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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50787 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55003816 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ KK 707
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Kodiak
Typ                               KK 707
Radgröße                          7Jx17H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
L1           KK 707 L1 / ohne Ring                 5/114,3/67,1       51       660     2250

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50787
Herstellerzeichen                 rial Germany
Radtyp und Ausführung             KK 707 (s.o.)
Radgröße                          7Jx17H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                     -
S03       Serienmutter M12x1,5         Kegel 60°      110                     -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Hyundai
                                  Kia
                                  Mazda

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55003816 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ KK 707
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Tucson          85-136        215/60R17   A31 R37                         A07 A19 A57
TLE, TLE-HME            85-136        215/65R17   A12 R37                         A99 S03
e11*2007/46*2724*..;    85-136        225/55R17   A91
e13*2007/46*1612*..     85-136        225/60R17   A91
                        85-136        235/55R17   A01 A12 K1a K2b
                        85-136        235/60R17   A01 A12 K1a K2b
Hyundai i30 /-cw        66-105        205/50R17                                   A07 A12 A19
FD, FDH                 66-105        215/45R17   T87                             A99 Car Flh
e11*2001/116*0313*.     66-105        225/45R17                                   V17 S03
e11*2001/116*0343*.
e11*2007/46*0225*..
Hyundai i30 /-cw        66-100        205/50R17                                   A07 A12 A19
GDH, GDH-HME            66-100        215/45R17                                   A58 A99 Car
e11*2007/46*0337*..;    66-100        225/45R17                                   Cpe Flh V17
e11*2007/46*0338*..;                                                              VoM S03
e13*2007/46*1604*..
- incl. Facelift 2015
Hyundai ix35            85-135        215/60R17                                   A07 A12 A19
ELH, LM                 85-135        215/65R17                                   A57 A99 S03
e11*2007/46*            85-135        225/60R17
0128*07-..
0192*06-..
ab Facelift 2013
Kia Carens              85-122        205/50R17   T93                             A07 A12 A19
RP                      85-122        205/55R17   A01 G80                         A58 A99 S03
e4*2007/46*0633*..      85-122        205/55R17   Z18
                        85-122        215/45R17   T91 X88
                        85-122        215/50R17   A01 G80
                        85-122        215/50R17   Z18
                        85-122        225/45R17
Kia Soul                91-113        205/55R17   A13                             A07 A19 A58
PS                      91-113        215/50R17   A33                             A99 KOV S03
e4*2007/46*0825*..      91-113        215/55R17   A01 A33 G16
- ohne Radhaus-         91-113        215/55R17   A33 Z17 Z18
  Verbreiterungen       91-113        225/50R17   A01 A12 K1a K2b
Kia Soul                91-113        205/55R17   A13                             A07 A19 A58
PS                      91-113        215/50R17   A33                             A99 KMV S03
e4*2007/46*0825*..      91-113        215/55R17   A01 A33 G16
- mit Radhaus-          91-113        215/55R17   A33 Z17 Z18
  Verbreiterungen       91-113        225/50R17   A12
Kia cee'd               66-106        205/50R17                                   A07 A12 A19
ED                      66-106        215/45R17                                   A99 Car Cpe
e4*2001/116*0121*.;     66-106        225/45R17                                   Flh V17 S03
e4*2007/46*0132*..
- pro_cee'd /-SW




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55003816 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ KK 707
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Kia cee'd /-SW          66-100         205/50R17                                         A07 A12 A19
JD                      66-100         215/45R17                                         A58 A99 Car
e4*2007/46*0496*..;     66-100         225/45R17                                         V17 VoM Y85
e4*2007/46*0497*..      66-150         205/50R17   M+S                                   S03
- incl. Facelift 2015   66-150         215/45R17   M+S
                        66-150         225/45R17   M+S
Kia pro_cee'd           66-100         205/50R17                                         A07 A12 A19
JD                      66-100         215/45R17                                         A58 A99 V17
e4*2007/46*0496*..      66-100         225/45R17                                         VoM Y84 S03
- incl. Facelift 2015   66-150         205/50R17   M+S
                        66-150         215/45R17   M+S
                        66-150         225/45R17   M+S
Mazda 3 (II)            191            205/50R17   A63 A90 M+S                           A19 A99 Flh
BL                      191            215/45R17   A12 M+S                               Sth V17 S02
e11*2001/116*           191            225/45R17   A12 M+S
0262*00-09              77-136         205/50R17   A12
(FIN: -JMZBL...)        77-136         215/45R17   A12 T87 T88 T91
                        77-136         225/45R17   A12
Mazda 6 (I)             119-122        205/50R17   A12 M+S                               A19 A99 Car
GG/GY; GG1/GY1          88-108         205/50R17   A12 R37                               Flh Lim V00
e1*98/14*0188*..;       88-122         215/45R17   A90 T87 T88 T91                       V17 S02
e11*2001/116*0203*.     88-122         225/45R17   A12
                        88-191         215/45R17   A90 M+S T87 T88 T91
Mazda 6 (II)            88-136         205/50R17   R37 T89 T93                           A12 A19 A58
GH                      88-136         205/55R17   R37                                   A99 Car Flh
e1*2001/116*            88-136         215/50R17                                         Lim S02
0448*00-13              88-136         215/55R17   A01 G03
                        88-136         215/55R17   R09
                        88-136         225/45R17
                        88-136         225/50R17   A01 K1a K42
Mazda MX-5 (III)        93, 118        205/45R17   A90                                   A19 A99 S02
NC1, NC1E               93, 118        215/40R17   A12
e11*2001/116*0202*.     93, 118        215/45R17   A01 A12 G01
e1*2001/116*0371*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50787 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55003816 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ KK 707
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 4 von 8

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50787 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55003816 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ KK 707
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 5 von 8

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G80     Ist die Reifengröße 225/45R18 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55003816 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ KK 707
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55003816 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ KK 707
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    195/45R17      215/40R17
Nr. 3    205/40R17      225/35R17
Nr. 4    205/45R17      235/40R17
Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17      225/50R17
Nr. 7    215/40R17      245/35R17
Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17      235/50R17
Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 15   235/50R17      255/45R17
Nr. 16   235/55R17      255/50R17
Nr. 17   235/60R17      255/55R17
Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 19   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VoM Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser von max. 300 mm an Achse 1.

X88    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50787 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55003816 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ KK 707
Hersteller                    UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                     Seite 8 von 8

Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 17. Juni 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 17. Juni 2016




Blauth                                                              00252018.DOC




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