GUTACHTEN zur ABE Nr. 50394 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55055615 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ KK 757
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
D-67098 Bad Dürkheim
QM-Nr.: 49 02 0751211
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Kodiak
Typ KK 757
Radgröße 7,5 J x 17 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
B6 KK 757 B6 / Z66 Ø66,6 - Ø57,1 5/112/57,1 38 735 2180 6/2015
B6 KK 757 B6 / Z66 Ø66,6 - Ø57,1 5/112/57,1 45 735 2105 6/2015
U6 KK 757 U6 / ohne Ring 5/112/66,6 28 775 2180 6/2015
B6 KK 757 B6 / ohne Ring 5/112/66,6 38 735 2180 6/2015
B6 KK 757 B6 / ohne Ring 5/112/66,6 45 735 2105 6/2015
Kennzeichnung
KBA-Nummer 50394
Herstellerzeichen rial Germany
Radtyp und Ausführung KK 757 (s.o.)
Radgröße 7,5Jx17H2
Einpreßtiefe ET (s.o.)
Gießereikennzeichen UPP
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.
Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50394 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55055615 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ KK 757
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:
Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang
5/112 45 735 2105
5/112 28 775 2180
5/112 38 735 2180
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/112/66,6 205/45R17 28 775
5/112/66,6 205/45R17 45 735
Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/112/66,6 275/50R17 28 775
5/112/66,6 275/50R17 45 775
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 10,235 kg.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, ab Juni 2015 durchgeführt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50394 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55055615 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ KK 757
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Anlagen
Beschreibung - 10.07.2015
mit Änderung vom 14.01.2016
Radzeichnung 4254-02 20.02.2015
mit Änderung vom 04.05.2015
Radzeichnung 4256-02 20.02.2015
mit Änderung vom 04.05.2015
Befestigungsmittelzeichnung 4300-01 27.04.2015
Befestigungsmittelzeichnung 3810-01 06.09.2012
Zentrierringzeichnung 2970-02 29.02.2008
mit Änderung vom 13.08.2009
Nabenkappenzeichnung 4200-02 14.10.2014
mit Änderung vom 28.05.2015
Radzeichnung 4260-02 20.02.2015
mit Änderung vom 04.05.2015
Verwendungen Anlage 1 bis 5
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 27. Januar 2016
Blauth 00241481.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Bad Dürkheim, 20.06.2016
Pflegehinweise
für RIAL Leichtmetallfelgen
Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer RIAL Leichtmetallfelgen! Damit Sie lange Freude daran haben,
beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und
Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege
beseitigen oder minimieren.
REINIGUNGSINTERVALLE
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen wir Reinigungs-
intervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden.
In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszu-
bessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden.
REINIGUNGSMITTEL
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger entscheiden, beachten
Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reini-
gungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können.
REINIGUNGSTIPPS
• Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
• Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
• Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von Leichtmetallfelgen
fehl am Platz
• Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit
• Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
• Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
• Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
• Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind unbedingt die
Herstellerangaben zu beachten.
• Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden
Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann
aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen
nicht unter die Garantie fallen.
GARANTIEAUSFALL BEI DER SO GENANNTEN „OPTISCHEN RADAUFBEREITUNG“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad zu reparieren. Dieser
Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z.B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung,
und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.
UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Str. 10
67098 Bad Dürkheim
Germany
Verkauf
Tel.: +49 6322 9899 - 6000
Fax: +49 6322 9899 - 6001 www.rial.de