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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50394 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55055615 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ KK 757
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 1 von 3

Auftraggeber                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                 Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                 D-67098 Bad Dürkheim
                                 QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Modell                           Kodiak
Typ                              KK 757
Radgröße                         7,5 J x 17 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                              Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                     (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                     Mittenloch-ø   (mm)
                                                     (mm)
B6            KK 757 B6 / Z66 Ø66,6 - Ø57,1          5/112/57,1     38    735     2180       6/2015
B6            KK 757 B6 / Z66 Ø66,6 - Ø57,1          5/112/57,1     45    735     2105       6/2015
U6            KK 757 U6 / ohne Ring                  5/112/66,6     28    775     2180       6/2015
B6            KK 757 B6 / ohne Ring                  5/112/66,6     38    735     2180       6/2015
B6            KK 757 B6 / ohne Ring                  5/112/66,6     45    735     2105       6/2015


Kennzeichnung

KBA-Nummer                       50394
Herstellerzeichen                rial Germany
Radtyp und Ausführung            KK 757 (s.o.)
Radgröße                         7,5Jx17H2
Einpreßtiefe                     ET (s.o.)
Gießereikennzeichen              UPP
Herstellungsdatum                Monat und Jahr


Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.


Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50394 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55055615 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ KK 757
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                    Seite 2 von 3


Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß       Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)   Abrollumfang
5/112          45                   735            2105
5/112          28                   775            2180
5/112          38                   735            2180

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß       Reifengröße    Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/112/66,6     205/45R17      28                 775
5/112/66,6     205/45R17      45                 735

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß       Reifengröße    Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/112/66,6     275/50R17      28                 775
5/112/66,6     275/50R17      45                 775

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 10,235 kg.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, ab Juni 2015 durchgeführt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50394 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55055615 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ KK 757
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                      Seite 3 von 3

Anlagen

Beschreibung                      -                                10.07.2015
                                  mit Änderung vom                 14.01.2016
Radzeichnung                      4254-02                          20.02.2015
                                  mit Änderung vom                 04.05.2015
Radzeichnung                      4256-02                          20.02.2015
                                  mit Änderung vom                 04.05.2015
Befestigungsmittelzeichnung       4300-01                          27.04.2015
Befestigungsmittelzeichnung       3810-01                          06.09.2012
Zentrierringzeichnung             2970-02                          29.02.2008
                                  mit Änderung vom                 13.08.2009
Nabenkappenzeichnung              4200-02                          14.10.2014
                                  mit Änderung vom                 28.05.2015
Radzeichnung                      4260-02                          20.02.2015
                                  mit Änderung vom                 04.05.2015
Verwendungen                      Anlage 1 bis 5


Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 27. Januar 2016




Blauth                                                               00241481.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Bad Dürkheim, 20.06.2016



Pflegehinweise
für RIAL Leichtmetallfelgen
Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer RIAL Leichtmetallfelgen! Damit Sie lange Freude daran haben,
beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und
Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege
beseitigen oder minimieren.


REINIGUNGSINTERVALLE
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen wir Reinigungs-
intervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden.
In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszu-
bessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden.


REINIGUNGSMITTEL
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger entscheiden, beachten
Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reini-
gungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können.


REINIGUNGSTIPPS
•	 Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
•	 Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
•	 Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von Leichtmetallfelgen
	 fehl am Platz
•	 Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit
•	 Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
•	 Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
•	 Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
•	 Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind unbedingt die
	 Herstellerangaben zu beachten.
•	 Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden


Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann
aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen
nicht unter die Garantie fallen.


GARANTIEAUSFALL BEI DER SO GENANNTEN „OPTISCHEN RADAUFBEREITUNG“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad zu reparieren. Dieser
Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z.B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung,
und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.




UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Str. 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Verkauf
Tel.: +49 6322 9899 - 6000
Fax: +49 6322 9899 - 6001                                                                                     www.rial.de