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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55073215 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 1 von 4

Auftraggeber                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                 Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                 D-67098 Bad Dürkheim
                                 QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Modell                           Kodiak
Typ                              KK 656
Radgröße                         6,5 J x 16 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                              Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                     (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                     Mittenloch-ø   (mm)
                                                     (mm)
O8            KK 656 O8 / ohne Ring                  5/105/56,6     39    610     2020       7/2015
F5            KK 656 F5 / ohne Ring                  5/108/63,4     50    710     2060       7/2015
V2            KK 656 V2 / ohne Ring                  5/112/57,1     33    735     2060       7/2015
AU1           KK 656 AU1 / ohne Ring                 5/112/57,1     33    610     2100       7/2015
V2            KK 656 V2 / ohne Ring                  5/112/57,1     42    710     2060       7/2015
V2            KK 656 V2 / ohne Ring                  5/112/57,1     46    710     2060       7/2015
V2            KK 656 V2 / ohne Ring                  5/112/57,1     50    710     2060       7/2015
NQ1           KK 656 NQ1 / ohne Ring                 5/114,3/66,1   40    680     2060       7/2015
L1            KK 656 L1 / ohne Ring                  5/114,3/67,1   50    710     2060       7/2015
G5            KK 656 G5 / ohne Ring                  5/115/70,2     41    680     2200       7/2015
O6            KK 656 O6 / ohne Ring                  5/120/67,1     41    680     2060       7/2015


Kennzeichnung

KBA-Nummer                       50553
Herstellerzeichen                rial Germany
Radtyp und Ausführung            KK 656 (s.o.)
Radgröße                         6,5Jx16H2
Einpreßtiefe                     ET (s.o.)
Gießereikennzeichen              UPP
Herstellungsdatum                Monat und Jahr


Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55073215 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                     Seite 2 von 4

Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß      Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)   Abrollumfang
5/112         33                   610            2100
5/115         41                   680            2200
5/105         39                   610            2020
5/120         41                   680            2060
5/112         42                   710            2060
5/112         46                   710            2060
5/114,3       40                   680            2060
5/108         50                   710            2060
5/114,3       50                   710            2060
5/112         33                   735            2060

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß      Reifengröße    Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/112/57,1    195/55R16      33                 735
5/114,3/67,   195/55R16      50                 710
1
5/108/63,4    195/55R16      50                   710
5/115/70,2    195/55R16      41                   680
5/120/67,1    195/55R16      41                   680
5/105/56,6    195/55R16      39                   610

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß      Reifengröße    Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/108         255/70R16      50                 735
5/115         255/70R16      41                 735

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 8,671 kg.



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Gutachten Nr. 55073215 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656
Hersteller                    UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                     Seite 3 von 4

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, ab Juli 2015 durchgeführt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.

Anlagen

Beschreibung                     -                                21.09.2015
Radzeichnung                     4291-01                          29.04.2015
Radzeichnung                     4293-01                          04.05.2015
Radzeichnung                     4294-01                          04.05.2015
Radzeichnung                     4295-01                          04.05.2015
Radzeichnung                     4296-02                          05.05.2015
                                 mit Änderung vom                 12.08.2015
Radzeichnung                     4297-01                          07.05.2015
Radzeichnung                     4298-01                          08.05.2015
Nabenkappenzeichnung             2107-03                          28.02.2003
                                 mit Änderung vom                 08.09.2008
Nabenkappenzeichnung             3676-02                          24.10.2011
                                 mit Änderung vom                 02.12.2013
Befestigungsmittelzeichnung      1732-03                          31.01.2002
                                 mit Änderung vom                 10.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung      3015-02                          29.05.2008
                                 mit Änderung vom                 11.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung      3017-02                          03.06.2008
                                 mit Änderung vom                 11.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung      2543-02                          03.06.2008
                                 mit Änderung vom                 03.06.2008
Befestigungsmittelzeichnung      3018-02                          03.06.2009
                                 mit Änderung vom                 11.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung      3810-01                          06.09.2012
Befestigungsmittelzeichnung      1549-03                          22.06.1995
                                 mit Änderung vom                 14.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung      1548-03                          22.06.1995
                                 mit Änderung vom                 14.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung      2677-02                          11.09.2006
                                 mit Änderung vom                 04.06.2008
Befestigungsmittelzeichnung      3684-01                          03.11.2011
Befestigungsmittelzeichnung      3023-03                          05.06.2009
                                 mit Änderung vom                 25.06.2010
Nabenkappenzeichnung             4200-02                          14.10.2014
                                 mit Änderung vom                 28.05.2015
Befestigungsmittelzeichnung      2678-02                          11.09.2006
                                 mit Änderung vom                 04.06.2008
Verwendungen                     Anlage 1 bis 11




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55073215 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                      Seite 4 von 4


Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.


Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 23. September 2015




Blauth                                                               00235761.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Bad Dürkheim, 20.06.2016



Pflegehinweise
für RIAL Leichtmetallfelgen
Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer RIAL Leichtmetallfelgen! Damit Sie lange Freude daran haben,
beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und
Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege
beseitigen oder minimieren.


REINIGUNGSINTERVALLE
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen wir Reinigungs-
intervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden.
In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszu-
bessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden.


REINIGUNGSMITTEL
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger entscheiden, beachten
Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reini-
gungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können.


REINIGUNGSTIPPS
•	 Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
•	 Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
•	 Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von Leichtmetallfelgen
	 fehl am Platz
•	 Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit
•	 Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
•	 Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
•	 Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
•	 Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind unbedingt die
	 Herstellerangaben zu beachten.
•	 Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden


Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann
aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen
nicht unter die Garantie fallen.


GARANTIEAUSFALL BEI DER SO GENANNTEN „OPTISCHEN RADAUFBEREITUNG“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad zu reparieren. Dieser
Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z.B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung,
und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.




UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Str. 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Verkauf
Tel.: +49 6322 9899 - 6000
Fax: +49 6322 9899 - 6001                                                                                     www.rial.de