GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55073215 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 1 von 8 Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0751211 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Kodiak Typ KK 656 Radgröße 6,5Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) F5 KK 656 F5 / ohne Ring 5/108/63,4 50 710 2060 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50553 Herstellerzeichen rial Germany Radtyp und Ausführung KK 656 (s.o.) Radgröße 6,5Jx16H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S03 Mutter M14x1,5 Kegel 60° 140 - S04 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 120 - S05 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 130 - S06 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 135 - S07 Serienbundmutter M12x1,5 Kegel 60° 130 - für Serien-Leichtmetallräder S08 Serienbundmutter M12x1,5 Kegel 60° 135 - für Serien-Leichtmetallräder Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Ford Jaguar Volvo Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55073215 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 2 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Ford C-MAX 66-107 205/55R16 A19 A33 A99 DM2 B02 S02 e13*2001/116*0109*. Ford C-Max 63-134 205/55R16 A13 R09 A19 A58 A99 (Compact) 63-134 205/60R16 A12 R37 B02 KoS V16 DXA 63-134 215/55R16 A33 S05 e13*2007/46*1103*.. 63-134 225/50R16 A12 - incl. Facelift 2015 Ford Focus 166 205/55R16 A13 M+S A19 A99 B02 DA3, DB3 59-107 205/55R16 A33 Car Flh Sth e13*2001/116* 59-107 215/50R16 A12 S05 0144,0157*.. 59-92 195/55R16 A13 R37 T87 Ford Focus 63-134 205/55R16 A13 A19 A58 A99 DYB 63-134 215/55R16 A33 Car Flh Lim e13*2007/46*1138*.. 63-134 225/50R16 A12 V16 S05 - incl. Facelift 2014 Ford Focus Cabrio 74-107 205/55R16 A33 A19 A99 B02 DB3 74-107 215/50R16 A12 Cbo S05 e13*2001/116*0157*. Ford Focus ST 136, 184 215/55R16 A33 M+S A19 A58 A99 DYB 136, 184 225/50R16 A12 M+S Car Flh S05 e13*2007/46*1138*.. - incl. Facelift 2015 Ford Galaxy 74-149 215/60R16 A33 T94 T95 A19 A58 A99 WA6 74-149 225/55R16 A12 T94 T95 B02 S03 e13*2001/116* 74-149 235/50R16 A12 0185*00-23 Ford Grand C-Max 70-134 215/55R16 A01 A33 G40 T93 T97 A19 A58 A99 DXA 70-134 215/55R16 A33 R09 T93 T97 B02 KmS V16 e13*2007/46*1103*.. 70-134 225/50R16 A12 T92 T96 S05 - incl. Facelift 2015 70-134 205/55R16 A13 R09 T94 Ford Kuga (I) 100 215/70R16 R09 A13 A19 A57 DM2 100-147 215/65R16 A99 B02 S05 e13*2001/116* 100-147 225/65R16 0109*19-31 100-147 235/60R16 Ford Kuga (II) 85-134 215/65R16 A13 A07 A19 A57 DM2 85-134 225/60R16 A13 A99 B03 S07 e13*2001/116* 85-134 225/65R16 A33 0109*31-.. 85-134 235/60R16 A13 - ab Modell 2013 Ford Mondeo 66-150 205/50R16 R37 T87 T91 A13 A19 A58 B4Y, B5Y 66-150 205/55R16 T88 T89 T91 A99 B02 B03 e1*98/14* 66-166 205/55R16 M+S T91 Flh Sth S02 0154,0155*.. Ford Mondeo 74-176 215/55R16 A13 R09 A19 A58 A99 BA7 74-176 215/55R16 A01 A13 G03 B02 Flh Lim e13*2001/116* 74-92 205/55R16 A13 R09 S05 0249*00-25 85-120 215/60R16 A12 R09 - incl. Facelift 2010 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55073215 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 3 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Ford Mondeo 85-177 215/60R16 A33 A07 A19 A58 BA7 85-177 225/55R16 A90 A99 Flh Lim e13*2001/116* S08 0249*26-.. - ab MJ 2015 (MK5) Ford Mondeo Turnier 74-176 215/55R16 A13 R09 T91 T93 A19 A58 A99 BA7 74-176 215/55R16 A01 A13 G03 T91 T93 B02 Car S05 e13*2001/116* 74-92 205/55R16 A13 R09 T91 T93 0249*00-25 85-120 215/60R16 A12 R09 - incl. Facelift 2010 Ford Mondeo Turnier 85-177 215/60R16 A33 A07 A19 A58 BA7 85-177 225/55R16 A90 A99 Car S08 e13*2001/116* 0249*26-.. - ab MJ 2015 (MK5) Ford Mondeo Turnier 66-150 205/50R16 R37 T87 T91 A13 A19 A58 BWY 66-150 205/55R16 T91 A99 B02 B03 e1*98/14*0156*.. 66-166 205/55R16 M+S T91 Car S02 Ford S-Max 74-176 215/60R16 A33 T94 T95 A19 A58 A99 WA6 74-176 225/55R16 A12 T94 T95 B02 S03 e13*2001/116* 74-176 235/50R16 A12 0185*00-23 Ford Tourneo Connect 55-85 205/55R16 T91 T94 A12 A19 A99 PH2, PJ2 B02 S04 e1*2001/116* 0206*.., 0207*00-15 Ford Transit Connect 55-85 205/55R16 T91 T94 A12 A19 A99 PT2, PU2 B02 S04 L071; L072; e1*2007/46*0271*..; e1*2007/46* 0272*00-03 Ford Transit/Tourneo 55-125 205/60R16 A31 T91 T95 A19 A58 A99 Connect 55-125 215/55R16 A91 T93 T97 V16 S06 PJ2, PU2 55-125 225/55R16 A12 e1*2001/116* 0207*16-..; e1*2007/46*0272*04-.. ab Modell 2014 Jaguar X-Type 96-170 205/55R16 A19 A63 A99 CF1 B02 B03 Lim e11*98/14*0176*.. S02 Volvo C30 73-169 195/60R16 A13 R37 A19 A58 A99 M, M-2D 73-169 205/55R16 A33 B02 Com V16 e4*2001/116*0076*.., 73-169 225/50R16 A12 R03 S02 e1*2001/116*0427*.. Volvo S40, V50 73-169 195/60R16 A11 R37 A19 A99 B02 M 73-169 205/55R16 A33 B03 Car Lim e4*2001/116*0076*.. 73-169 225/50R16 A01 A12 K42 K46 R03 V00 V16 S02 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55073215 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 4 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Volvo V40 84 195/60R16 R37 A19 A58 A99 M, M-N2E 84 - 187 205/55R16 A33 Flh X4V S05 e4*2001/116* 84 - 187 215/55R16 A90 0076*27-..; e13*2007/46*1337*.. Volvo V40 CC 84-187 205/60R16 A13 A19 A57 A99 M, M-N2E 84-187 215/55R16 A33 Flh S05 e4*2001/116* 84-187 215/60R16 A33 0076*29..; 84-187 225/55R16 A12 e13*2007/46*1337*.. - Cross Country Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55073215 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 5 von 8 A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien- Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch). A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55073215 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 6 von 8 Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Com Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Compact (3-türig). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G40 Ist die Reifengröße 215/55R16, 215/50R17, 235/45R17 oder 235/40R18 keine der serien- mäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. KmS Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren. KoS Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55073215 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 7 von 8 S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. S07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1) verwendet werden. S08 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50553 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55073215 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ KK 656 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 8 von 8 V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/50R16 205/45R16 Nr. 2 195/40R16 215/35R16 Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 Nr. 4 195/50R16 215/45R16 Nr. 5 205/45R16 225/40R16 Nr. 6 205/50R16 225/45R16 Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 8 205/60R16 225/55R16 Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Nr. 10 215/55R16 235/50R16 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X4V Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V40 Cross Country (Typ M). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 21. September 2015 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2015. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 21. September 2015 Blauth 00235226.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Bad Dürkheim, 20.06.2016 Pflegehinweise für RIAL Leichtmetallfelgen Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer RIAL Leichtmetallfelgen! Damit Sie lange Freude daran haben, beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder minimieren. REINIGUNGSINTERVALLE Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen wir Reinigungs- intervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszu- bessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden. REINIGUNGSMITTEL Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reini- gungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können. REINIGUNGSTIPPS • Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein • Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten • Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von Leichtmetallfelgen fehl am Platz • Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit • Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen • Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten • Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern • Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind unbedingt die Herstellerangaben zu beachten. • Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen nicht unter die Garantie fallen. GARANTIEAUSFALL BEI DER SO GENANNTEN „OPTISCHEN RADAUFBEREITUNG“! Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z.B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab. UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Str. 10 67098 Bad Dürkheim Germany Verkauf Tel.: +49 6322 9899 - 6000 Fax: +49 6322 9899 - 6001 www.rial.de