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							GUTACHTEN zur ECE R-124 001174

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55099916 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Nachrüstrad 7,5Jx18H2 Typ KK 758
Hersteller                          UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 1 von 3

Prüfgegenstand                      PKW-Nachrüstrad

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
L3           KK 758 L3 / ohne Ring                   5/114,3/60,1       45        650    2180


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                    -


Verwendungsbereich

Hersteller                          Toyota

Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Avensis            82-130         225/45R18     A13 ECE                             A19 A99 Car
T27, /-MS1                                                                                 Lim S02
e11*2001/116*0331*.;
e11*2007/46*0236*..
- incl. Facelift
2012+2015
Toyota RAV4 (III)         100-130        235/55R18     A91 ECE                             A19 A57 A63
XA3(a)                                                                                     A99 KMV S02
e6*2001/116*
0105*00-08
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (IV)          91-112         225/60R18     A91 ECE                             A19 A57 A99
XA3(a)                    91-112         235/55R18     A91 ECE                             LT4 S02
e6*2001/116*
0105*09-13
- ab Modell 2013
Toyota RAV4 (IV)          91-112         225/60R18     ECE                                 A12 A19 A57
XA3(a)                                                                                     A99 LT3 S02
e6*2001/116*
0105*09-13
- ab Modell 2013
Toyota RAV4 (IV)          105, 112       225/60R18                                         A12 A19 A57
XA3(a)                                                                                     A99 LT3 S02
e6*2001/116*
0105*14-..
- ab Facelift 2016




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 001174

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55099916 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,5Jx18H2 Typ KK 758
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 2 von 3
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota RAV4 (IV)       105, 112      225/60R18     A91 ECE                                 A19 A57 A99
XA3(a)                 105, 112      235/55R18     A91 ECE                                 LT4 S02
e6*2001/116*
0105*14-..
- ab Facelift 2016
Toyota RAV4 (IV)       114           225/60R18     ECE                                     A12 A19 A57
Hybrid                                                                                     A99 LT3 S02
XA4
e6*2007/46*0166*..
Toyota RAV4 (IV)       114           225/60R18     A91 ECE                                 A19 A57 A99
Hybrid                 114           235/55R18     A91 ECE                                 LT4 S02
XA4
e6*2007/46*0166*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 001174

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55099916 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,5Jx18H2 Typ KK 758
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 3 von 3

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LT3    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
225/65R17 ww. 225/60R18. (z.Zt nicht für Ausstattungsvariante "Edition", "Executive", "Lounge" und
"VIP")

LT4    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
235/55R18. (z.Zt. für Ausstattungsvariante "Edition", "Executive", "Lounge" und "VIP")

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
der Radbefestigungsteile zu überprüfen.



Lambsheim, 7. Dezember 2016                                                   00261617.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim