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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50787 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55003816 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ KK 707
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 1 von 9

Auftraggeber                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Kodiak
Typ                               KK 707
Radgröße                          7Jx17H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
NQ1          KK 707 NQ1 / ohne Ring                5/114,3/66,1       40        660    2210

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50787
Herstellerzeichen                 rial Germany
Radtyp und Ausführung             KK 707 (s.o.)
Radgröße                          7Jx17H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Serienmutter M12x1,25        Kegel 60°      110                  -
S03       Serienschraube M12x1,5       Kegel 60°      110                  26
S04       Serienschraube M12x1,5       Kegel 60°      110                  24
S05       Serienmutter M12x1,25        Kegel 60°      115                  -
S06       Serienschraube M12x1,5       Kegel 60°      115                  24

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Dacia
                                  Nissan
                                  Renault

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50787 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55003816 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ KK 707
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                 Seite 2 von 9


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster 2WD        63-92          215/55R17                                  A12 A19 A58
SD/SR                   63-92          215/60R17                                  A99 KOV S03
e2*2001/116*0314*..;    63-92          225/55R17   A01 K1a K1b
e2*2001/116*0323*..;    63-92          235/50R17   A01 K1a K1b K2b
e2*2007/46*0013*..;     63-92          235/55R17   A01 K1a K1b K2b
e2*2007/46*0030*..      63-92          245/50R17   A01 K1c K2a K2b
Dacia Duster 4WD        66-92          215/55R17                                  A12 A19 A56
SD/SR                   66-92          215/60R17                                  A99 KOV S03
e2*2001/116*0314*..;    66-92          225/55R17   A01 K1a K1b
e2*2001/116*0323*..;    66-92          235/50R17   A01 K1a K1b K2b
e2*2007/46*0013*..;     66-92          235/55R17   A01 K1a K1b K2b
e2*2007/46*0030*..      66-92          245/50R17   A01 K1c K2a K2b
Nissan Juke 2WD         69-147         205/55R17   A13                            A19 A58 A99
F15                     69-147         215/55R17   A33                            V17 S02
e11*2007/46*0132*..;    69-147         225/50R17   A12
e3*2007/46*0162*..      69-147         235/50R17   A01 A12 K8c
- incl. Facelift 2014
Nissan Juke 4WD         140, 147       205/55R17   A13                            A19 A56 A99
F15                     140, 147       215/55R17   A33                            S02
e11*2007/46*0132*..     140, 147       225/50R17   A12
- incl. Facelift 2014   140, 147       235/50R17   A01 A12 K2b
Nissan Pulsar           81-140         205/50R17                                  A12 A19 A58
C13                     81-140         215/45R17                                  A99 Flh V17
e9*2007/46*3086*..      81-140         215/50R17   A01 G79                        S05
                        81-140         215/50R17   R09
                        81-140         225/45R17
Nissan Qashqai          81-120         215/60R17   A31                            A19 A57 A99
J11                     81-120         225/55R17   A12                            S06
e11*2007/46*0963*..
Nissan Qashqai, /+2     76-110         215/60R17   A33                            A19 A57 A99
J10                     76-110         225/55R17   A12                            S02
e11*2001/116*0295*.     76-110         235/55R17   A12
                        76-110         245/50R17   A01 A12 K2b
Nissan X-Trail          84-121         215/60R17                                  A12 A19 A99
T30                     84-121         225/55R17                                  S02
e1*98/14*0166*..        84-121         235/50R17   A01 LK6
                        84-121         235/55R17   A01 LK6
                        84-121         245/50R17   A01 K1b K2c LK6
Nissan X-Trail          104-127        215/60R17   A13 R37                        A19 A99 S02
T31                     104-127        225/55R17   A12
e1*2001/116*0432*..     104-127        225/60R17   A01 A33 G03
- incl. MJ 2011         104-127        235/55R17   A01 A12 K42
                        104-127        245/50R17   A01 A12 K2b K42
                        104-127        245/55R17   A01 A12 G01 K2b K42 R64
                        110,127        225/60R17   A33 R09
                        110,127        245/55R17   A01 A12 K2b K42 R34




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50787 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55003816 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ KK 707
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                 Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan X-Trail          96-130         225/65R17   A13                            A19 A57 A99
T32                     96-130         235/60R17   A13                            S02
e13*2007/46*1456*..     96-130         235/65R17   A12 130
                        96-130         255/55R17   A12
                        96-130         255/60R17   A12 130
Renault Fluence         63-103         205/50R17   A91                            A19 A99 Sth
Z                       63-103         205/55R17   A12                            S03
e2*2001/116*0373*..;    63-103         215/50R17   A12
e2*2007/46*0010*..      63-103         225/45R17   A91
- Limousine             63-103         225/50R17   A01 A12 K2b K8f
Renault Kadjar 2WD      81, 96         215/60R17   A31                            A19 A58 A99
RFE                     81, 96         225/55R17   A12                            F23 S04
e2*2007/46*0475*..
Renault Kadjar 4WD      96             215/60R17   A31                            A19 A56 A99
RFE                     96             225/55R17   A12                            F24 S04
e2*2007/46*0475*..
Renault Koleos          96, 130        225/65R17   A33                            A19 A57 A99
RZG                     96, 130        235/60R17   A12                            S02
e11*2007/46*3255*..     96, 130        235/65R17   A12
Renault Megane (III)    78-103         205/50R17   A33 R37                        A19 A99 B03
Z                       78-103         215/45R17   A11 R37 T87 T88 T91            Cbo V17 S03
e2*2001/116*0373*..;    78-132         225/45R17   A33
- Cabriolet
Renault Megane (III)    63-103         205/50R17   A33 R37                        A19 A99 B03
Z                       63-103         215/45R17   A11 R37 T87 T88                Car V17 S03
e2*2001/116*0373*..;    63-132         225/45R17   A33
e2*2007/46*0010*..
- Grandtour
Renault Megane (III)    63-103         205/50R17   A33 R37                        A19 A99 B03
Z                       63-103         215/45R17   A11 R37 T87 T88                Cpe Flh V17
e2*2001/116*0373*..;    63-132         225/45R17   A33                            S03
e2*2007/46*0010*..
- Fließheck
- Coupé
Renault Megane (IV)     66-97          205/50R17   A31                            A19 A58 A99
RFB                     66-97          215/45R17   A11 T87 T91                    Car Flh L05
e2*2007/46*0546*..      66-97          225/45R17   A31                            V17 S04
Renault Megane          120, 151       225/45R17   A31                            A19 A58 A99
GT(IV)                                                                            Car Flh L04
RFB                                                                               S03
e2*2007/46*0546*..
Renault Scenic (III)    63-103         205/50R17   A13 R37 T93                    A19 A58 A60
JZ                      63-103         205/55R17   A13 R37 T91 T95                A99 V17 S03
e2*2001/116*0379*..,    63-103         215/50R17   A33 R37 T91 T95
e2*2007/46*0011*..      63-118         225/45R17   A13 T90 T91 T93
- Scenic / Gr. Scenic   63-118         225/50R17   A12
Renault Talisman        81, 96         215/55R17   A13 R37                        A19 A58 A99
RFD                     81-147         225/55R17   A90                            B03 Car L05
e11*2007/46*2969*..     81-147         235/50R17   A91                            Lim S04
                        81-147         245/50R17   A01 A12 K2b K8g



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50787 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55003816 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ KK 707
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 4 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Talisman       81-147         225/55R17     A90                                    A19 A58 A99
4Control               81-147         235/50R17     A01 A12 K8g                            B03 Car L04
RFD                    81-147         245/50R17     A01 A12 K2b K8k                        Lim S04
e11*2007/46*2969*..
- mit Allradlenkung

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

130      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50787 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55003816 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ KK 707
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 5 von 9

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50787 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55003816 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ KK 707
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 6 von 9

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G79     Ist die Reifengröße 215/50R17, 215/45R18 oder 235/35R19 keine der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50787 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55003816 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ KK 707
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 7 von 9

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R34    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17
oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50787 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55003816 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ KK 707
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 8 von 9

R64     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50787 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55003816 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ KK 707
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 9 von 9

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    195/40R17     215/35R17
Nr. 2    195/45R17     215/40R17
Nr. 3    205/40R17     225/35R17
Nr. 4    205/45R17     235/40R17
Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17     225/50R17
Nr. 7    215/40R17     245/35R17
Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17     235/50R17
Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 7. Juni 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 7. Juni 2017




Blauth                                                                 00273606.DOC




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