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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52470 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 1 von 4

Auftraggeber                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                 Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                 D-67098 Bad Dürkheim
                                 QM-Nr.: 49 02 0131806

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           Lucca
Typ                              LUC 8020
Radgröße                         8Jx20 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
AC2          LUC 8020 AC2 / ohne Ring              5/110/65,1         35        700    2280

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       52470
Herstellerzeichen                rial Germany
Radtyp und Ausführung            LUC 8020 (s.o.)
Radgröße                         8Jx20 H2
Einpresstiefe                    ET.. (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°     130                   24,5
S02       Serienschraube M12x1,25      Kegel 60°     120                   22,5
S03       Serienschraube M12x1,25      Kegel 60°     135                   26

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Alfa Romeo
                                 Chrysler
                                 Fiat

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52470 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020
Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                            Seite 2 von 4
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hinweise    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                                                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Alfa Stelvio            110-206        235/45R20                                             A12 A21 A57
949                     110-206        245/45R20                                             A99 B02 S01
e3*2007/46*0435*..      110-206        255/45R20
Jeep Cherokee           103-200        235/40R20     K1a T96                                 A01 A12 A21
KL                      103-200        245/40R20     K1a                                     A57 A99 JnT
e4*2007/46*0783*..                                                                           R34 S03
Jeep Compass            88-125         215/45R20                                             A12 A21 A57
MX                      88-125         235/40R20                                             A99 S03
e11*2007/46*4037*..     88-125         245/35R20
                        88-125         245/40R20
Jeep Renegade 2WD       81-103         215/45R20                                             A12 A21 A58
BU                      81-103         235/40R20     A01 K2b                                 A99 S02
e3*2007/46*0300*..      81-103         245/35R20     A01 K2b K6v
                        81-103         245/40R20     A01 K2b K6v
Jeep Renegade 4WD       88-125         215/45R20                                             A12 A21 A56
BU                      88-125         235/40R20     A01 K2b                                 A99 S02
e3*2007/46*0300*..      88-125         245/35R20     A01 K2b K6v
                        88-125         245/40R20     A01 K2b K6v
Fiat 500X 2WD           70-103         225/35R20                                             A12 A21 A58
334                     70-103         235/35R20     A01 K1a K2b                             A99 S02
e3*2007/46*0318*..
Fiat 500X 4WD           100-125        225/35R20                                             A12 A21 A56
334                     100-125        235/35R20     A01 K1a K2b                             A99 S02
e3*2007/46*0318*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau
der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V       W       Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%     100% 100%
230 km/h                94%     100% 100%
240 km/h                91%     100% 100%
250 km/h                -       95%     100%
260 km/h                -       90%     100%
270 km/h                -       85%     100%
280 km/h                -       -       95%
290 km/h                -       -       90%
300 km/h                -       -       85%

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52470 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                            Seite 3 von 4

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R,
S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von
2 mm zum Bremssattel zu achten.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

JnT      Die Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Jeep Cherokee Trailhawk
mit serienmäßiger Bereifung 245/65R17 (Typ KL)

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52470 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                             Seite 4 von 4

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

R34    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17 oder
225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 28. Januar 2019 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim
für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 28. Januar 2019




Blauth                                                                     00311571.DOC




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