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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50787 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003816 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ KK 707
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                      Seite 1 von 10

Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0131806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Kodiak
Typ                             KK 707
Radgröße                        7Jx17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
NQ1          KK 707 NQ1 / ohne Ring               5/114,3/66,1       40       660     2210

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50787
Herstellerzeichen               rial Germany
Radtyp und Ausführung           KK 707 (s.o.)
Radgröße                        7Jx17H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel      Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
S01   Serienmutter M12x1,25           Kegel 60°     115                      -
S02   Serienmutter M12x1,25           Kegel 60°     110                      -
S03   Serienschraube M12x1,5          Kegel 60°     110                      26
S04   Serienschraube M12x1,5          Kegel 60°     115                      24
S05   Serienschraube M12x1,5          Kegel 60°     110                      24

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Dacia
                                Nissan
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50787 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003816 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ KK 707
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                      Seite 2 von 10


Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster (I) 2WD    63-92         215/55R17                                         A12 A19 A58
SD/SR                   63-92         215/60R17                                         A99 KOV S03
e2*2001/116*0314*..;    63-92         225/55R17    A01 K1a K1b
e2*2001/116*0323*..;    63-92         235/50R17    A01 K1a K1b K2b
e2*2007/46*0013*..;     63-92         235/55R17    A01 K1a K1b K2b
e2*2007/46*0030*..      63-92         245/50R17    A01 K1c K2a K2b
Dacia Duster (I) 4WD    66-92         215/55R17                                         A12 A19 A56
SD/SR                   66-92         215/60R17                                         A99 KOV S03
e2*2001/116*0314*..;    66-92         225/55R17    A01 K1a K1b
e2*2001/116*0323*..;    66-92         235/50R17    A01 K1a K1b K2b
e2*2007/46*0013*..;     66-92         235/55R17    A01 K1a K1b K2b
e2*2007/46*0030*..      66-92         245/50R17    A01 K1c K2a K2b
Nissan Juke 2WD         69-147        205/55R17    A13                                  A19 A58 A99
F15                     69-147        215/55R17    A33                                  V17 S02
e11*2007/46*0132*..;    69-147        225/50R17    A12
e3*2007/46*0162*..      69-147        235/50R17    A01 A12 K8c
- incl. Facelift 2014
Nissan Juke 4WD         140, 147      205/55R17    A13                                  A19 A56 A99
F15                     140, 147      215/55R17    A33                                  S02
e11*2007/46*0132*..     140, 147      225/50R17    A12
- incl. Facelift 2014   140, 147      235/50R17    A01 A12 K2b
Nissan Leaf             90 (110)      205/50R17    A91                                  A19 A58 A99
ZE1                     90 (110)      215/45R17    A31                                  S01
e9*2007/46*6537*..      90 (110)      215/50R17    A94
(40 kWh-Batterie)       90 (110)      225/45R17    A91
Nissan Pulsar           81-140        205/50R17                                         A12 A19 A58
C13                     81-140        215/45R17                                         A99 Flh V17
e9*2007/46*3086*..      81-140        215/50R17    A01 G79                              S01
                        81-140        215/50R17    R09
                        81-140        225/45R17
Nissan Qashqai          81-120        215/60R17    A31                                  A19 A57 A99
J11                     81-120        225/55R17    A12                                  S04
e11*2007/46*0963*..
Nissan Qashqai, /+2     76-110        215/60R17    A33                                  A19 A57 A99
J10                     76-110        225/55R17    A12                                  S02
e11*2001/116*0295*.     76-110        235/55R17    A12
                        76-110        245/50R17    A01 A12 K2b
Nissan X-Trail          84-121        215/60R17                                         A12 A19 A99
T30                     84-121        225/55R17                                         S02
e1*98/14*0166*..        84-121        235/50R17    A01 LK6
                        84-121        235/55R17    A01 LK6
                        84-121        245/50R17    A01 K1b K2c LK6




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50787 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003816 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ KK 707
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                      Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan X-Trail         104-127        215/60R17    A13 R37                              A19 A99 S02
T31                    104-127        225/55R17    A12
e1*2001/116*0432*..    104-127        225/60R17    A01 A33 G03
- incl. MJ 2011        104-127        235/55R17    A01 A12 K42
                       104-127        245/50R17    A01 A12 K2b K42
                       104-127        245/55R17    A01 A12 G01 K2b K42 R64
                       110,127        225/60R17    A33 R09
                       110,127        245/55R17    A01 A12 K2b K42 R34
Nissan X-Trail         96-130         225/65R17    A13                                  A19 A57 A99
T32                    96-130         235/60R17    A13                                  S02
e13*2007/46*1456*..    96-130         235/65R17    A12 130
                       96-130         255/55R17    A12
                       96-130         255/60R17    A12 130
Renault Fluence        63-103         205/50R17    A91                                  A19 A99 Sth
Z                      63-103         205/55R17    A12                                  S05
e2*2001/116*0373*..;   63-103         215/50R17    A12
e2*2007/46*0010*..     63-103         225/45R17    A91
- Limousine            63-103         225/50R17    A01 A12 K2b K8f
Renault Kadjar 2WD     81-120         215/60R17    A31                                  A19 A58 A99
RFE                    81-120         225/55R17    A12                                  F23 S05
e2*2007/46*0475*..
Renault Kadjar 4WD     96             215/60R17    A31                                  A19 A56 A99
RFE                    96             225/55R17    A12                                  F24 S05
e2*2007/46*0475*..
Renault Koleos         96, 130        225/65R17    A33                                  A19 A57 A99
RZG                    96, 130        235/60R17    A12                                  S02
e11*2007/46*           96, 130        235/65R17    A12
3255*00-04;
e6*2007/46*0269*..
Renault Megane (III)   78-103         205/50R17    A33 R37                              A19 A99 B03
Z                      78-103         215/45R17    A11 R37 T87 T88 T91                  Cbo V17 S05
e2*2001/116*0373*..;   78-132         225/45R17    A33
- Cabriolet
Renault Megane (III)   63-103         205/50R17    A33 R37                              A19 A99 B03
Z                      63-103         215/45R17    A11 R37 T87 T88                      Car V17 S05
e2*2001/116*0373*..;   63-132         225/45R17    A33
e2*2007/46*0010*..
- Grandtour
Renault Megane (III)   63-103         205/50R17    A33 R37                              A19 A99 B03
Z                      63-103         215/45R17    A11 R37 T87 T88                      Cpe Flh V17
e2*2001/116*0373*..;   63-132         225/45R17    A33                                  S05
e2*2007/46*0010*..
- Fließheck
- Coupé
Renault Megane (IV)    66-103         205/50R17    A31                                  A19 A58 A99
RFB                    66-120         215/45R17    A11 T87 T91                          Car Flh L05
e2*2007/46*0546*..     66-121         225/45R17    A31                                  V17 S05




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50787 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003816 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ KK 707
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                      Seite 4 von 10
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Megane          120, 151      225/45R17    A31                                   A19 A58 A99
GT(IV)                                                                                   Car Flh L04
RFB                                                                                      S03
e2*2007/46*0546*..
Renault Scenic (III)    63-103        205/50R17    A13 R37 T93                           A19 A58 A60
JZ                      63-103        205/55R17    A13 R37 T91 T95                       A99 V17 S05
e2*2001/116*0379*..,    63-103        215/50R17    A33 R37 T91 T95
e2*2007/46*0011*..      63-118        225/45R17    A13 T90 T91 T93
- Scenic / Gr. Scenic   63-118        225/50R17    A12
Renault Talisman        81-110        215/55R17    A13 R37                               A19 A58 A99
RFD                     81-165        225/55R17    A90                                   B03 Car L05
e11*2007/46*            81-165        235/50R17    A91                                   Lim S05
2969*00-07;             81-165        245/50R17    A01 A12 K2b K8g
e2*2007/46*0653*..
Renault Talisman        81-165        225/55R17    A90                                   A19 A58 A99
4Control                81-165        235/50R17    A01 A12 K8g                           B03 Car L04
RFD                     81-165        245/50R17    A01 A12 K2b K8k                       Lim S05
e11*2007/46*
2969*00-07;
e2*2007/46*0653*..
- mit Allradlenkung

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50787 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003816 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ KK 707
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                        Seite 5 von 10

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

130      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)




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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003816 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ KK 707
Hersteller                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                    Seite 6 von 10

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A94    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003816 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ KK 707
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 7 von 10

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G79     Ist die Reifengröße 215/50R17, 215/45R18 oder 235/35R19 keine der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50787 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003816 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ KK 707
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 8 von 10

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R34    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17
oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R64     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50787 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003816 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ KK 707
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                        Seite 9 von 10

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50787 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003816 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ KK 707
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

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V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    195/40R17     215/35R17
Nr. 2    195/45R17     215/40R17
Nr. 3    205/40R17     225/35R17
Nr. 4    205/45R17     235/40R17
Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17     225/50R17
Nr. 7    215/40R17     245/35R17
Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17     235/50R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 28. November 2018 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 28. November 2018




Blauth                                                                 00308540.DOC




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