12 G01 99
e1*96/79*0070*,
e1*98/14*0070*
VW Lupo                37-55        165/60R14   A11 R37 T75 T79                   A07 A19 A99
6X, 6E                 37-55        185/50R14   A12 R37                           B03 N3L S02
e1*97/27,98/14,        37-77        175/60R14   A11 R37
2001/116*              37-77        185/55R14   A12
0085,0114*..           37-77        185/60R14   A01 A12 G01 K2b K42


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51270 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55099116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Polo                 33-55        165/60R14     R37 T75 T79                           A07 A12 A19
6N                      33-55        175/60R14     R37 X02                               A99 B03 S02
G774,                   33-55        175/60R14     A01 G22 R37
e1*96/79*0069*..,       33-55        185/50R14     T77
e1*98/14*0069*..        33-92        185/55R14
VW Polo                 33-55        165/60R14     R37 T75 T79                           A07 A12 A19
6NF                     33-55        175/60R14     A01 G22 R37                           A99 B03 S02
G951                    33-55        175/60R14     R37 X02
                        33-55        185/50R14
                        33-74        185/55R14
VW Polo, P. Classic     40-81        175/65R14     R37                                   A07 A11 A19
6KV                     40-81        185/60R14                                           A99 B03 Car
H249,                                                                                    Sth Z13 S02
e9*93/81*0008*..,
e9*98/14*0008*..
VW UP!                  44-66        165/70R14     A33                                   A07 A19 A99
AA, AAN                 44-66        175/65R14     A90                                   Flh NoE Npf
e13*2007/46*1167*..;    44-66        185/60R14     A12                                   S02
e13*2007/46*1182*..     44-66        185/65R14     A12
- incl. Facelift 2016   44-66        195/55R14     A01 A12 K1a K2b
                        44-66        195/60R14     A01 A12 K1a K2b
VW e-UP!                60           165/70R14     A33 M+S                               A07 A19 A99
AA, AAN                 60           175/65R14     A90 M+S                               Flh S02
e13*2007/46*1167*..;
e13*2007/46*1182*..
(18,7 kWh-Batterie)
- incl. Facelift 2016

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51270 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55099116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

99       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 990 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51270 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55099116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 5 von 6

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G22     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 135R13 oder 155/70R13 Serien-Bereifung (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

N3L     Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter
Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und
somit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51270 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55099116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5.5Jx14H2 Typ KK 554
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                          Seite 6 von 6

T75    Reifen (LI 75) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 774kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T77    Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X02    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
155/70R13 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z13    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 13-Zoll-Serien-
Reifengrößen, (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).


Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 21. November 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 21. November 2016




Blauth                                                                  00260567.DOC




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