Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55073215 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Kodiak
Typ                               KK 656
Radgröße                          6,5Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
G5           KK 656 G5 / ohne Ring                 5/115/70,2         41        680    2200

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50553
Herstellerzeichen                 rial Germany
Radtyp und Ausführung             KK 656 (s.o.)
Radgröße                          6,5Jx16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Serienmutter M12x1,5         Kegel 60°      125                  -
S03       Serienmutter M12x1,5         Kegel 60°      140                  -
S04       Serienmutter M12x1,5         Kegel 60°      150                  -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                  Opel

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55073215 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                 Seite 2 von 5


Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Captiva       93-135        215/70R16   A13                             A19 A99 B03
KLAC, KLAD              93-135        225/65R16   A12                             S03
e4*2001/116*0113*..,    93-135        225/70R16   A12
e4*2001/116*0117*..     93-135        235/65R16   A12
- incl. Facelift 2011   93-190        215/70R16   A13 M+S
                        93-190        225/70R16   A12 M+S
Chevrolet Cruze /-SW    92-120        205/60R16   A33                             A19 A58 A99
KL1J                    92-120        215/55R16   A12                             Car Flh Lim
e4*2001/116*0140*..     92-120        215/60R16   A12                             V16 S03
                        92-120        225/55R16   A12
Chevrolet Orlando       96-120        215/55R16   A91                             A19 A58 A99
KL1Y, KL1YN             96-120        215/60R16   A91                             S04
e4*2007/46*0224*..;     96-120        225/55R16   A91
e4*2007/46*0295*..
Opel Ampera             111           205/60R16   A91 M+S                         A19 A58 A99
D1JOI                   111           215/55R16   A12 M+S                         Flh S03
e13*2007/46*1159*..     111           215/60R16   A12 M+S
Opel Antara             93-135        215/70R16   A11                             A19 A99 B03
L-A                     93-135        225/65R16   A12                             S03
e4*2001/116*0118*..     93-135        225/70R16   A12
- incl. Facelift 2011   93-135        235/65R16   A12
                        93-190        215/70R16   A11 M+S
                        93-190        225/70R16   A12 M+S
Opel Astra-J            81,92         205/55R16   A33 R09                         A19 A58 A99
P-J, -/V, /SW           81,92-143     205/60R16   A91 M+S R37                     Flh Lim V16
e1*2007/46*0141*..,     81,92-143     205/60R16   A91 R37                         S03
e4*2007/46*0309*..,     81,92-143     205/65R16   A01 A12 G03 R37
e4*2007/46*0204*..      81,92-143     205/65R16   A12 R09
                        81,92-143     215/55R16   A91
                        81,92-143     215/60R16   A91
                        81,92-143     225/55R16   A12
Opel Astra-J            74, 81, 92    205/55R16   A33 R09                         A19 A58 A99
P-J/SW, -/V             74-132        205/60R16   A91 M+S R37                     Car V16 S03
e4*2007/46*0204*..;     74-132        205/60R16   A91 R37
e4*2007/46*0308*..      74-132        205/65R16   A01 A12 G03 R37
- Sports Tourer         74-132        205/65R16   A12 R09
- Station Wagon         74-132        215/55R16   A91
                        74-132        215/60R16   A91
                        74-132        225/55R16   A12
Opel Insignia           81-121        215/60R16   A91                             A19 A58 A99
Z-B                     81-121        215/65R16   A12                             B03 Car Flh
e8*2007/46*0264*..      81-121        225/55R16   A12                             HO1 S02
                        81-121        225/60R16   A12
Opel Zafira Tourer      81-110        215/55R16   A91                             A19 A58 A99
P-J/SW, -/V             81-110        215/60R16   A91                             HO1 S03
e4*2007/46*0204*..,     81-110        225/55R16   A91
e4*2007/46*0308*..
- incl. Facelift 2016


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55073215 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 3 von 5

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55073215 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 4 von 5

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

HO1 Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit
Bremsscheibendurchmesser 300 mm an Achse 1.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55073215 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 5 von 5

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    185/50R16     205/45R16
Nr. 2    195/40R16     215/35R16
Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16     215/45R16
Nr. 5    205/45R16     225/40R16
Nr. 6    205/50R16     225/45R16
Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16     225/55R16
Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16     235/50R16
Nr. 11   225/40R16     245/35R16
Nr. 12   225/50R16     245/45R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 13. Oktober 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 13. Oktober 2017




Blauth                                                                 00280991.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim