GUTACHTEN zur ABE Nr. 50554 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55082815 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
D-67098 Bad Dürkheim
QM-Nr.: 49 02 0751211
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Kodiak
Typ KK 605
Radgröße 6Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
L1 KK 605 L1 / ohne Ring 5/114,3/67,1 46 710 2010
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 50554
Herstellerzeichen rial Germany
Radtyp und Ausführung KK 605 (s.o.)
Radgröße 6Jx15H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 130 -
S04 Serienmutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Hyundai
Kia
Mazda
Mitsubishi
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50554 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55082815 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Coupe 77-123 195/65R15 A07 A13 A19
GK A99 S04
e11*98/14*0186*..
Hyundai Santa Fé 82-107 215/70R15 A11 R09 A07 A19 A99
SM B03 S04
e11*98/14*0162*..
Hyundai Trajet 82-127 205/65R15 M+S R09 A07 A11 A19
FO 82-127 215/65R15 A99 S04
e11*98/14*0130*..
Hyundai XG ... 120-145 195/65R15 A11 M+S R09 A07 A19 A99
XG 120-145 205/65R15 A12 B03 S04
e11*98/14*0109*..
Hyundai i30 /-cw 66-105 185/65R15 A13 R09 A07 A19 A99
FD, FDH 66-105 195/60R15 A33 R37 B03 B30 Car
e11*2001/116*0313*. 66-105 195/65R15 A33 Flh S04
e11*2001/116*0343*. 66-105 205/60R15 A12
e11*2007/46*0225*..
Hyundai i30 /-cw 66-100 195/65R15 A13 A07 A17 A19
GDH 66-100 205/60R15 A33 A58 A99 B81
e11*2007/46*0337*..; 66-100 215/60R15 A12 Car Cpe Flh
e11*2007/46*0338*.. X82 S04
- incl. Facelift 2015
Hyundai ix20 57-94 195/65R15 A13 A07 A19 A58
JC 57-94 205/60R15 A90 A99 Flh S04
e4*2007/46*0207*..; 57-94 215/60R15 A12
e4*2007/46*0223*..
- incl. Facelift 2015
Kia Carnival, Sedona 93-121 215/65R15 A11 A19 A99 S03
UP 93-121 225/60R15 A12 T95 T96
e11*98/14*0112*..
Kia Soul 85-103 195/65R15 A13 A07 A19 A58
AM 85-103 195/70R15 A01 A12 G73 A99 S04
e4*2001/116*0139*..; 85-103 195/70R15 A12 Z18
e4*2007/46*0133*.. 85-103 205/60R15 A33 X74
85-103 205/60R15 A01 A33 G46
85-103 205/65R15 A01 A12 G73
85-103 205/65R15 A12 Z18
85-103 215/60R15 A12
85-103 215/65R15 A01 A12 G73
85-103 215/65R15 A12 Z18
Kia Venga 55-94 195/65R15 A13 A07 A19 A58
YN, -/S, -/G 55-94 205/60R15 A90 A99 Flh S04
e4*2007/46* 55-94 215/60R15 A12
0130*,0131*,
0261*,0262*..;
e50*2007/46*0052*..
- incl. Facelift 2015
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50554 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55082815 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Kia cee'd 66-106 185/65R15 A13 R09 A07 A19 A99
ED 66-106 195/60R15 A33 R37 B03 B30 Car
e4*2001/116*0121*.; 66-106 195/65R15 A33 Cpe Flh S04
e4*2007/46*0132*.. 66-106 205/60R15 A12
- pro_cee'd /-SW
Kia cee'd /-SW 66-100 195/65R15 A13 A07 A17 A19
JD 66-100 205/60R15 A33 A58 A99 B81
e4*2007/46*0496*..; 66-100 215/60R15 A12 Car X82 Y85
e4*2007/46*0497*.. S04
- incl. Facelift 2015
Kia pro_cee'd 66-100 195/65R15 A13 A07 A17 A19
JD 66-100 205/60R15 A33 A58 A99 B81
e4*2007/46*0496*.. 66-100 215/60R15 A01 A12 K4h X82 Y84 S04
- incl. Facelift 2015
Mazda 3 62-80 195/65R15 A39 A19 A99 B02
BK 62-80 205/60R15 A12 B03 Flh Lim
e1*2001/116*0234*.. S02
Mazda 3 77 - 110 195/65R15 A91 A19 A99 B03
BL 77 - 110 205/60R15 A91 Flh Sth S02
e11*2001/116*
0262*00-09
(FIN: -JMZBL...)
Mazda 323 F 96 195/55R15 A11 A19 A99 B03
BJ, BJD 96 205/50R15 A01 A12 K42 K46 K56 S02
e1*98/14*0094*..,
e1*98/14*0181*..
Mazda 5 81-107 195/65R15 A39 A19 A99 B02
CR1 81-107 205/60R15 A12 B03 B30 S02
e13*2001/116*0156*.
Mazda 5 85 195/65R15 A33 A19 A58 A99
CW, CWE 85 205/60R15 A01 A91 K6f B03 B30 S02
e1*2007/46*0433*..,
e13*2007/46*1731*00
Mazda 6 119-122 195/65R15 A11 M+S A19 A99 B03
GG/GY; GG1/GY1 88-108 195/65R15 A11 Car Flh Lim
e1*98/14*0188*..; 88-108 205/60R15 A11 S02
e11*2001/116*0203*. 88-108 215/55R15 A12
Mazda MPV 88-90,104 205/65R15 A11 A19 A99 B03
LW ww. LWD 88-90,104 215/60R15 A12 S03
e1*98/14*0118*..,
e1*98/14*0165*..
Mitsubishi Eclipse 104-107 205/60R15 A19 A30 A99
D30 B03 S02
e1*93/81*0027*..
Mitsubishi Lancer 60-99 195/55R15 A33 M+S A19 A99 B03
CS0 60-99 195/60R15 A12 Car Sth S02
e1*2001/116*0233*
Mitsubishi Space 92-110 205/65R15 A11 A19 A99
Runner S02
N50 (Version DR .. )
e1*97/27*0103*..
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50554 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55082815 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mitsubishi Space 92-110 205/65R15 A11 A19 A99
Wagon S02
N50 (Version DW .. )
e1*97/27*0103*..
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
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A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A17 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte
angebracht werden.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
B30 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an Achse 1.
B81 Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Parkbremse (EPB, EFB, APB,..).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50554 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55082815 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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G46 Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
G73 Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50554 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55082815 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605
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T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
X74 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15
oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
X82 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
an Achse 1.
Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.
Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.
Z18 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 29. September 2015 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2015.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 29. September 2015
Blauth 00236106.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim