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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52178 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55037118 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ LUC 657-4L
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                     Seite 1 von 8

Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0131806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Lucca
Typ                             LUC 657-4L
Radgröße                        6,5Jx17 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                (mm)
A2           LUC 657-4L A2 / Z01 Ø63,3-60,1     4/100/60,1         38        640     1960

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52178
Herstellerzeichen               rial Germany
Radtyp und Ausführung           LUC 657-4L (s.o.)
Radgröße                        6,5Jx17 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment       Schaftlänge     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                   (Nm)               (mm)
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                30,5            Multipack: 1
S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                30,5            Multipack: 1
S04   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   110                -               Multipack: 2A
S05   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   105                30,5            Multipack: 1
S06   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                28              Multipack: 1A
S07   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                28              Multipack: 1A
S08   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   105                28              Multipack: 1A

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Dacia
                                Lada
                                Nissan
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52178 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55037118 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ LUC 657-4L
Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 2 von 8


Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Dokker             55-85         205/45R17    T88                                 A12 A19 A58
SD (OSD..)                                                                              A99 KOV S02
e2*2001/116*
0314*55-..;
e2*2007/46*0030*16-..
Dacia Lodgy              59-85         205/45R17    T88                                 A12 A19 A58
SD (JSD..)                                                                              A99 KOV S02
e2*2001/116*
0314*49-..
Dacia Logan              50-77         195/45R17                                        A12 A19 A99
SD/SR                    50-77         205/45R17                                        Sth S08
e2*2001/116*
0314*00-61;
0323*00-29;
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
Dacia Logan MCV (II)     53-66         195/45R17    T85                                 A12 A19 A58
SD/SR (7SD/7SR..)        53-66         205/45R17                                        A99 Car S05
e2*2001/116*
0314*64-.., 0323*31-..
- Kombi
Dacia Sandero            50-77         195/45R17                                        A12 A19 A99
SD/SR                    50-77         205/45R17                                        Flh S08
e2*2001/116*
0314*00-61;
0323*00-29;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Sandero (II)       53-66         195/45R17                                        A12 A19 A58
SD/SR (5SD../5SR..)      53-66         205/45R17                                        A99 Flh KOV
e2*2001/116*                                                                            S05
0314*58-..;0323*29-..;
e2*2007/46*0030*20-..
Dacia Sandero            50-77         195/45R17                                        A12 A19 A99
Stepway                  50-77         205/45R17                                        Flh KMV S08
SD/SR
e2*2001/116*
0314*00-61;
0323*00-29
Dacia Sandero            55, 66        205/45R17    A13                                 A19 A58 A99
Stepway (II)             55, 66        205/50R17    A90                                 Flh KMV S05
SD/SR (5SD../5SR..)
e2*2001/116*
0314*58-.., 0323*29-..
Lada Vesta               78            185/50R17    K1a K2b                             A01 A12 A19
GF                       78            195/45R17    K1a                                 A58 A99 Lim
e1*2007/46*1695*..       78            205/45R17    K1a K2b                             S02




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52178 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55037118 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ LUC 657-4L
Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Micra             48-81         195/40R17    K1c K2c K42                         A01 A12 A19
K12                                                                                     A99 Cbo Flh
e11*2001/116*0195*.                                                                     S03
Nissan Micra             59, 72        195/40R17    K1c K2b K8c T81                     A01 A12 A19
K13                      59, 72        195/45R17    G77 K1c K2b K6g K6i K8c             A99 Flh S04
e13*2007/46*1111*..      59, 72        205/45R17    G77 K1c K2b K6g K6i K8m
incl. Facelift 2014
Nissan Micra             52, 66        185/50R17    K2b K6g K6i K8h                     A01 A12 A19
K14                      52, 66        195/45R17    K2b K6g K6i K8h                     A58 A99 Flh
e9*2007/46*6454*..       52, 66        205/45R17    K2b K6g K6i K8h                     S05
Nissan Note              50-85         195/45R17                                        A12 A19 A99
E11                      50-85         205/45R17                                        S03
e11*2001/116*0268*.
Nissan Note              59, 66, 72    195/45R17                                        A12 A19 A58
E12                      59, 66, 72    205/45R17                                        A99 S04
e11*2007/46*0753*..
Renault Captur           66-110        205/50R17                                        A12 A19 A58
R                        66-110        205/55R17                                        A99 V17 S08
e2*2001/116*             66-110        215/50R17
0327*52-..               66-110        225/50R17
Renault Clio (IV)        48-88         195/45R17    A12 T81 T85                         A19 A99 Car
R                        48-88         205/45R17    A33                                 Flh RC4 S08
e2*2001/116*
0327*46-..;
e2*2007/46*0008*16-..
- incl. Facelift 2016
Renault Megane (II)      60-120        205/50R17                                        A12 A19 A99
M                                                                                       Flh S06
e2*98/14*0272*..
Renault Megane (II)      76-120        205/50R17                                        A12 A19 A99
Cabrio                                                                                  Cbo Cpe S06
M
e2*98/14*0272*..
- Cabrio/Coupé
Renault Megane (II)      60-99         205/50R17                                        A12 A19 A99
Grandtour                                                                               Car S06
M
e2*98/14*0272*..
Renault Megane (II)      60-99         205/50R17                                        A12 A19 A99
Stufenheck                                                                              Sth S06
M
e2*98/14*0272*..
Renault ZOE              43 (57-68)    205/45R17    A91 T88                             A19 A58 A99
AG                                                                                      Flh S07
e2*2007/46*0251*..
(22 - 41 kWh-Batterie)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52178 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55037118 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ LUC 657-4L
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52178 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55037118 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ LUC 657-4L
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 5 von 8

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G77     Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55037118 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ LUC 657-4L
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                        Seite 6 von 8

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

RC4    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5R, 6R
oder 7R; bzw. 4. bis 7. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= R00B oder R00K).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52178 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55037118 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ LUC 657-4L
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S08     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    195/45R17      215/40R17
Nr. 3    205/40R17      225/35R17
Nr. 4    205/45R17      235/40R17
Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17      225/50R17
Nr. 7    215/40R17      245/35R17
Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17      235/50R17
Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 15   235/50R17      255/45R17
Nr. 16   235/55R17      255/50R17
Nr. 17   235/60R17      255/55R17
Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 19   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52178 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55037118 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx17 H2 Typ LUC 657-4L
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 8 von 8


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 10. Juli 2018 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 10. Juli 2018




Blauth                                                                00297302.DOC




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