GUTACHTEN zur ABE Nr. 50554 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55082815 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 1 von 7 Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0751211 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Kodiak Typ KK 605 Radgröße 6Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) L1 KK 605 L1 / ohne Ring 5/114,3/67,1 46 710 2010 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50554 Herstellerzeichen rial Germany Radtyp und Ausführung KK 605 (s.o.) Radgröße 6Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 130 - S04 Serienmutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Hyundai Kia Mazda Mitsubishi Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50554 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55082815 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Hyundai Coupe 77-123 195/65R15 A07 A13 A19 GK A99 S04 e11*98/14*0186*.. Hyundai Santa Fé 82-107 215/70R15 A11 R09 A07 A19 A99 SM B03 S04 e11*98/14*0162*.. Hyundai Trajet 82-127 205/65R15 M+S R09 A07 A11 A19 FO 82-127 215/65R15 A99 S04 e11*98/14*0130*.. Hyundai XG ... 120-145 195/65R15 A11 M+S R09 A07 A19 A99 XG 120-145 205/65R15 A12 B03 S04 e11*98/14*0109*.. Hyundai i30 /-cw 66-105 185/65R15 A13 R09 A07 A19 A99 FD, FDH 66-105 195/60R15 A33 R37 B03 B30 Car e11*2001/116*0313*. 66-105 195/65R15 A33 Flh S04 e11*2001/116*0343*. 66-105 205/60R15 A12 e11*2007/46*0225*.. Hyundai i30 /-cw 66-100 195/65R15 A13 A07 A17 A19 GDH 66-100 205/60R15 A33 A58 A99 B81 e11*2007/46*0337*..; 66-100 215/60R15 A12 Car Cpe Flh e11*2007/46*0338*.. X82 S04 - incl. Facelift 2015 Hyundai ix20 57-94 195/65R15 A13 A07 A19 A58 JC 57-94 205/60R15 A90 A99 Flh S04 e4*2007/46*0207*..; 57-94 215/60R15 A12 e4*2007/46*0223*.. - incl. Facelift 2015 Kia Carnival, Sedona 93-121 215/65R15 A11 A19 A99 S03 UP 93-121 225/60R15 A12 T95 T96 e11*98/14*0112*.. Kia Soul 85-103 195/65R15 A13 A07 A19 A58 AM 85-103 195/70R15 A01 A12 G73 A99 S04 e4*2001/116*0139*..; 85-103 195/70R15 A12 Z18 e4*2007/46*0133*.. 85-103 205/60R15 A33 X74 85-103 205/60R15 A01 A33 G46 85-103 205/65R15 A01 A12 G73 85-103 205/65R15 A12 Z18 85-103 215/60R15 A12 85-103 215/65R15 A01 A12 G73 85-103 215/65R15 A12 Z18 Kia Venga 55-94 195/65R15 A13 A07 A19 A58 YN, -/S, -/G 55-94 205/60R15 A90 A99 Flh S04 e4*2007/46* 55-94 215/60R15 A12 0130*,0131*, 0261*,0262*..; e50*2007/46*0052*.. - incl. Facelift 2015 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50554 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55082815 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Kia cee'd 66-106 185/65R15 A13 R09 A07 A19 A99 ED 66-106 195/60R15 A33 R37 B03 B30 Car e4*2001/116*0121*.; 66-106 195/65R15 A33 Cpe Flh S04 e4*2007/46*0132*.. 66-106 205/60R15 A12 - pro_cee'd /-SW Kia cee'd /-SW 66-100 195/65R15 A13 A07 A17 A19 JD 66-100 205/60R15 A33 A58 A99 B81 e4*2007/46*0496*..; 66-100 215/60R15 A12 Car X82 Y85 e4*2007/46*0497*.. S04 - incl. Facelift 2015 Kia pro_cee'd 66-100 195/65R15 A13 A07 A17 A19 JD 66-100 205/60R15 A33 A58 A99 B81 e4*2007/46*0496*.. 66-100 215/60R15 A01 A12 K4h X82 Y84 S04 - incl. Facelift 2015 Mazda 3 62-80 195/65R15 A39 A19 A99 B02 BK 62-80 205/60R15 A12 B03 Flh Lim e1*2001/116*0234*.. S02 Mazda 3 77 - 110 195/65R15 A91 A19 A99 B03 BL 77 - 110 205/60R15 A91 Flh Sth S02 e11*2001/116* 0262*00-09 (FIN: -JMZBL...) Mazda 323 F 96 195/55R15 A11 A19 A99 B03 BJ, BJD 96 205/50R15 A01 A12 K42 K46 K56 S02 e1*98/14*0094*.., e1*98/14*0181*.. Mazda 5 81-107 195/65R15 A39 A19 A99 B02 CR1 81-107 205/60R15 A12 B03 B30 S02 e13*2001/116*0156*. Mazda 5 85 195/65R15 A33 A19 A58 A99 CW, CWE 85 205/60R15 A01 A91 K6f B03 B30 S02 e1*2007/46*0433*.., e13*2007/46*1731*00 Mazda 6 119-122 195/65R15 A11 M+S A19 A99 B03 GG/GY; GG1/GY1 88-108 195/65R15 A11 Car Flh Lim e1*98/14*0188*..; 88-108 205/60R15 A11 S02 e11*2001/116*0203*. 88-108 215/55R15 A12 Mazda MPV 88-90,104 205/65R15 A11 A19 A99 B03 LW ww. LWD 88-90,104 215/60R15 A12 S03 e1*98/14*0118*.., e1*98/14*0165*.. Mitsubishi Eclipse 104-107 205/60R15 A19 A30 A99 D30 B03 S02 e1*93/81*0027*.. Mitsubishi Lancer 60-99 195/55R15 A33 M+S A19 A99 B03 CS0 60-99 195/60R15 A12 Car Sth S02 e1*2001/116*0233* Mitsubishi Space 92-110 205/65R15 A11 A19 A99 Runner S02 N50 (Version DR .. ) e1*97/27*0103*.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50554 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55082815 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 4 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Mitsubishi Space 92-110 205/65R15 A11 A19 A99 Wagon S02 N50 (Version DW .. ) e1*97/27*0103*.. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien- Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50554 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55082815 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 5 von 7 A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A17 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte angebracht werden. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B30 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an Achse 1. B81 Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Parkbremse (EPB, EFB, APB,..). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50554 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55082815 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 6 von 7 G46 Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G73 Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte vollständig umzulegen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50554 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55082815 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ KK 605 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 7 von 7 T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). X74 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X82 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm an Achse 1. Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Z18 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien- Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 29. September 2015 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2015. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 29. September 2015 Blauth 00236106.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim