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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55073215 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                          Seite 1 von 8

Auftraggeber                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Kodiak
Typ                               KK 656
Radgröße                          6,5Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
F5           KK 656 F5 / ohne Ring                   5/108/63,4         50          710   2060

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50553
Herstellerzeichen                 rial Germany
Radtyp und Ausführung             KK 656 (s.o.)
Radgröße                          6,5Jx16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund         Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5                 Kegel 60°    110                       -
S03       Mutter M14x1,5                 Kegel 60°    140                       -
S04       Mutter M12x1,5                 Kegel 60°    120                       -
S05       Mutter M12x1,5                 Kegel 60°    130                       -
S06       Mutter M12x1,5                 Kegel 60°    135                       -
S07       Serienbundmutter M12x1,5       Kegel 60°    130                       -
          für Serien-Leichtmetallräder
S08       Serienbundmutter M12x1,5       Kegel 60°    135                       -
          für Serien-Leichtmetallräder

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Ford
                                  Jaguar
                                  Volvo

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55073215 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford C-MAX              66-107         205/55R16                                  A19 A33 A99
DM2                                                                               B02 S02
e13*2001/116*0109*.
Ford C-Max              63-134         205/55R16   A13 R09                        A19 A58 A99
(Compact)               63-134         205/60R16   A12 R37                        B02 KoS V16
DXA                     63-134         215/55R16   A33                            S05
e13*2007/46*1103*..     63-134         225/50R16   A12
- incl. Facelift 2015
Ford Focus              166            205/55R16   A13 M+S                        A19 A99 B02
DA3, DB3                59-107         205/55R16   A33                            Car Flh Sth
e13*2001/116*           59-107         215/50R16   A12                            S05
0144,0157*..            59-92          195/55R16   A13 R37 T87
Ford Focus              63-134         205/55R16   A13                            A19 A58 A99
DYB                     63-134         215/55R16   A33                            Car Flh Lim
e13*2007/46*1138*..     63-134         225/50R16   A12                            V16 S05
- incl. Facelift 2014
Ford Focus Cabrio       74-107         205/55R16   A33                            A19 A99 B02
DB3                     74-107         215/50R16   A12                            Cbo S05
e13*2001/116*0157*.
Ford Focus ST           136, 184       215/55R16   A33 M+S                        A19 A58 A99
DYB                     136, 184       225/50R16   A12 M+S                        Car Flh S05
e13*2007/46*1138*..
- incl. Facelift 2015
Ford Galaxy             74-149         215/60R16   A33 T94 T95                    A19 A58 A99
WA6                     74-149         225/55R16   A12 T94 T95                    B02 S03
e13*2001/116*           74-149         235/50R16   A12
0185*00-23
Ford Grand C-Max        70-134         215/55R16   A01 A33 G40 T93 T97            A19 A58 A99
DXA                     70-134         215/55R16   A33 R09 T93 T97                B02 KmS V16
e13*2007/46*1103*..     70-134         225/50R16   A12 T92 T96                    S05
- incl. Facelift 2015   70-134         205/55R16   A13 R09 T94
Ford Kuga (I)           100            215/70R16   R09                            A13 A19 A57
DM2                     100-147        215/65R16                                  A99 B02 S05
e13*2001/116*           100-147        225/65R16
0109*19-31              100-147        235/60R16
Ford Kuga (II)          85-134         215/65R16   A13                            A07 A19 A57
DM2                     85-134         225/60R16   A13                            A99 B03 S07
e13*2001/116*           85-134         225/65R16   A33
0109*31-..              85-134         235/60R16   A13
- ab Modell 2013
Ford Mondeo             66-150         205/50R16   R37 T87 T91                    A13 A19 A58
B4Y, B5Y                66-150         205/55R16   T88 T89 T91                    A99 B02 B03
e1*98/14*               66-166         205/55R16   M+S T91                        Flh Sth S02
0154,0155*..
Ford Mondeo             74-176         215/55R16   A13 R09                        A19 A58 A99
BA7                     74-176         215/55R16   A01 A13 G03                    B02 Flh Lim
e13*2001/116*           74-92          205/55R16   A13 R09                        S05
0249*00-25              85-120         215/60R16   A12 R09
- incl. Facelift 2010



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55073215 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                 Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Mondeo             85-177        215/60R16   A33                             A07 A19 A58
BA7                     85-177        225/55R16   A90                             A99 Flh Lim
e13*2001/116*                                                                     S08
0249*26-..
- ab MJ 2015 (MK5)
Ford Mondeo Turnier     74-176        215/55R16   A13 R09 T91 T93                 A19 A58 A99
BA7                     74-176        215/55R16   A01 A13 G03 T91 T93             B02 Car S05
e13*2001/116*           74-92         205/55R16   A13 R09 T91 T93
0249*00-25              85-120        215/60R16   A12 R09
- incl. Facelift 2010
Ford Mondeo Turnier     85-177        215/60R16   A33                             A07 A19 A58
BA7                     85-177        225/55R16   A90                             A99 Car S08
e13*2001/116*
0249*26-..
- ab MJ 2015 (MK5)
Ford Mondeo Turnier     66-150        205/50R16   R37 T87 T91                     A13 A19 A58
BWY                     66-150        205/55R16   T91                             A99 B02 B03
e1*98/14*0156*..        66-166        205/55R16   M+S T91                         Car S02
Ford S-Max              74-176        215/60R16   A33 T94 T95                     A19 A58 A99
WA6                     74-176        225/55R16   A12 T94 T95                     B02 S03
e13*2001/116*           74-176        235/50R16   A12
0185*00-23
Ford Tourneo Connect    55-85         205/55R16   T91 T94                         A12 A19 A99
PH2, PJ2                                                                          B02 S04
e1*2001/116*
0206*..,
0207*00-15
Ford Transit Connect    55-85         205/55R16   T91 T94                         A12 A19 A99
PT2, PU2                                                                          B02 S04
L071; L072;
e1*2007/46*0271*..;
e1*2007/46*
0272*00-03
Ford Transit/Tourneo    55-125        205/60R16   A31 T91 T95                     A19 A58 A99
Connect                 55-125        215/55R16   A91 T93 T97                     V16 S06
PJ2, PU2                55-125        225/55R16   A12
e1*2001/116*
0207*16-..;
e1*2007/46*0272*04-..
ab Modell 2014
Jaguar X-Type           96-170        205/55R16                                   A19 A63 A99
CF1                                                                               B02 B03 Lim
e11*98/14*0176*..                                                                 S02
Volvo C30               73-169        195/60R16   A13 R37                         A19 A58 A99
M, M-2D                 73-169        205/55R16   A33                             B02 Com V16
e4*2001/116*0076*..,    73-169        225/50R16   A12 R03                         S02
e1*2001/116*0427*..
Volvo S40, V50          73-169        195/60R16   A11 R37                         A19 A99 B02
M                       73-169        205/55R16   A33                             B03 Car Lim
e4*2001/116*0076*..     73-169        225/50R16   A01 A12 K42 K46 R03             V00 V16 S02




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55073215 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo V40              84              195/60R16   R37                                   A19 A58 A99
M, M-N2E               84 - 187        205/55R16   A33                                   Flh X4V S05
e4*2001/116*           84 - 187        215/55R16   A90
0076*27-..;
e13*2007/46*1337*..
Volvo V40 CC           84-187          205/60R16   A13                                   A19 A57 A99
M, M-N2E               84-187          215/55R16   A33                                   Flh S05
e4*2001/116*           84-187          215/60R16   A33
0076*29..;             84-187          225/55R16   A12
e13*2007/46*1337*..
- Cross Country

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55073215 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55073215 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 6 von 8

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Com Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Compact
(3-türig).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G40     Ist die Reifengröße 215/55R16, 215/50R17, 235/45R17 oder 235/40R18 keine der serien-
mäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KmS    Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.

KoS    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoD    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55073215 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S08    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55073215 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 8 von 8

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    185/50R16     205/45R16
Nr. 2    195/40R16     215/35R16
Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16     215/45R16
Nr. 5    205/45R16     225/40R16
Nr. 6    205/50R16     225/45R16
Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16     225/55R16
Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16     235/50R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X4V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V40 Cross Country
(Typ M).


Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 21. September 2015 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 21. September 2015




Blauth                                                                 00235226.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Bad Dürkheim, 20.06.2016



Pflegehinweise
für RIAL Leichtmetallfelgen
Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer RIAL Leichtmetallfelgen! Damit Sie lange Freude daran haben,
beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und
Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege
beseitigen oder minimieren.


REINIGUNGSINTERVALLE
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen wir Reinigungs-
intervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden.
In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszu-
bessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden.


REINIGUNGSMITTEL
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger entscheiden, beachten
Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reini-
gungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können.


REINIGUNGSTIPPS
•	 Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
•	 Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
•	 Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von Leichtmetallfelgen
	 fehl am Platz
•	 Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit
•	 Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
•	 Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
•	 Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
•	 Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind unbedingt die
	 Herstellerangaben zu beachten.
•	 Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden


Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann
aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen
nicht unter die Garantie fallen.


GARANTIEAUSFALL BEI DER SO GENANNTEN „OPTISCHEN RADAUFBEREITUNG“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad zu reparieren. Dieser
Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z.B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung,
und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.




UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Str. 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Verkauf
Tel.: +49 6322 9899 - 6000
Fax: +49 6322 9899 - 6001                                                                                     www.rial.de