GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55073215 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 1 von 4 Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0751211 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Kodiak Typ KK 656 Radgröße 6,5 J x 16 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab führung Lochkreis- press- last umfang Herstell- (mm)/ tiefe (kg) (mm) datum Mittenloch-ø (mm) (mm) O8 KK 656 O8 / ohne Ring 5/105/56,6 39 610 2020 7/2015 F5 KK 656 F5 / ohne Ring 5/108/63,4 50 710 2060 7/2015 V2 KK 656 V2 / ohne Ring 5/112/57,1 33 735 2060 7/2015 AU1 KK 656 AU1 / ohne Ring 5/112/57,1 33 610 2100 7/2015 V2 KK 656 V2 / ohne Ring 5/112/57,1 42 710 2060 7/2015 V2 KK 656 V2 / ohne Ring 5/112/57,1 46 710 2060 7/2015 V2 KK 656 V2 / ohne Ring 5/112/57,1 50 710 2060 7/2015 NQ1 KK 656 NQ1 / ohne Ring 5/114,3/66,1 40 680 2060 7/2015 L1 KK 656 L1 / ohne Ring 5/114,3/67,1 50 710 2060 7/2015 G5 KK 656 G5 / ohne Ring 5/115/70,2 41 680 2200 7/2015 O6 KK 656 O6 / ohne Ring 5/120/67,1 41 680 2060 7/2015 Kennzeichnung KBA-Nummer 50553 Herstellerzeichen rial Germany Radtyp und Ausführung KK 656 (s.o.) Radgröße 6,5Jx16H2 Einpreßtiefe ET (s.o.) Gießereikennzeichen UPP Herstellungsdatum Monat und Jahr Befestigungselemente Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55073215 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 2 von 4 Prüfungen Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft. Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen: - Biegeumlaufprüfung - Abrollprüfung - Impactprüfung Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde: Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang 5/112 33 610 2100 5/115 41 680 2200 5/105 39 610 2020 5/120 41 680 2060 5/112 42 710 2060 5/112 46 710 2060 5/114,3 40 680 2060 5/108 50 710 2060 5/114,3 50 710 2060 5/112 33 735 2060 Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/112/57,1 195/55R16 33 735 5/114,3/67, 195/55R16 50 710 1 5/108/63,4 195/55R16 50 710 5/115/70,2 195/55R16 41 680 5/120/67,1 195/55R16 41 680 5/105/56,6 195/55R16 39 610 Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/108 255/70R16 50 735 5/115 255/70R16 41 735 Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich: - Salzsprühtest Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO. Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt. Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 8,671 kg. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55073215 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 3 von 4 Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, ab Juli 2015 durchgeführt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedingungen zu verwenden. Anlagen Beschreibung - 21.09.2015 Radzeichnung 4291-01 29.04.2015 Radzeichnung 4293-01 04.05.2015 Radzeichnung 4294-01 04.05.2015 Radzeichnung 4295-01 04.05.2015 Radzeichnung 4296-02 05.05.2015 mit Änderung vom 12.08.2015 Radzeichnung 4297-01 07.05.2015 Radzeichnung 4298-01 08.05.2015 Nabenkappenzeichnung 2107-03 28.02.2003 mit Änderung vom 08.09.2008 Nabenkappenzeichnung 3676-02 24.10.2011 mit Änderung vom 02.12.2013 Befestigungsmittelzeichnung 1732-03 31.01.2002 mit Änderung vom 10.02.2011 Befestigungsmittelzeichnung 3015-02 29.05.2008 mit Änderung vom 11.02.2011 Befestigungsmittelzeichnung 3017-02 03.06.2008 mit Änderung vom 11.02.2011 Befestigungsmittelzeichnung 2543-02 03.06.2008 mit Änderung vom 03.06.2008 Befestigungsmittelzeichnung 3018-02 03.06.2009 mit Änderung vom 11.02.2011 Befestigungsmittelzeichnung 3810-01 06.09.2012 Befestigungsmittelzeichnung 1549-03 22.06.1995 mit Änderung vom 14.02.2011 Befestigungsmittelzeichnung 1548-03 22.06.1995 mit Änderung vom 14.02.2011 Befestigungsmittelzeichnung 2677-02 11.09.2006 mit Änderung vom 04.06.2008 Befestigungsmittelzeichnung 3684-01 03.11.2011 Befestigungsmittelzeichnung 3023-03 05.06.2009 mit Änderung vom 25.06.2010 Nabenkappenzeichnung 4200-02 14.10.2014 mit Änderung vom 28.05.2015 Befestigungsmittelzeichnung 2678-02 11.09.2006 mit Änderung vom 04.06.2008 Verwendungen Anlage 1 bis 11 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55073215 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 4 von 4 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3. Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen Bedenken. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 23. September 2015 Blauth 00235761.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Bad Dürkheim, 20.06.2016 Pflegehinweise für RIAL Leichtmetallfelgen Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer RIAL Leichtmetallfelgen! Damit Sie lange Freude daran haben, beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder minimieren. REINIGUNGSINTERVALLE Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen wir Reinigungs- intervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszu- bessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden. REINIGUNGSMITTEL Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reini- gungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können. REINIGUNGSTIPPS • Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein • Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten • Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von Leichtmetallfelgen fehl am Platz • Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit • Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen • Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten • Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern • Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind unbedingt die Herstellerangaben zu beachten. • Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen nicht unter die Garantie fallen. GARANTIEAUSFALL BEI DER SO GENANNTEN „OPTISCHEN RADAUFBEREITUNG“! Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z.B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab. UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Str. 10 67098 Bad Dürkheim Germany Verkauf Tel.: +49 6322 9899 - 6000 Fax: +49 6322 9899 - 6001 www.rial.de