GUTACHTEN zur ECE R-124 001093 Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55003916 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7Jx17H2 Typ KK 707 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 1 von 3 Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) V2 KK 707 V2 / ohne Ring 5/112/57,1 45 680 2100 Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Serienschraube M14x1,5 Kugel d=26 mm 120 27,5 S03 Serienschraube M14x1,5 Kugel d=26 mm 140 27,5 Verwendungsbereich Hersteller Audi Seat R124 001093, Erw. 02 Skoda Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Audi Q2 85, 110 215/55R17 ECE A12 A19 A58 GA A99 S03 e1*2007/46*1552*.. - Frontantrieb Audi Q2 Quattro 110, 140 215/55R17 ECE A12 A19 A56 GA A99 S03 e1*2007/46*1552*01-.. Seat Ateca 85, 110 215/55R17 A13 ECE A19 A58 A99 5FP F23 S03 e9*2007/46*6394*.. - Frontantrieb Seat Ateca 4drive 110, 140 215/55R17 A13 ECE A19 A56 A99 5FP 110, 140 225/55R17 A12 ECE F24 S03 e9*2007/46*6394*.. Skoda Octavia Scout 110-135 225/50R17 ECE A12 A19 A56 (III) A99 Car F24 5E S02 e11*2007/46*0243*.. Skoda Yeti 77-125 225/50R17 ECE A12 A19 A57 5L A99 S02 e11*2007/46*0010*.., e11*2007/46*0034*.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ECE R-124 001093 Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55003916 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7Jx17H2 Typ KK 707 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 2 von 3 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen. Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. R124 001093, Erw. 02 A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zum Bremssattel zu achten. Au7 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Nachrüstrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 195 kW (Audi S4). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ECE R-124 001093 Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55003916 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7Jx17H2 Typ KK 707 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 3 von 3 F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. Lambsheim, 26. Juni 2017 00273661.DOC R124 001093, Erw. 02 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim