GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55073215 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
D-67098 Bad Dürkheim
QM-Nr.: 49 02 0751211
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Kodiak
Typ KK 656
Radgröße 6,5 J x 16 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
O8 KK 656 O8 / ohne Ring 5/105/56,6 39 610 2020 7/2015
F5 KK 656 F5 / ohne Ring 5/108/63,4 50 710 2060 7/2015
V2 KK 656 V2 / ohne Ring 5/112/57,1 33 735 2060 7/2015
AU1 KK 656 AU1 / ohne Ring 5/112/57,1 33 610 2100 7/2015
V2 KK 656 V2 / ohne Ring 5/112/57,1 42 710 2060 7/2015
V2 KK 656 V2 / ohne Ring 5/112/57,1 46 710 2060 7/2015
V2 KK 656 V2 / ohne Ring 5/112/57,1 50 710 2060 7/2015
NQ1 KK 656 NQ1 / ohne Ring 5/114,3/66,1 40 680 2060 7/2015
L1 KK 656 L1 / ohne Ring 5/114,3/67,1 50 710 2060 7/2015
G5 KK 656 G5 / ohne Ring 5/115/70,2 41 680 2200 7/2015
O6 KK 656 O6 / ohne Ring 5/120/67,1 41 680 2060 7/2015
Kennzeichnung
KBA-Nummer 50553
Herstellerzeichen rial Germany
Radtyp und Ausführung KK 656 (s.o.)
Radgröße 6,5Jx16H2
Einpreßtiefe ET (s.o.)
Gießereikennzeichen UPP
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55073215 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:
Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang
5/112 33 610 2100
5/115 41 680 2200
5/105 39 610 2020
5/120 41 680 2060
5/112 42 710 2060
5/112 46 710 2060
5/114,3 40 680 2060
5/108 50 710 2060
5/114,3 50 710 2060
5/112 33 735 2060
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/112/57,1 195/55R16 33 735
5/114,3/67, 195/55R16 50 710
1
5/108/63,4 195/55R16 50 710
5/115/70,2 195/55R16 41 680
5/120/67,1 195/55R16 41 680
5/105/56,6 195/55R16 39 610
Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/108 255/70R16 50 735
5/115 255/70R16 41 735
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 8,671 kg.
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Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, ab Juli 2015 durchgeführt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.
Anlagen
Beschreibung - 21.09.2015
Radzeichnung 4291-01 29.04.2015
Radzeichnung 4293-01 04.05.2015
Radzeichnung 4294-01 04.05.2015
Radzeichnung 4295-01 04.05.2015
Radzeichnung 4296-02 05.05.2015
mit Änderung vom 12.08.2015
Radzeichnung 4297-01 07.05.2015
Radzeichnung 4298-01 08.05.2015
Nabenkappenzeichnung 2107-03 28.02.2003
mit Änderung vom 08.09.2008
Nabenkappenzeichnung 3676-02 24.10.2011
mit Änderung vom 02.12.2013
Befestigungsmittelzeichnung 1732-03 31.01.2002
mit Änderung vom 10.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung 3015-02 29.05.2008
mit Änderung vom 11.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung 3017-02 03.06.2008
mit Änderung vom 11.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung 2543-02 03.06.2008
mit Änderung vom 03.06.2008
Befestigungsmittelzeichnung 3018-02 03.06.2009
mit Änderung vom 11.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung 3810-01 06.09.2012
Befestigungsmittelzeichnung 1549-03 22.06.1995
mit Änderung vom 14.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung 1548-03 22.06.1995
mit Änderung vom 14.02.2011
Befestigungsmittelzeichnung 2677-02 11.09.2006
mit Änderung vom 04.06.2008
Befestigungsmittelzeichnung 3684-01 03.11.2011
Befestigungsmittelzeichnung 3023-03 05.06.2009
mit Änderung vom 25.06.2010
Nabenkappenzeichnung 4200-02 14.10.2014
mit Änderung vom 28.05.2015
Befestigungsmittelzeichnung 2678-02 11.09.2006
mit Änderung vom 04.06.2008
Verwendungen Anlage 1 bis 11
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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 23. September 2015
Blauth 00235761.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Bad Dürkheim, 20.06.2016
Pflegehinweise
für RIAL Leichtmetallfelgen
Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer RIAL Leichtmetallfelgen! Damit Sie lange Freude daran haben,
beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und
Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege
beseitigen oder minimieren.
REINIGUNGSINTERVALLE
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen wir Reinigungs-
intervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden.
In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszu-
bessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden.
REINIGUNGSMITTEL
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger entscheiden, beachten
Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reini-
gungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können.
REINIGUNGSTIPPS
• Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
• Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
• Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von Leichtmetallfelgen
fehl am Platz
• Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit
• Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
• Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
• Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
• Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind unbedingt die
Herstellerangaben zu beachten.
• Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden
Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann
aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen
nicht unter die Garantie fallen.
GARANTIEAUSFALL BEI DER SO GENANNTEN „OPTISCHEN RADAUFBEREITUNG“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad zu reparieren. Dieser
Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z.B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung,
und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.
UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Str. 10
67098 Bad Dürkheim
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Verkauf
Tel.: +49 6322 9899 - 6000
Fax: +49 6322 9899 - 6001 www.rial.de