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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50727 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55082915 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605-4L
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 1 von 10

Auftraggeber                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Kodiak
Typ                               KK 605-4L
Radgröße                          6Jx15H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
O2           KK 605-4L O2 / ohne Ring                4/100/56,6         39       610     2020

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50727
Herstellerzeichen                 rial Germany
Radtyp und Ausführung             KK 605-4L (s.o.)
Radgröße                          6Jx15H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund          Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5              Kegel 60°     100                       30,5
S03       Schraube M12x1,5              Kegel 60°     110                       30,5
S04       Schraube M12x1,5              Kegel 60°     100                       28
S05       Mutter M12x1,5                Kegel 60°     100                       -
S06       Mutter M12x1,5                Kegel 60°     140                       -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                  Fiat
                                  Opel

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50727 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55082915 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605-4L
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                Seite 2 von 10

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo          51, 63, 74    185/65R15   A91                             A19 A99 Flh
KL1T                    51, 63, 74    195/60R15   A91                             Lim S06
e4*2007/46*0270*..      51, 63, 74    195/65R15   A91
                        51, 63, 74    205/60R15   A91
                        51, 63, 74    215/60R15   A12
Chevrolet Aveo          53-74         185/55R15                                   A12 A19 A99
KLAS                    53-74         195/50R15   A01 K1a K2b                     Flh S05
e4*2001/116*
0063*18-..
Chevrolet Spark         50, 60        165/60R15                                   A12 A19 A99
KL1M                    50, 60        175/50R15   A01 K1c                         Flh S05
e4*2007/46*0129*..      50, 60        175/55R15   A01 K1c
- incl. Facelift 2013   50, 60        185/55R15   A01 K1c K2b K8e
                        50, 60        195/45R15   A01 K1c K2b
Dae./Chev. Kalos        53-74         185/55R15   A30                             A19 A99 Flh
KLAS                    53-74         195/50R15   A01 A12 K1a K1b K2b             Lim S05
e4*98/14*0063*..,
e4*2001/116
*0063*00-17
Daewoo Lanos            55-78         185/55R15   K42 K56                         A01 A12 A19
KLAT, SUPT              55-78         195/50R15   K2b K42 K56                     A99 B02 S02
e4*96/27,98/14,
2001/116*
0002,0017*..
Daewoo Nubira           66-98         195/50R15   Car K42 T82                     A01 A12 A19
KLAJ, UU6J, SUPJ        66-98         195/50R15   K42 Lim                         A99 B02 Snu
e4*96/27,97/27,         66-98         195/55R15   K42 K56                         S05
98/14,2001/116*         66-98         205/50R15   K1b K42 K56
0004,0018,0025*..
Fiat Punto              48-57         175/65R15   A33 R09                         A19 A99 Flh
199                     48-57         185/60R15   A33 R37                         S04
e3*2001/116*0217*..,    48-99         185/65R15   A33
e3*2001/116*0286*..,    48-99         195/60R15   A01 A12 K1a K1b
e3*2007/46*0009*..,     48-99         205/55R15   A01 A12 K1c K2b
e3*2007/46*0010*..
- Grande / Evo
Opel Adam               51-74         175/65R15   A33                             A19 A58 A99
S-D                     51-74         185/60R15   A33                             Y84 S03
e1*2001/116*            51-74         185/65R15   A33
0379*22-..              51-74         195/60R15   A33
                        51-74         205/55R15   A12
                        51-74         205/60R15   A12
                        51-85         185/60R15   A33 M+S
                        51-85         185/65R15   A33 M+S
                        51-85         195/60R15   A33 M+S
                        51-85         205/55R15   A12 M+S
                        51-85         205/60R15   A12 M+S




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50727 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55082915 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605-4L
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Adam Rocks        51-85         185/60R15   A33 M+S                          A19 A58 A99
S-D                    51-85         185/65R15   A33 M+S                          KMV Y84 S03
e1*2001/116*           51-85         195/60R15   A33 M+S
0379*22-..             51-85         205/55R15   A12 M+S
                       51-85         205/60R15   A12 M+S
Opel Astra-F           42-55         185/55R15                                    A12 A19 A99
Astra F-Lfw            42-55         195/50R15                                    S02
F972
Opel Astra-F           40-100        185/55R15   R37                              A12 A19 A99
Astra-F, /-F-CC, T92   40-110        195/50R15                                    V15 S02
G065, F857,            40-110        195/55R15   R09
e1*96/79*0074*..,      40-110        195/55R15   A01 G21
e1*98/14*0074*..       40-110        205/50R15   A01 K1a K42
Opel Astra-F Cabriolet 52-85         185/55R15                                    A12 A19 A99
A. F-Cabr.,T92/Conv    52-85         195/50R15                                    V15 S02
G372,                  52-85         195/55R15
e1*96/79*0076*..       52-85         205/50R15   A01 K1a K42
Opel Astra-F Caravan 40-100          185/55R15   R37                              A12 A19 A99
A. F-Car., T92/Kom.    40-110        195/50R15                                    V15 S02
F854,                  40-110        195/55R15   R09
e1*96/79*0075*..,      40-110        195/55R15   A01 G21
e1*98/14*0075*..       40-110        205/50R15   A01 K1a K42
Opel Astra-G           48            185/55R15   A11 R37 T81 T82 T85 T86          A19 A99 Flh
T98, T98/NB, T98V      48            195/55R15   A11 T85 T89                      Sth S02
e1*97/27,98/14*        48-92         185/65R15   A11 R37
0086,0092,0101*..      48-92         195/60R15   A11
                       48-92         205/50R15   A12 T85 T86
                       48-92         205/55R15   A12
Opel Astra-G           74-92         185/65R15   A11 M+S                          A19 A99 B03
T98C                   74-92         195/60R15   A11 T86 T87                      Cbo Cpe V15
e1*98/14*0132*..       74-92         205/55R15   A12                              S02
- Coupé, Cabrio        74-92         215/50R15   A12
Opel Astra-G Caravan 48              185/55R15   A11 R37 T81 T82 T85              A19 A99 Car
T98/Kombi, T98V        48            195/55R15   A11 T85                          S02
e1*97/27,              48-92         185/65R15   A11 R09
98/14*0087*..,         48-92         195/60R15   A11
e1*97/27*0092*..       48-92         205/50R15   A12
                       48-92         205/55R15   A12
Opel Corsa-B           33-66         195/50R15   G48 K1c K2b K42 K45 K46 K70      A01 A12 A19
Corsa B, S93           33-80         195/45R15   K1c K2b K42 K70                  A99 F01 S02
G290,                  78-80         195/50R15   K1c K2b K42 K45 K46 K70
e1*96/27,98/14*
0053*..
Opel Corsa-C           43-92         185/55R15                                    A12 A19 A99
Corsa-C                43-92         195/50R15   A01 K2b K42                      V15 S02
e1*98/14*0148*..       43-92         205/50R15   A01 K1c K2b K41 K42 K56




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55082915 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605-4L
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                Seite 4 von 10
Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Corsa-D            44-74        185/60R15   A11 M+S                          A19 A99 Flh
S-D, S-D/Van            44-74        185/65R15   A31 R37                          S02
e1*2001/116*            44-74        195/60R15   A12
0379*00-29;
e1*2007/46*
0505*00-07;
e50*2007/46*0055*..
Opel Corsa-E            51-74        175/65R15   A33 R37                          A19 A99 Flh
S-D, S-D/Van            51-85        185/60R15   A33                              V15 S03
e1*2001/116*            51-85        185/65R15   A91
0379*30-..;             51-85        195/60R15   A91
e1*2007/46*0505*08-..   51-85        205/55R15   A12
                        51-85        205/60R15   A12
Opel Karl               55           165/60R15   A90                              A19 A58 A99
D-A                     55           175/55R15   A01 A12 K1a K8c                  Flh OK5 V15
e4*2007/46*0957*..      55           175/60R15   A01 A12 K1a K5b K8c              S06
                        55           185/55R15   A01 A12 K1c K2b K8c
                        55           195/50R15   A01 A12 K1c K2c K8i
                        55           205/50R15   A01 A12 K1c K2c K5b K8i
Opel Meriva-A           51-92        185/60R15   A11 T84 T88                      A19 A99 V15
X01Monocab              51-92        195/55R15   A01 A33 K2b T85 T89              S02
e1*2001/116*0215*..     51-92        195/60R15   A01 A33 K2b
                        51-92        205/50R15   A01 A12 K2b K46 K56 T85 T86
                        51-92        205/55R15   A01 A12 K2b K46 K56
                        51-92        215/50R15   A01 A12 K1a K1b K2b K46 K56
                        51-92        215/55R15   A01 A12 K1a K1b K2b K46 K56
Opel Tigra-A            66-78        185/55R15                                    A12 A19 A99
S93 Coupe               66-78        195/45R15                                    S02
e1*93/81, 95/54,        66-78        195/50R15   A01 K1a K2b
98/14*0014*..
Opel Tigra-B            51,66,92     185/55R15   A31                              A19 A99 B03
X-C/Roadster            51,66,92     185/60R15   A12                              S02
e11*2001/116*0227*.     51,66,92     195/50R15   A12
                        51,66,92     195/55R15   A12
Opel Vectra-B           55           195/55R15                                    A12 A19 A99
J96                     55           205/50R15                                    S02
e1*93/81, 95/54,        55           205/55R15
98/14*0030*..           60-85        185/65R15   R37
                        60-85        195/60R15
                        60-85        195/65R15
                        60-85        205/55R15   A01 K2b K42 K56
                        60-85        205/60R15   A01 K2b K42 K56
Opel Vectra-B           55           205/55R15                                    A12 A19 A99
Caravan                 55-85        195/60R15                                    S02
J96/Kombi               60-85        185/65R15   R37
e1*95/54,               60-85        195/65R15
98/14*0044*..           60-85        205/55R15   A01 K2b K42 K56
                        60-85        205/60R15   A01 K2b K42 K56




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50727 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55082915 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605-4L
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                      Seite 5 von 10

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50727 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55082915 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605-4L
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                      Seite 6 von 10

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F01    Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 1.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G21     Ist die Reifengröße 195/60R14 oder 195/55R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50727 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55082915 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605-4L
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 7 von 10

G48     Ist die Reifengröße 185/60R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50727 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55082915 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605-4L
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 8 von 10

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K70    An der Hinterachse ist die Plastikecke am Übergang zum Radhausauschnitt vor Radmitte
nachzuarbeiten.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50727 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55082915 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605-4L
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 9 von 10

Snu     Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die
mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5; ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten
Befestigungsmuttern M12x1,5 (Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1)
verwendet werden.

Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   175/55R15      195/50R15
Nr.   2   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15      225/50R15
Nr.   5   205/65R15      225/60R15
Nr.   6   235/70R15      275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50727 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55082915 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605-4L
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                     Seite 10 von 10


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 30. September 2015 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. September 2015




Blauth                                                                00236143.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Bad Dürkheim, 20.06.2016



Pflegehinweise
für RIAL Leichtmetallfelgen
Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer RIAL Leichtmetallfelgen! Damit Sie lange Freude daran haben,
beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und
Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege
beseitigen oder minimieren.


REINIGUNGSINTERVALLE
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen wir Reinigungs-
intervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden.
In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszu-
bessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden.


REINIGUNGSMITTEL
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger entscheiden, beachten
Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reini-
gungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können.


REINIGUNGSTIPPS
•	 Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
•	 Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
•	 Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von Leichtmetallfelgen
	 fehl am Platz
•	 Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit
•	 Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
•	 Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
•	 Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
•	 Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind unbedingt die
	 Herstellerangaben zu beachten.
•	 Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden


Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann
aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen
nicht unter die Garantie fallen.


GARANTIEAUSFALL BEI DER SO GENANNTEN „OPTISCHEN RADAUFBEREITUNG“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad zu reparieren. Dieser
Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z.B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung,
und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.




UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Str. 10
67098 Bad Dürkheim
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Verkauf
Tel.: +49 6322 9899 - 6000
Fax: +49 6322 9899 - 6001                                                                                     www.rial.de