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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51889 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55013618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ LUC 757
             Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 10

             Auftraggeber                    UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                             Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                             D-67098 Bad Dürkheim
                                             QM-Nr.: 49 02 0751211

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          LUCCA
             Typ                             LUC 757
             Radgröße                        7,5Jx17 H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-      Abrollumfang
             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last      (mm)
                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                              (mm)
             B5           LUC 757 B5 / Z17 Ø70,0-65,1         5/108/65,1          45           760    2270

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      51889
             Herstellerzeichen               rial Germany
             Radtyp und Ausführung           LUV 757 (s.o.)
             Radgröße                        7,5Jx17 H2
§ 22 51889




             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                       Bund         Anzugsmoment       Schaftlänge    Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel                         (Nm)               (mm)
             S02   Schraube M12x1,25             Kegel 60°    90                 26             Multipack: 108A
             S03   Schraube M12x1,25             Kegel 60°    100                28             Multipack: 108
             S04   Serienschraube M12x1,25       Kegel 60°    110                26,6           Multipack: 57
                   für Stahlräder
             S05   Schraube M14x1,5              Kegel 60°    130                30             Multipack: 77
             S06   Schraube M12x1,25             Kegel 60°    120                28             Multipack: 108
             S07   Schraube M12x1,25             Kegel 60°    115                28             Multipack: 108

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Citroen
                                             Opel
                                             Peugeot
                                             Toyota
                                             Volvo

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51889 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55013618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ LUC 757
             Hersteller                          UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 10


             Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                        Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Citroen C4 Picasso (II)   68-122         205/55R17    K1a K2b K7a                     A01 A12 A19
             3                         68-122         215/50R17    K1c K2b K6d K7a                 A58 A60 A99
             e2*2007/46*0356*..        68-122         235/45R17    K1c K2b K6d K7a                 S03
             Citroen Jumpy-III/        70-130         215/60R17    A33 R50 T00                     A07 A19 A58
             SpaceTourer               70-130         225/55R17    A91 T01                         A99 TP1 S04
             V                         70-130         225/55R17C   A91
             e2*2007/46*0530*..,
             e2*2007/46*0531*..
             - geschl. Aufbau
             -ohne erhöhte Nutzlast
             Opel Grandland X          88-130         205/65R17    A90                             A19 A58 A99
             Z                         88-130         215/60R17    A90                             S07
             e2*2007/46*0597*..        88-130         215/65R17    A90
                                       88-130         225/60R17    A12
                                       88-130         235/55R17    A01 A12 K2b
                                       88-130         235/60R17    A01 A12 K2b
             Opel Grandland X          88-130         205/65R17    A90                             A19 A58 A99
             Z                         88-130         215/60R17    A90                             R93 S07
§ 22 51889




             e2*2007/46*0597*..        88-130         215/65R17    A90
                                       88-130         225/60R17    A12
                                       88-130         235/55R17    A12
                                       88-130         235/60R17    A12
             Peugeot 3008              73-133         205/65R17    A90                             A19 A58 A99
             M                         73-133         215/60R17    A90                             R93 S07
             e2*2007/46*0534*..        73-133         215/65R17    A90
                                       73-133         225/60R17    A12
                                       73-133         235/55R17    A12
                                       73-133         235/60R17    A12
             Peugeot 3008              73-133         205/65R17    A90                             A19 A58 A99
             M                         73-133         215/60R17    A90                             S07
             e2*2007/46*0534*..        73-133         215/65R17    A90
                                       73-133         225/60R17    A12
                                       73-133         235/55R17    A01 A12 K2b
                                       73-133         235/60R17    A01 A12 K2b
             Peugeot 308, 308SW        60-115         205/50R17    A90                             A19 A58 A99
             L                         60-115         215/45R17    A90                             Car Flh V17
             e2*2007/46*0405*..        60-151         225/45R17    A90                             S03
                                       60-151         235/45R17    A01 A12 G01
             Peugeot 407 Coupé         100-155        215/55R17    A63 T93                         A19 A99 B03
             6*...*; 6*****; 6         100-155        225/50R17    A12 T93                         Cpe S03
             e2*2001/116*
             0295,0297,
             0328,0332*..;
             e2*2001/116*0369*..




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51889 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55013618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ LUC 757
             Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                             Seite 3 von 10
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Peugeot 407/407SW      80-120        205/55R17    A30 R37                         A01 A19 A99
             6*...*; 6*****; 6      80-155        215/50R17    A12 T90                         Car Lim X31
             e2*2001/116*           80-155        215/55R17    A12 G03                         S03
             0292-0297,0312,
             0328,0330-0332,
             0336,0346,0352*..;
             e2*2001/116*0369*..;
             e3*2007/46*0062*..
             Peugeot 5008           73-133        205/65R17    A90                             A19 A58 A99
             M                      73-133        215/60R17    A90                             R93 S07
             e2*2007/46*0534*..     73-133        215/65R17    A90
                                    73-133        225/60R17    A12
                                    73-133        235/55R17    A12
                                    73-133        235/60R17    A12
             Peugeot 5008           73-133        205/65R17    A90                             A19 A58 A99
             M                      73-133        215/60R17    A90                             S07
             e2*2007/46*0534*..     73-133        215/65R17    A90
                                    73-133        225/60R17    A12
                                    73-133        235/55R17    A12
                                    73-133        235/60R17    A12
§ 22 51889




             Peugeot 508            82-122        215/50R17    A33 T95                         A19 A58 A99
             8                      82-122        215/55R17    A33                             Car Lim S06
             e2*2007/46*0080*..;    82-122        225/50R17    A01 A90 K2b
             e2*2007/46*0081*..     82-122        235/50R17    A01 A12 K1a K2b K6m
                                    82-122        245/45R17    A01 A12 K2b
             Peugeot 508 RXH        120, 133      225/55R17    A39                             A19 A57 A99
             8                      120, 133      235/50R17    A39                             Car KMV S06
             e2*2007/46*0080*06-.. 120, 133       245/50R17    A12
             Peugeot 607            79-155        225/50R17    A11                             A19 A99 Pe8
             9 / 9*****             79-155        235/45R17    A11                             V17 S02
             e2*98/14*0199*..       79-155        245/45R17    A12 T89 T95
             Peugeot Expert-III/    70-130        215/60R17    A33 R50 T00                     A07 A19 A58
             Traveller              70-130        225/55R17    A91 T01                         A99 TP1 S04
             V                      70-130        225/55R17C   A91
             e2*2007/46*0532*..,
             e2*2007/46*0533*..
             - geschl. Aufbau
             -ohne erhöhte Nutzlast
             Toyota Proace          70-130        215/60R17  A33 R50 T00                       A07 A19 A58
             V                      70-130        225/55R17  A91 T01                           A99 TP1 S04
             e2*2007/46*0537*..,    70-130        225/55R17C A91
             e2*2007/46*0538*..
             - geschl. Aufbau
             -ohne erhöhte Nutzlast
             Volvo S60, -/BiFuel    85-191        205/50R17    A01 K45 R37                     A12 A19 A99
             R, H                   85-191        215/45R17    R37 T87 T88                     B02 V00 V17
             e9*98/14, 2001/116*    85-191        225/45R17    A01 K45                         S05
             0036,0044*..           85-191        235/45R17    A01 K1a K2b K45 LV2




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51889 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55013618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ LUC 757
             Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                   Seite 4 von 10
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Volvo S80, -/BiFuel    96-166         215/50R17    R37                                   A12 A19 A99
             T, K                   96-200         215/50R17    M+S                                   B02 NBF V00
             e9*96/79,98/14,        96-200         225/50R17                                          V17 S05
             2001/116*              96-200         235/45R17
             0028,0043*..
             Volvo V70, -/BiFuel    85-191         205/50R17    A01 K45 R37 T89 T93                   A12 A19 A99
             S, J                   85-191         215/45R17    R37 T88 T91                           B02 V00 V17
             e4*98/14,2001/116*     85-191         225/45R17    A01 K45                               X7V S05
             0040,0061*..           85-191         225/50R17    A01 K1a K2b LV2 R09
                                    85-191         235/45R17    A01 G52 K1a K2b K45 LV2
             Volvo XC70; V70 XC     120-154        215/60R17                                          A12 A19 A99
             S                      120-154        225/55R17    A01 K25 K66                           B02 KMV S05
             e4*98/14*0040*..,
             e4*2001/116*0040*..
             - XC (Cross Country)

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§ 22 51889




             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51889 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55013618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ LUC 757
             Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                   Seite 5 von 10

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
             verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
§ 22 51889




             A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

             A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
             Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
             beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51889 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55013618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ LUC 757
             Hersteller                    UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                 Seite 6 von 10

             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
§ 22 51889




             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Coupé.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
             überprüfen.

             G52     Ist die Reifengröße 215/55R16, 235/45R17, 225/50R17 oder 235/40R18 keine der
             serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
             überprüfen.

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.


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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51889 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55013618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ LUC 757
             Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                    Seite 7 von 10

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
             Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

             K66     Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination herzustellen.
§ 22 51889




             K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             LV2    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17,
             235/50R17 bzw. 235/40R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr.
             9473207) eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen.

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
             Fahrzeugausführungen.

             Pe8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
             zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm
             an Achse 1.

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).




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             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55013618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ LUC 757
             Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                     Seite 8 von 10

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             R50    Diese Reifengröße ist als "C" Ausführung nicht verwendbar, da der "C Reifen" auf der in
             diesem Gutachten genannten Radgröße nicht montierbar ist.

             R93    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
             Serienbereifung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 51889




             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51889 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55013618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ LUC 757
             Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                     Seite 9 von 10

             T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             TP1     Betrifft Fahrzeugausführungen ohne erhöhte Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an
             Achse 2 = 1500 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des
§ 22 51889




             Variante/Version-Schlüssels = A, C, L, K, N oder R).

             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

             V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    195/40R17      215/35R17
             Nr. 2    195/45R17      215/40R17
             Nr. 3    205/40R17      225/35R17
             Nr. 4    205/45R17      235/40R17
             Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
             Nr. 6    205/55R17      225/50R17
             Nr. 7    215/40R17      245/35R17
             Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
             Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
             Nr. 10   215/55R17      235/50R17
             Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
             Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
             Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
             Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
             Nr. 15   235/50R17      255/45R17
             Nr. 16   235/55R17      255/50R17
             Nr. 17   235/60R17      255/55R17
             Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
             Nr. 19   255/45R17      285/40R17

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.


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             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55013618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ LUC 757
             Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                 Seite 10 von 10

             X31    An Achse 1 sind die Kabel für die Verschleißanzeige und des Anti-Blockier-Systems bzw.
             deren Halterungen so zu verlegen oder zu verändern, dass bei vollständigem Lenkeinschlag ein
             Mindestabstand von 4 mm zur Rad- / Reifenkombination vorhanden ist.

             X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
             ww. Volvo XC70 (Typ B, S).


             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 26. Februar 2018 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
§ 22 51889




             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 26. Februar 2018




             Blauth                                                               00288716.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim