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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50727 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55082915 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605-4L
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0131806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Kodiak
Typ                             KK 605-4L
Radgröße                        6Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
P2           KK 605-4L P2 / ohne Ring              4/108/65,1         23       610     2020

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50727
Herstellerzeichen               rial Germany
Radtyp und Ausführung           KK 605-4L (s.o.)
Radgröße                        6Jx15H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment          Schaftlänge     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                   (Nm)                  (mm)
S01   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   90                    28              Multipack: 51A
S02   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   100                   28              Multipack: 51A
S03   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   110                   28              Multipack: 51A

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Citroen
                                Peugeot

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50727 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55082915 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605-4L
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                     Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C2              50-80        185/55R15                                        A12 A19 A99
J*...*                  50-80        195/50R15                                        B03 C25 S02
e2*2001/116*
0284-0286,
0316,0339,0344*..
Citroen C2              44,50,54     185/55R15                                        A12 A19 A99
J*...*                  44,50,54     195/50R15    A01 K25                             C24 S02
e2*2001/116*
0283-0286,0316*..
Citroen C3 (I)          49-80        185/60R15    A63                                 A19 A99 C35
F*...*                  49-80        195/50R15    A12                                 S02
e2*98/14,2001/116*      49-80        195/55R15    A12
0257-0259,0261,
0289,0317,0318,
0329*..
Citroen C3 (II)         44-88        185/65R15    A90                                 A19 A99 Y85
S*****, S               44-88        195/60R15    A12                                 S02
e2*2007/46*0003*..;
e2*2007/46*0060*..
(FIN: VF7SC, /SR,
/SN...)
Citroen C3 (III)        50-85        195/65R15    A90                                 A19 A99 KMV
S                       50-85        205/60R15    A90                                 Y85 S01
e2*2007/46*
0003*44-..,
e2*2007/46*0060*17-..
(FIN: VF7SX, /SY...)
Citroen C3 Picasso      66-70        195/60R15    A33                                 A19 A99 S02
SH****, SH              66-70        205/55R15    A12
e2*2001/116*0371*..;    80-88        195/60R15    A33 M+S
e2*2007/46*0110*..      80-88        205/55R15    A12 M+S
Citroen C3 Pluriel      50,54,80     185/65R15                                        A12 A19 A99
H*****                  50,54,80     195/60R15    A01 K42                             B03 Cbo S02
e2*2001/116*0266*..     50,54,80     205/55R15    A01 K1a K25 K2b K42
Citroen C4 (I)          65-103       195/65R15    A13 M+S                             A19 A99 B03
L*****                  65-88        195/65R15    A13                                 B83 Cpe Lim
e2*2001/116*0302*..     65-88        205/60R15    A13                                 S02
                        65-88        215/60R15    A01 A12 K2b K42
Citroen DS3             50-88        185/65R15    A90                                 A19 A99 Cbo
S*****, S               50-88        195/60R15    A12                                 Y84 S02
e2*2007/46*0003*..
(FIN: VF7SA...;
VF7SB)
Peugeot 1007            50-80        185/55R15    A90 R37                             A19 A99 S02
K*****                  50-80        185/60R15    A90
e2*2001/116*0300*..     50-80        195/55R15    A12
Peugeot 206 RC          130          195/55R15    K1a K1b                             A01 A12 A19
2*RFK*                                                                                A99 B03 Flh
e2*2001/116*0269*..                                                                   S02



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50727 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55082915 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605-4L
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                     Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 206 SW         44-80         185/55R15    K1b R37                             A01 A12 A19
2*...*                 44-80         195/50R15    K1c R37                             A99 Car S02
e2*98/14,2001/116*     44-80         195/55R15    G09 K1c
0174, 0212, 0237-      55-100        195/55R15    K1c X22
0239, 0250, 0291,
0310, 0311, 0343*..
Peugeot 206+           44            185/60R15    A01 A90 G03                         A19 A99 Flh
2*****                 44            195/55R15    A01 A12 G64 K6i                     S01
e2*2001/116*0374*..;   44-55         185/55R15    A90
e2*2007/46*0109*..     44-55         195/50R15    A01 A12 K6i
                       50,54,55      185/60R15    A90 R09
                       50,54,55      195/55R15    A01 A12 K6i X24
Peugeot 207 CC         82            185/65R15    A13                                 A19 A99 B03
W*****                 82            195/60R15    A39                                 B83 Cbo S03
e2*2001/116*0340*..
- Cabrio-Coupé
Peugeot 207, 207SW     50-110        185/65R15    A13 M+S                             A19 A99 B03
W*****, W              50-110        195/60R15    A39 M+S                             B83 Car Flh
e2*2001/116*0340*..,   50-88         185/65R15    A13                                 S03
e2*2007/46*0072*..     50-88         195/60R15    A39
                       50-88         205/55R15    A12
Peugeot 208            50-88         185/65R15    A33                                 A19 A58 A99
C                      50-88         195/60R15    A90                                 Flh KOV O01
e2*2007/46*0070*..;    50-88         205/55R15    A01 A12 K6r                         S03
e2*2007/46*0071*..
Peugeot 208 XY         68-88         185/65R15    A33                                 A19 A58 A99
C                      68-88         195/60R15    A90                                 Flh KMV O01
e2*2007/46*0070*..     68-88         205/55R15    A12                                 S03
Peugeot 307            50-103        195/65R15    A13 M+S                             A19 A99 B83
3*...*                 50-80         195/65R15    A13                                 Flh S02
e2*98/14,2001/116*     50-80         205/60R15    A12
0235,0242-245,0251,
0252,0287-0288,
0290,0299,0301,
0313,0333*..
Peugeot 307            50-103        195/65R15    A13 M+S                             A19 A99 B83
Break/SW               50-80         195/65R15    A13                                 Car S02
3*...*                 50-80         205/60R15    A12
e2*98/14,2001/116*
0235,0242-245,0251,
0252,0287-288,0299,
0301,0313,0333*..
Peugeot 307 CC         80-103        195/65R15    A13 M+S                             A19 A99 B83
3*...*                                                                                Cbo S02
e2*98/14,2001/116*
0235,0243-244,0290,
0313*..
- Cabrio/Coupé




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50727 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55082915 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605-4L
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50727 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55082915 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605-4L
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 5 von 8

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B83   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 283
mm an Achse 1.

C24     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
9,6 m bzw. 3,25 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
ausschließlich mit 5,5x14, ET24 (z.Zt 1,1i (44kW); 1,4i (54 kW); 1,4 Hdi (50kW)).

C25     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,7 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 5,5x14, ET24 und 6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i (54kW); 1,6i (80kW); 1,4 Hdi
(50kW)).

C35     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (49 bzw. 54kW), 1,4i 16V (65 kW),
1,6 16V (80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW), 1,6HDi (80 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-
Ausstattung").



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50727 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55082915 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605-4L
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                        Seite 6 von 8

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G09     Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/65R14, 195/55R15 oder 205/45R16 keine der
serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G64     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 175/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50727 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55082915 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605-4L
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                        Seite 7 von 8

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

O01    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 302mm
an Achse 1.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

X22    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
175/65R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X24      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50727 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55082915 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605-4L
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                        Seite 8 von 8

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Fließheck.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 26. März 2019 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 26. März 2019




Blauth                                                                 00315628.DOC




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