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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51889 nach §22 StVZO

             Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55013618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ LUC 757
             Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                    Seite 1 von 6

             Auftraggeber                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                               Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                               D-67098 Bad Dürkheim
                                               QM-Nr.: 49 02 0751211

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            LUCCA
             Typ                               LUC 757
             Radgröße                          7,5Jx17 H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             G5           LUC 757 G5 / ohne Ring                5/115/70,2         45        760    2260

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        51889
             Herstellerzeichen                 rial Germany
             Radtyp und Ausführung             LUV 757 (s.o.)
             Radgröße                          7,5Jx17 H2
§ 22 51889




             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
             S02       Serienmutter M12x1,5         Kegel 60°      125                  -
             S03       Serienmutter M12x1,5         Kegel 60°      140                  -
             S04       Serienmutter M12x1,5         Kegel 60°      150                  -

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                               Opel

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51889 nach §22 StVZO

             Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55013618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ LUC 757
             Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 6


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hinweise    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                                                              Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Chevrolet Cruze /-SW    92-120        205/50R17   T89 T93                                 A12 A19 A58
             KL1J                    92-120        205/55R17                                           A99 Car F16
             e4*2001/116*0140*..     92-120        215/50R17   T91                                     Flh Lim V17
                                     92-120        215/55R17   A01 G75                                 S03
                                     92-120        215/55R17   R96
                                     92-120        225/45R17   T91
                                     92-120        225/50R17
                                     92-120        235/45R17
             Chevrolet Orlando       96-120        215/50R17   A91                                     A19 A58 A99
             KL1Y, KL1YN             96-120        215/55R17   A12                                     V17 S04
             e4*2007/46*0224*..;     96-120        225/50R17   A12
             e4*2007/46*0295*..      96-120        235/45R17   A12
                                     96-120        245/45R17   A12
             Opel Astra-J            81,92-143     205/50R17   M+S R37                                 A12 A19 A58
             P-J, -/V, /SW           81,92-143     205/50R17   R37                                     A99 F16 Flh
             e1*2007/46*0141*..,     81,92-143     205/55R17   R37                                     Lim V17 S03
             e4*2007/46*0309*..,     81,92-143     215/50R17
             e4*2007/46*0204*..      81,92-143     215/55R17   A01 G75
§ 22 51889




                                     81,92-143     215/55R17   R96
                                     81,92-143     225/45R17
                                     81,92-143     225/50R17
                                     81,92-143     235/45R17
             Opel Astra-J            74-132        205/50R17   M+S R37 T89 T93                         A12 A19 A58
             P-J/SW, -/V             74-132        205/50R17   R37 T89 T93                             A99 Car F16
             e4*2007/46*0204*..;     74-132        205/55R17   R37                                     V17 S03
             e4*2007/46*0308*..      74-132        215/50R17
             - Sports Tourer         74-132        215/55R17   A01 G75
             - Station Wagon         74-132        215/55R17   R96
                                     74-132        225/45R17
                                     74-132        225/50R17
                                     74-132        235/45R17
                                     74-143        215/50R17   M+S
                                     74-143        225/45R17   M+S
                                     74-143        225/50R17   M+S
                                     74-143        235/45R17   M+S
             Opel Astra-J GTC        74-147        225/55R17                                           A12 A19 A99
             P-J/SW                                                                                    Cpe S03
             e4*2007/46*0204*..
             Opel Cascada            88-147        225/55R17                                           A12 A19 A99
             P-J/SW                                                                                    Cbo S03
             e4*2007/46*0204*..
             Opel Insignia-B         81-121        215/55R17   A91 R37                                 A19 A57 A99
             Z-B                     81-125        225/50R17   A90                                     Car Flh KOV
             e8*2007/46*0264*..      81-125        225/55R17   A90                                     V00 V17 S02
                                     81-125        235/50R17   A12
                                     81-125        245/50R17   A01 A12 K2b
             Opel Zafira Tourer      81-110        215/50R17   A91 R37 T91 T95                         A19 A58 A99
             P-J/SW, -/V             81-110        215/55R17   A12 R37                                 V17 S03
             e4*2007/46*0204*..,     81-147        225/50R17   A12
             e4*2007/46*0308*..      81-147        235/45R17   A12 T93 T94
             - incl. Facelift 2016   81-147        245/45R17   A12


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51889 nach §22 StVZO

             Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55013618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ LUC 757
             Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 6

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
§ 22 51889




             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51889 nach §22 StVZO

             Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55013618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ LUC 757
             Hersteller                    UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                  Seite 4 von 6

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.
§ 22 51889




             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Cabrio-Limousine, Roadster.

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Coupé.

             F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
             erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
             Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
             eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51889 nach §22 StVZO

             Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55013618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ LUC 757
             Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 6

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             R96    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60
             R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung).

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 51889




             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51889 nach §22 StVZO

             Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55013618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17 H2 Typ LUC 757
             Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 6

             V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1    195/40R17     215/35R17
             Nr. 2    195/45R17     215/40R17
             Nr. 3    205/40R17     225/35R17
             Nr. 4    205/45R17     235/40R17
             Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
             Nr. 6    205/55R17     225/50R17
             Nr. 7    215/40R17     245/35R17
             Nr. 8    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
             Nr. 9    215/55R17     235/50R17
             Nr. 10   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
             Nr. 11   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
             Nr. 12   225/55R17     245/50R17, 255/50R17

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.
§ 22 51889




             Prüfort und Prüfdatum
             Die Verwendungsprüfung fand am 26. Februar 2018 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis
             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 26. Februar 2018




             Blauth                                                                 00288733.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim