GUTACHTEN zur ABE Nr. 52177 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55083818 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ LUC 656-4L Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 1 von 7 Auftraggeber Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0131806 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Lucca Typ LUC 656-4L Radgröße 6,5Jx16 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) L6 LUC 656-4L L6 / ohne Ring 4/100/54,1 46 640 2000 Kennzeichnungen KBA-Nummer 52177 Herstellerzeichen rial Germany Radtyp und Ausführung LUC 656-4L (s.o.) Radgröße 6,5Jx16 H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr. Befestigungsmittel (Nm) (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Multipack: 12 S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 30,5 Multipack: 63A S03 Serienmutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S04 Serienmutter M12x1,5 Kegel 60° 125 - S05 Serienmutter M12x1,5 Kegel 60° 130 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Hyundai Kia Mazda Opel Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52177 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55083818 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ LUC 656-4L Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise ABE/EWG-Nr. Hyundai Accent 71-83 185/50R16 A12 A19 A99 MC 71-83 195/45R16 T80 T84 Flh S03 e4*2001/116*0103*.., 71-83 205/45R16 Hyundai Accent 71-83 185/50R16 A12 A19 A99 MC, MCT 71-83 195/45R16 T80 T84 Sth S03 e4*2001/116*0103*.., 71-83 205/45R16 e4*2001/116*0110* Hyundai i10 48-64 195/40R16 A12 A19 A58 IA, IA-HME 48-64 195/45R16 A99 Flh Y13 e11*2007/46*1008*..; 48-64 205/45R16 A01 K1a K1b K2b S03 e13*2007/46*1602*.. - incl. Facelift 2017 Hyundai i20 55-88 185/55R16 A91 A19 A99 Cpe GB, GB-HME 55-88 195/50R16 A12 Flh KOV S04 e11*2007/46*1600*..; 55-88 195/55R16 A12 e13*2007/46*1603*.. - Fließheck - Coupé incl. Facelift 2018 Hyundai i20 55-94 185/50R16 K1a K2b T81 A01 A12 A19 PB, PBT 55-94 195/45R16 K1a T80 T84 A99 Flh S03 e11*2001/116*0333*. 55-94 195/50R16 K1c K2b e11*2007/46*0129*.. 55-94 205/45R16 K1a K2b - incl. Facelift 2012 Hyundai i20 Active 66-88 185/55R16 A91 A19 A99 Flh GB, GB-HME 66-88 195/50R16 A12 KMV S04 e11*2007/46*1600*..; 66-88 195/55R16 A12 e13*2007/46*1603*.. Kia Picanto (III) 49, 62, 74 195/45R16 A12 A19 A58 JA 49, 62, 74 205/45R16 A01 K1a K1b K2b K5b K8h A99 Flh KOV e11*2007/46*3848*.. S03 Kia Picanto (III) X-Line 62, 74 195/45R16 A12 A19 A58 JA 62, 74 205/45R16 A01 K6w A99 Flh KMV e11*2007/46*3848*.. S03 Kia Rio 65-83 185/50R16 T81 A12 A19 A99 DE 65-83 195/45R16 T80 T84 Flh S03 e4*2001/116*0093*.. 65-83 205/45R16 Kia Rio 57-89 185/55R16 A12 A19 A58 YB 57-89 195/50R16 A99 Flh S04 e11*2007/46*3777*.. 57-89 195/55R16 Kia Stonic 61-100 185/55R16 A39 A19 A58 A99 YB 61-100 185/60R16 A01 A12 G01 Z15 S04 e11*2007/46* 61-100 195/55R16 A39 3777*01-.. 61-100 205/50R16 A90 - 15 Zoll Serie Mazda 2 (II) 50-76 195/45R16 A12 A19 A99 DE, DE1 50-76 205/45R16 Flh S03 e13*2001/116*0254*, e13*2001/116*0255*. Mazda MX-5 1,5l (IV) 96, 97 195/50R16 A47 A19 A99 Cbo ND 96, 97 205/45R16 A47 S05 e11*2007/46*2661*.. - Roadster / RF Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52177 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55083818 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ LUC 656-4L Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise ABE/EWG-Nr. Mazda MX-5 2,0l (IV) 118 195/50R16 A47 A19 A99 Cbo ND 118 205/45R16 A47 Z16 S05 e11*2007/46*2661*.. - Roadster / RF Opel Agila-B 48-69 185/50R16 A12 A19 A99 H-B 48-69 195/45R16 S02 e4*2001/116*0135*.. 48-69 205/45R16 Suzuki Splash 48-69 185/50R16 A12 A19 A99 EX 48-69 195/45R16 S02 e4*2001/116*0130*..; 48-69 205/45R16 e4*2007/46*0283*.. Toyota Yaris 51-82 185/50R16 T81 A12 A19 A99 XP13M(a), -TMG 51-82 185/55R16 Flh LY2 V16 e11*2007/46*0152*..; 51-82 195/45R16 S01 e13*2007/46*1722*.. 51-82 195/50R16 - incl. Facelift 2017 51-82 205/45R16 Toyota Yaris Hybrid 54, 55 185/50R16 T81 A12 A19 A99 XP13M(a), -TMG 54, 55 185/55R16 Flh LY3 V16 e11*2007/46*0152*..; 54, 55 195/45R16 S01 e13*2007/46*1722*.. 54, 55 195/50R16 - incl. Facelift 2017 54, 55 205/45R16 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52177 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55083818 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ LUC 656-4L Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 4 von 7 Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A47 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11mm einschließlich Kettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-Limousine, Roadster. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52177 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55083818 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ LUC 656-4L Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 5 von 7 Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). LY2 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. (großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52177 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55083818 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ LUC 656-4L Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 6 von 7 LY3 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. (großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag). S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stufenheck. T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/50R16 205/45R16 Nr. 2 195/40R16 215/35R16 Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 Nr. 4 195/50R16 215/45R16 Nr. 5 205/45R16 225/40R16 Nr. 6 205/50R16 225/45R16 Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 8 205/60R16 225/55R16 Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52177 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55083818 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ LUC 656-4L Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 7 von 7 Y13 Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien- Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien- Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 5. November 2018 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2018. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 5. November 2018 Blauth 00306756.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim