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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51889 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55013618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ LUC 757
             Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                    Seite 1 von 7

             Auftraggeber                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                              Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                              D-67098 Bad Dürkheim
                                              QM-Nr.: 49 02 0751211

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
             Modell                           LUCCA
             Typ                              LUC 757
             Radgröße                         7,5Jx17 H2
             Zentrierart                      Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             AC2          LUC 757 AC2 / ohne Ring               5/110/65,1         29        735    2260

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                       51889
             Herstellerzeichen                rial Germany
             Radtyp und Ausführung            LUV 757 (s.o.)
             Radgröße                         7,5Jx17 H2
§ 22 51889




             Einpresstiefe                    ET (s.o.)
             Herstelldatum                    Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
             S02       Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°     130                   24,5
             S03       Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°     125                   26
             S04       Serienschraube M12x1,25      Kegel 60°     120                   22,5
             S05       Serienschraube M12x1,25      Kegel 60°     135                   26

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                       Alfa Romeo
                                              Chrysler
                                              Fiat

             Spurverbreiterung                innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51889 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55013618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ LUC 757
             Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                              Seite 2 von 7


             Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Alfa Giulia           100-206        205/50R17   A31                              A19 A58 A99
             952                   100-206        205/55R17   A31                              Lim V17 S03
             e3*2007/46*0382*..    100-206        215/50R17   A31
                                   100-206        225/50R17   A90
                                   100-206        235/45R17   A31
                                   100-206        245/45R17   A01 A12 K1a
             Alfa Stelvio          110-206        225/65R17   A32                              A19 A57 A99
             949                   110-206        235/60R17   A10                              B02 S02
             e3*2007/46*0435*..    110-206        235/65R17   A12
             Jeep Cherokee         103-200        215/60R17   K1a M+S R09                      A01 A12 A19
             KL                    103-200        225/60R17   K1c                              A57 A99 JnT
             e4*2007/46*0783*..    103-200        235/55R17   K1c                              R34 S05
                                   103-200        245/55R17   K1c K2c
                                   103-200        255/50R17   K1c K2c
             Jeep Cherokee         200            245/65R17   K2b                              A01 A12 A19
             Trailhawk             200            255/60R17   K2b                              A56 A99 KMV
             KL                    200            265/60R17   K1a K2b                          R55 S05
§ 22 51889




             e4*2007/46*0783*..    200            275/55R17   K1c K2c
             Jeep Compass          88-125         215/60R17   A33                              A19 A57 A99
             MX                    88-125         215/65R17   A12                              S05
             e11*2007/46*4037*..   88-125         225/55R17   A01 A12 K1a K2b
                                   88-125         225/60R17   A01 A12 K1a K2b
                                   88-125         235/55R17   A01 A12 K1a K2b
                                   88-125         235/60R17   A01 A12 G01 K1a K2b
                                   88-125         245/50R17   A01 A12 K1a K2b
                                   88-125         245/55R17   A01 A12 K1a K2b
             Jeep Renegade 2WD     81-103         215/60R17   K2b                              A01 A12 A19
             BU                    81-103         215/65R17   K2b                              A58 A99 S04
             e3*2007/46*0300*..    81-103         225/55R17   K2b
                                   81-103         225/60R17   K2b
                                   81-103         235/55R17   K1a K2b
                                   81-103         235/60R17   G01 K1a K2b
                                   81-103         245/50R17   K1c K2b K6v
                                   81-103         245/55R17   K1c K2b K6v
             Jeep Renegade 4WD     88-125         215/60R17   K2b                              A01 A12 A19
             BU                    88-125         215/65R17   K2b                              A56 A99 S04
             e3*2007/46*0300*..    88-125         225/55R17   K2b
                                   88-125         225/60R17   K2b
                                   88-125         235/55R17   K1a K2b
                                   88-125         235/60R17   G01 K1a K2b
                                   88-125         245/50R17   K1c K2b K6v
                                   88-125         245/55R17   K1c K2b K6v
             Fiat 500X 2WD         70-103         215/50R17   K1a K1b K2b                      A01 A12 A19
             334                   70-103         215/55R17   K1a K1b K2b                      A58 A99 S04
             e3*2007/46*0318*..    70-103         225/50R17   K1c K2b
                                   70-103         235/45R17   K1a K1b K2b
                                   70-103         235/50R17   K1c K2b
                                   70-103         245/45R17   K1c K2b


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51889 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55013618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ LUC 757
             Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 7
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Fiat 500X 4WD          100-125        215/50R17    K1a K1b K2b                           A01 A12 A19
             334                    100-125        215/55R17    K1a K1b K2b                           A56 A99 S04
             e3*2007/46*0318*..     100-125        225/50R17    K1c K2b
                                    100-125        235/45R17    K1a K1b K2b
                                    100-125        235/50R17    K1c K2b
                                    100-125        245/45R17    K1c K2b

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
§ 22 51889




             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51889 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55013618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ LUC 757
             Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 7

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
§ 22 51889




             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55013618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ LUC 757
             Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 7

             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             JnT     Die Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Jeep Cherokee
             Trailhawk mit serienmäßiger Bereifung 245/65R17 (Typ KL)

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.
§ 22 51889




             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.




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             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55013618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ LUC 757
             Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 7

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R34    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17
             oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             R55    Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
             245/65R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 51889




             V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1    195/40R17     215/35R17
             Nr. 2    195/45R17     215/40R17
             Nr. 3    205/40R17     225/35R17
             Nr. 4    205/45R17     235/40R17
             Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
             Nr. 6    205/55R17     225/50R17
             Nr. 7    215/40R17     245/35R17
             Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
             Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
             Nr. 10   215/55R17     235/50R17
             Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
             Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
             Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
             Nr. 14   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
             Nr. 15   235/50R17     255/45R17
             Nr. 16   235/55R17     255/50R17
             Nr. 17   235/60R17     255/55R17
             Nr. 18   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
             Nr. 19   255/45R17     285/40R17

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.




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             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55013618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ LUC 757
             Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                   Seite 7 von 7


             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 26. Februar 2018 in Lambsheim statt.


             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§ 22 51889




             Lambsheim, 26. Februar 2018




             Blauth                                                               00288717.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim