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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55073215 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656
Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0131806

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Kodiak
Typ                               KK 656
Radgröße                          6,5Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
G5           KK 656 G5 / ohne Ring                 5/115/70,2         41        680    2200

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50553
Herstellerzeichen                 rial Germany
Radtyp und Ausführung             KK 656 (s.o.)
Radgröße                          6,5Jx16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Serienmutter M12x1,5         Kegel 60°      140                  -
S02       Serienmutter M12x1,5         Kegel 60°      150                  -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                  Opel

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55073215 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                          Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hinweise    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                                                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Captiva       93-135        215/70R16    A13                                     A19 A99 B03
KLAC, KLAD              93-135        225/65R16    A12                                     S01
e4*2001/116*0113*..,    93-135        225/70R16    A12
e4*2001/116*0117*..     93-135        235/65R16    A12
- incl. Facelift 2011   93-190        215/70R16    A13 M+S
                        93-190        225/70R16    A12 M+S
Chevrolet Cruze /-SW    92-120        205/60R16    A33                                     A19 A58 A99
KL1J                    92-120        215/55R16    A12                                     Car Flh Lim
e4*2001/116*0140*..     92-120        215/60R16    A12                                     V16 S01
                        92-120        225/55R16    A12
Chevrolet Orlando       96-120        215/55R16    A91                                     A19 A58 A99
KL1Y, KL1YN             96-120        215/60R16    A91                                     S02
e4*2007/46*0224*..;     96-120        225/55R16    A91
e4*2007/46*0295*..
Opel Ampera             111           205/60R16    A91 M+S                                 A19 A58 A99
D1JOI                   111           215/55R16    A12 M+S                                 Flh S01
e13*2007/46*1159*..     111           215/60R16    A12 M+S
Opel Antara             93-135        215/70R16    A11                                     A19 A99 B03
L-A                     93-135        225/65R16    A12                                     S01
e4*2001/116*0118*..     93-135        225/70R16    A12
- incl. Facelift 2011   93-135        235/65R16    A12
                        93-190        215/70R16    A11 M+S
                        93-190        225/70R16    A12 M+S
Opel Astra-J            81,92         205/55R16    A33 R09                                 A19 A58 A99
P-J, -/V, /SW           81,92-143     205/60R16    A91 M+S R37                             Flh Lim V16
e1*2007/46*0141*..,     81,92-143     205/60R16    A91 R37                                 S01
e4*2007/46*0309*..,     81,92-143     205/65R16    A01 A12 G03 R37
e4*2007/46*0204*..      81,92-143     205/65R16    A12 R09
                        81,92-143     215/55R16    A91
                        81,92-143     215/60R16    A91
                        81,92-143     225/55R16    A12
Opel Astra-J            74, 81, 92    205/55R16    A33 R09                                 A19 A58 A99
P-J/SW, -/V             74-132        205/60R16    A91 M+S R37                             Car V16 S01
e4*2007/46*0204*..;     74-132        205/60R16    A91 R37
e4*2007/46*0308*..      74-132        205/65R16    A01 A12 G03 R37
- Sports Tourer         74-132        205/65R16    A12 R09
- Station Wagon         74-132        215/55R16    A91
                        74-132        215/60R16    A91
                        74-132        225/55R16    A12
Opel Insignia-B         81-121        215/60R16    A91                                     A19 A58 A99
Z-B                     81-121        215/65R16    A12                                     B03 Car Flh
e8*2007/46*0264*..      81-121        225/55R16    A12                                     HO1 KOV S01
- ohne GSI              81-121        225/60R16    A12
Opel Zafira Tourer      81-110        215/55R16    A91                                     A19 A58 A99
P-J/SW, -/V             81-110        215/60R16    A91                                     HO1 S01
e4*2007/46*0204*..,     81-110        225/55R16    A91
e4*2007/46*0308*..
- incl. Facelift 2016




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55073215 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                            Seite 3 von 6

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau
der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V       W       Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%     100% 100%
230 km/h                94%     100% 100%
240 km/h                91%     100% 100%
250 km/h                -       95%     100%
260 km/h                -       90%     100%
270 km/h                -       85%     100%
280 km/h                -       -       95%
290 km/h                -       -       90%
300 km/h                -       -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55073215 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                             Seite 4 von 6

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von
2 mm zum Bremssattel zu achten.

B03    Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G03      Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung)
ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

HO1   Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
300 mm an Achse 1.

KOV     Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55073215 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                              Seite 5 von 6

R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37    Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

V16     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1    185/50R16       205/45R16
Nr. 2    195/40R16       215/35R16
Nr. 3    195/45R16       215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16       215/45R16
Nr. 5    205/45R16       225/40R16
Nr. 6    205/50R16       225/45R16
Nr. 7    205/55R16       225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16       225/55R16
Nr. 9    215/40R16       225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16       235/50R16
Nr. 11   225/40R16       245/35R16
Nr. 12   225/50R16       245/45R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55073215 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

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Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. Januar 2019 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim
für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 7. Januar 2019




Blauth                                                                    00310098.DOC




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