GUTACHTEN zur ABE Nr. 50727 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55082915 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605-4L Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 1 von 10 Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0751211 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Kodiak Typ KK 605-4L Radgröße 6Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) O2 KK 605-4L O2 / ohne Ring 4/100/56,6 39 610 2020 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50727 Herstellerzeichen rial Germany Radtyp und Ausführung KK 605-4L (s.o.) Radgröße 6Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 30,5 S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 30,5 S04 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28 S05 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 100 - S06 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 140 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea Fiat Opel Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50727 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55082915 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605-4L Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 2 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Chevrolet Aveo 51, 63, 74 185/65R15 A91 A19 A99 Flh KL1T 51, 63, 74 195/60R15 A91 Lim S06 e4*2007/46*0270*.. 51, 63, 74 195/65R15 A91 51, 63, 74 205/60R15 A91 51, 63, 74 215/60R15 A12 Chevrolet Aveo 53-74 185/55R15 A12 A19 A99 KLAS 53-74 195/50R15 A01 K1a K2b Flh S05 e4*2001/116* 0063*18-.. Chevrolet Spark 50, 60 165/60R15 A12 A19 A99 KL1M 50, 60 175/50R15 A01 K1c Flh S05 e4*2007/46*0129*.. 50, 60 175/55R15 A01 K1c - incl. Facelift 2013 50, 60 185/55R15 A01 K1c K2b K8e 50, 60 195/45R15 A01 K1c K2b Dae./Chev. Kalos 53-74 185/55R15 A30 A19 A99 Flh KLAS 53-74 195/50R15 A01 A12 K1a K1b K2b Lim S05 e4*98/14*0063*.., e4*2001/116 *0063*00-17 Daewoo Lanos 55-78 185/55R15 K42 K56 A01 A12 A19 KLAT, SUPT 55-78 195/50R15 K2b K42 K56 A99 B02 S02 e4*96/27,98/14, 2001/116* 0002,0017*.. Daewoo Nubira 66-98 195/50R15 Car K42 T82 A01 A12 A19 KLAJ, UU6J, SUPJ 66-98 195/50R15 K42 Lim A99 B02 Snu e4*96/27,97/27, 66-98 195/55R15 K42 K56 S05 98/14,2001/116* 66-98 205/50R15 K1b K42 K56 0004,0018,0025*.. Fiat Punto 48-57 175/65R15 A33 R09 A19 A99 Flh 199 48-57 185/60R15 A33 R37 S04 e3*2001/116*0217*.., 48-99 185/65R15 A33 e3*2001/116*0286*.., 48-99 195/60R15 A01 A12 K1a K1b e3*2007/46*0009*.., 48-99 205/55R15 A01 A12 K1c K2b e3*2007/46*0010*.. - Grande / Evo Opel Adam 51-74 175/65R15 A33 A19 A58 A99 S-D 51-74 185/60R15 A33 Y84 S03 e1*2001/116* 51-74 185/65R15 A33 0379*22-.. 51-74 195/60R15 A33 51-74 205/55R15 A12 51-74 205/60R15 A12 51-85 185/60R15 A33 M+S 51-85 185/65R15 A33 M+S 51-85 195/60R15 A33 M+S 51-85 205/55R15 A12 M+S 51-85 205/60R15 A12 M+S Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50727 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55082915 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605-4L Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 3 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Opel Adam Rocks 51-85 185/60R15 A33 M+S A19 A58 A99 S-D 51-85 185/65R15 A33 M+S KMV Y84 S03 e1*2001/116* 51-85 195/60R15 A33 M+S 0379*22-.. 51-85 205/55R15 A12 M+S 51-85 205/60R15 A12 M+S Opel Astra-F 42-55 185/55R15 A12 A19 A99 Astra F-Lfw 42-55 195/50R15 S02 F972 Opel Astra-F 40-100 185/55R15 R37 A12 A19 A99 Astra-F, /-F-CC, T92 40-110 195/50R15 V15 S02 G065, F857, 40-110 195/55R15 R09 e1*96/79*0074*.., 40-110 195/55R15 A01 G21 e1*98/14*0074*.. 40-110 205/50R15 A01 K1a K42 Opel Astra-F Cabriolet 52-85 185/55R15 A12 A19 A99 A. F-Cabr.,T92/Conv 52-85 195/50R15 V15 S02 G372, 52-85 195/55R15 e1*96/79*0076*.. 52-85 205/50R15 A01 K1a K42 Opel Astra-F Caravan 40-100 185/55R15 R37 A12 A19 A99 A. F-Car., T92/Kom. 40-110 195/50R15 V15 S02 F854, 40-110 195/55R15 R09 e1*96/79*0075*.., 40-110 195/55R15 A01 G21 e1*98/14*0075*.. 40-110 205/50R15 A01 K1a K42 Opel Astra-G 48 185/55R15 A11 R37 T81 T82 T85 T86 A19 A99 Flh T98, T98/NB, T98V 48 195/55R15 A11 T85 T89 Sth S02 e1*97/27,98/14* 48-92 185/65R15 A11 R37 0086,0092,0101*.. 48-92 195/60R15 A11 48-92 205/50R15 A12 T85 T86 48-92 205/55R15 A12 Opel Astra-G 74-92 185/65R15 A11 M+S A19 A99 B03 T98C 74-92 195/60R15 A11 T86 T87 Cbo Cpe V15 e1*98/14*0132*.. 74-92 205/55R15 A12 S02 - Coupé, Cabrio 74-92 215/50R15 A12 Opel Astra-G Caravan 48 185/55R15 A11 R37 T81 T82 T85 A19 A99 Car T98/Kombi, T98V 48 195/55R15 A11 T85 S02 e1*97/27, 48-92 185/65R15 A11 R09 98/14*0087*.., 48-92 195/60R15 A11 e1*97/27*0092*.. 48-92 205/50R15 A12 48-92 205/55R15 A12 Opel Corsa-B 33-66 195/50R15 G48 K1c K2b K42 K45 K46 K70 A01 A12 A19 Corsa B, S93 33-80 195/45R15 K1c K2b K42 K70 A99 F01 S02 G290, 78-80 195/50R15 K1c K2b K42 K45 K46 K70 e1*96/27,98/14* 0053*.. Opel Corsa-C 43-92 185/55R15 A12 A19 A99 Corsa-C 43-92 195/50R15 A01 K2b K42 V15 S02 e1*98/14*0148*.. 43-92 205/50R15 A01 K1c K2b K41 K42 K56 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50727 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55082915 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605-4L Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 4 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Opel Corsa-D 44-74 185/60R15 A11 M+S A19 A99 Flh S-D, S-D/Van 44-74 185/65R15 A31 R37 S02 e1*2001/116* 44-74 195/60R15 A12 0379*00-29; e1*2007/46* 0505*00-07; e50*2007/46*0055*.. Opel Corsa-E 51-74 175/65R15 A33 R37 A19 A99 Flh S-D, S-D/Van 51-85 185/60R15 A33 V15 S03 e1*2001/116* 51-85 185/65R15 A91 0379*30-..; 51-85 195/60R15 A91 e1*2007/46*0505*08-.. 51-85 205/55R15 A12 51-85 205/60R15 A12 Opel Karl 55 165/60R15 A90 A19 A58 A99 D-A 55 175/55R15 A01 A12 K1a K8c Flh OK5 V15 e4*2007/46*0957*.. 55 175/60R15 A01 A12 K1a K5b K8c S06 55 185/55R15 A01 A12 K1c K2b K8c 55 195/50R15 A01 A12 K1c K2c K8i 55 205/50R15 A01 A12 K1c K2c K5b K8i Opel Meriva-A 51-92 185/60R15 A11 T84 T88 A19 A99 V15 X01Monocab 51-92 195/55R15 A01 A33 K2b T85 T89 S02 e1*2001/116*0215*.. 51-92 195/60R15 A01 A33 K2b 51-92 205/50R15 A01 A12 K2b K46 K56 T85 T86 51-92 205/55R15 A01 A12 K2b K46 K56 51-92 215/50R15 A01 A12 K1a K1b K2b K46 K56 51-92 215/55R15 A01 A12 K1a K1b K2b K46 K56 Opel Tigra-A 66-78 185/55R15 A12 A19 A99 S93 Coupe 66-78 195/45R15 S02 e1*93/81, 95/54, 66-78 195/50R15 A01 K1a K2b 98/14*0014*.. Opel Tigra-B 51,66,92 185/55R15 A31 A19 A99 B03 X-C/Roadster 51,66,92 185/60R15 A12 S02 e11*2001/116*0227*. 51,66,92 195/50R15 A12 51,66,92 195/55R15 A12 Opel Vectra-B 55 195/55R15 A12 A19 A99 J96 55 205/50R15 S02 e1*93/81, 95/54, 55 205/55R15 98/14*0030*.. 60-85 185/65R15 R37 60-85 195/60R15 60-85 195/65R15 60-85 205/55R15 A01 K2b K42 K56 60-85 205/60R15 A01 K2b K42 K56 Opel Vectra-B 55 205/55R15 A12 A19 A99 Caravan 55-85 195/60R15 S02 J96/Kombi 60-85 185/65R15 R37 e1*95/54, 60-85 195/65R15 98/14*0044*.. 60-85 205/55R15 A01 K2b K42 K56 60-85 205/60R15 A01 K2b K42 K56 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50727 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55082915 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605-4L Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 5 von 10 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50727 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55082915 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605-4L Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 6 von 10 A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. F01 Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 1. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G21 Ist die Reifengröße 195/60R14 oder 195/55R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50727 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55082915 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605-4L Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 7 von 10 G48 Ist die Reifengröße 185/60R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50727 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55082915 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605-4L Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 8 von 10 K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K70 An der Hinterachse ist die Plastikecke am Übergang zum Radhausauschnitt vor Radmitte nachzuarbeiten. K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8i An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50727 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55082915 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605-4L Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 9 von 10 Snu Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5; ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmuttern M12x1,5 (Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 4 205/55R15 225/50R15 Nr. 5 205/65R15 225/60R15 Nr. 6 235/70R15 275/60R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50727 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55082915 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605-4L Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 10 von 10 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 30. September 2015 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2015. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 30. September 2015 Blauth 00236143.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Bad Dürkheim, 20.06.2016 Pflegehinweise für RIAL Leichtmetallfelgen Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer RIAL Leichtmetallfelgen! Damit Sie lange Freude daran haben, beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder minimieren. REINIGUNGSINTERVALLE Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen wir Reinigungs- intervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszu- bessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden. REINIGUNGSMITTEL Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reini- gungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können. REINIGUNGSTIPPS • Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein • Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten • Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von Leichtmetallfelgen fehl am Platz • Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit • Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen • Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten • Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern • Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind unbedingt die Herstellerangaben zu beachten. • Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen nicht unter die Garantie fallen. GARANTIEAUSFALL BEI DER SO GENANNTEN „OPTISCHEN RADAUFBEREITUNG“! Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z.B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab. UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Str. 10 67098 Bad Dürkheim Germany Verkauf Tel.: +49 6322 9899 - 6000 Fax: +49 6322 9899 - 6001 www.rial.de