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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51889 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ LUC 757
             Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                    Seite 1 von 6

             Auftraggeber                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                               Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                               D-67098 Bad Dürkheim
                                               QM-Nr.: 49 02 0751211

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            LUCCA
             Typ                               LUC 757
             Radgröße                          7,5Jx17 H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             V7           LUC 757 V7 / ohne Ring                5/100/57,1         45       615     2140

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        51889
             Herstellerzeichen                 rial Germany
             Radtyp und Ausführung             LUV 757 (s.o.)
             Radgröße                          7,5Jx17 H2
§ 22 51889




             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
             S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=26 mm    120                    27,5

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Seat
                                               Skoda
                                               Volkswagen

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51889 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ LUC 757
             Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                              Seite 2 von 6


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Seat Ibiza              48-110        205/45R17   K2b                             A01 A12 A19
             KJ                      48-110        215/45R17   K2b                             A58 A99 Flh
             e9*2007/46*3134*..      48-110        225/45R17   K1a K1b K2b                     S02
             Seat Toledo             55-90         195/40R17   NoD T81                         A12 A19 A58
             NH                      55-90         195/45R17   T81 T85                         A99 Lim V17
             e11*2007/46*0251*..     55-90         205/40R17   T80 T84                         S02
                                     55-90         215/35R17   T79 T83
                                     55-90         215/40R17
                                     55-90         225/35R17   A01 K2b R03
             Skoda Fabia             44-81         195/40R17   T81                             A12 A19 A58
             5J                      44-81         195/45R17                                   A99 Car Flh
             e11*2001/116*           44-81         205/40R17   T80 T84                         V17 S02
             0291*43-..;             44-81         215/35R17   R03 T79 T83
             e11*2007/46*            44-81         215/40R17   R03
             0013*20-..              44-81         225/35R17   A01 K2b R03
             ab MJ 2015 (6V)
             Skoda Rapid             55-92         195/40R17   NoD T81                         A12 A19 A58
             NH                      55-92         195/45R17   T81 T85                         A99 Lim V17
§ 22 51889




             e11*2007/46*0250*..;    55-92         205/40R17   T80 T84                         S02
             e11*2007/46*0249*..     55-92         215/35R17   T79 T83
                                     55-92         215/40R17
                                     55-92         225/35R17   A01 K2b R03
             Skoda Rapid             55-92         195/40R17   NoD T81                         A12 A19 A58
             Spaceback               55-92         195/45R17   T81 T85                         A99 Flh V17
             NH                      55-92         205/40R17   T80 T84                         S02
             e11*2007/46*0250*..     55-92         215/35R17   T79 T83
                                     55-92         215/40R17
                                     55-92         225/35R17   R03
             VW Cross Polo           51-81         205/40R17   T80 T81 T84                     A12 A19 A99
             6R                      51-81         215/35R17   T79 T83                         Flh KMV V17
             e1*2001/116*0510*..     51-81         215/40R17                                   S02
             - incl. Facelift 2014   51-81         225/35R17   R03 T82 T86
             VW Polo (V)             44-103        205/40R17   T80 T84                         A12 A19 A99
             6R                      44-103        215/35R17   T79 T83                         Flh Npf V17
             e1*2001/116*0510*..     44-103        225/35R17   A01 K2b R03                     S02
             e1*2007/46*0486*..      44-110        205/40R17   M+S T80 T84
             - incl. Facelift 2014   44-110        215/40R17
             VW Polo (V) WRC         162           205/40R17   M+S T84                         A12 A19 A99
             6R                      162           215/40R17   M+S                             Flh Npf S02
             e1*2001/116*0510*..
             VW Polo (VI)            48-85         205/45R17                                   A12 A19 A58
             AW                      48-85         215/45R17   A01 K1a K1b K2b                 A99 Flh S02
             e1*2007/46*1783*..      48-85         225/45R17   A01 K1c K2b K8h
             VW Polo GTI (V)         132, 141      205/40R17   M+S T84                         A12 A19 A99
             6R                      132, 141      215/40R17                                   Flh Npf S02
             e1*2001/116*0510*..
             - incl. Facelift 2014




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51889 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ LUC 757
             Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 6

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
§ 22 51889




             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51889 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ LUC 757
             Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 6

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
§ 22 51889




             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51889 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ LUC 757
             Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 6

             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

             Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
             usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

             R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.
§ 22 51889




             T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51889 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ LUC 757
             Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 6

             V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1    195/40R17     215/35R17
             Nr. 2    195/45R17     215/40R17
             Nr. 3    205/40R17     225/35R17
             Nr. 4    205/45R17     235/40R17
             Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
             Nr. 6    205/55R17     225/50R17
             Nr. 7    215/40R17     245/35R17
             Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
             Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
             Nr. 10   215/55R17     235/50R17

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.


             Prüfort und Prüfdatum
§ 22 51889




             Die Verwendungsprüfung fand am 26. Februar 2018 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis
             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 26. Februar 2018




             Blauth                                                                 00288713.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim