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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52470 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0131806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Lucca
Typ                             LUC 8020
Radgröße                        8Jx20 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
B8           LUC 8020 B8 / Z13 Ø70,0-60,1         5/114,3/60,1       36       730     2260

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52470
Herstellerzeichen               rial Germany
Radtyp und Ausführung           LUC 8020 (s.o.)
Radgröße                        8Jx20 H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund         Anzugsmoment        Schaftlänge     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                    (Nm)                (mm)
S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°    110                 -               Multipack: 33
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°    100                 30,5            Multipack: 35B
S03   Mutter M12x1,25          Kegel 60°    90                  -               Multipack: 35A
S04   Schraube M12x1,5         Kegel 60°    90                  30,5            Multipack: 35B
S05   Mutter M12x1,25          Kegel 60°    140                 -               Multipack: 35A

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Fiat
                                Lexus
                                Suzuki
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52470 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                      Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici            79-99,2        225/30R20    T85                                 A12 A21 A57
FY                     79-99,2        235/30R20    A01 K1a K1b K2b K42 R70             A99 Flh KMV
e4*2001/116*0106*..    79-99,2        245/30R20    A01 K1c K2b K30 K42                 S02
Lexus GS               183-255        245/30R20    T90                                 A12 A21 A99
S19(a)                                                                                 Lim S01
e6*2001/116*
0103*00-05
Lexus GS               154, 180       235/35R20    K3h K3s K3v T92                     A01 A12 A21
250/200t/300                                                                           A58 A99 Lim
S19(a)                                                                                 NoH S01
e6*2001/116*
0103*06-..
ab Modell 2013
Lexus LS 430           207            245/35R20    K1c K41 K42 T91 T95                 A01 A12 A21
F3                                                                                     A99 S01
e6*98/14*0079*..,
e6*2001/116*0079*..
Lexus NX 300h          114            235/45R20                                        A12 A21 A57
AZ1, AZ1-TMG           114            245/40R20                                        A99 S01
e6*2007/46*0111*..;    114            245/45R20
e13*2007/46*1536*..
Lexus RC 200t/300H     133, 180       235/35R20    K1b K3h K3s K3v T92                 A01 A12 A21
XC1 (EU,M)                                                                             A58 A99 Cpe
e11*2007/46*2883*..                                                                    MHy S01
Suzuki Kizashi         131            225/35R20    T90                                 A12 A21 A57
FR                     131            235/35R20    A01 K1a K2b T92                     A99 Lim S05
e4*2007/46*0142*..     131            245/30R20    A01 K1c K2b K6d T90
Suzuki SX4             66-99,2        225/30R20    K1c K2b T85                         A01 A12 A21
EY                     66-99,2        235/30R20    K1c K2c K42 R70                     A58 A99 Flh
e4*2001/116*0105*..;   66-99,2        245/30R20    K1c K2c K30 K42                     KOV S02
e4*2007/46*0284*..
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             66-99,2        225/30R20    T85                                 A12 A21 A57
EY                     66-99,2        235/30R20    A01 K1a K1b K2b K42 R70             A99 Flh KMV
e4*2001/116*0105*..;   66-99,2        245/30R20    A01 K1c K2b K30 K42                 S02
e4*2007/46*0284*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             79,82,88       225/30R20    K1c K2b T85                         A01 A12 A21
GY                     79,82,88       235/30R20    K1c K2c K42 R70                     A58 A99 Flh
e4*2001/116*0124*..;   79,82,88       245/30R20    K1c K2c K30 K42                     KOV S03
e4*2007/46*0291*..
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             79,82,88       225/30R20    T85                                 A12 A21 A57
GY                     79,82,88       235/30R20    A01 K1a K1b K2b K42 R70             A99 Flh KMV
e4*2001/116*0124*..;   79,82,88       245/30R20    A01 K1c K2b K30 K42                 S03
e4*2007/46*0291*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52470 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                     Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki SX4 S-Cross     88            245/30R20    K1c K2b K5v K6w                     A01 A12 A21
JY                                                                                    A57 A99 S04
e4*2007/46*
0779*00-03
Suzuki Vitara          82-103        225/35R20    K1c K2b T88                         A01 A12 A21
LY                     82-103        235/35R20    K1c K2b K3s K6v                     A57 A99 S04
e4*2007/46*0928*..     82-103        245/30R20    K1c K2b K4i K6x K8a
Toyota C-HR            72, 85        225/40R20    K1c K6w                             A01 A12 A21
AX1T(EU,M), -/TMG      72, 85        235/35R20    K1c K2b K6b K6x                     A57 A99 MHy
e11*2007/46*3641*..;   72, 85        235/40R20    K1c K2b K5v K6b K6x                 S01
e13*2007/46*1765*..;   72, 85        245/35R20    K1c K2c K5x K6b K6x
e6*2007/46*0264*..
Toyota RAV4 (IV)       91-112        235/45R20                                        A12 A21 A57
XA3(a)                 91-112        245/40R20                                        A99 LT4 S01
e6*2001/116*           91-112        245/45R20
0105*09-13
- ab Modell 2013
Toyota RAV4 (IV)       91-112        235/45R20                                        A12 A21 A57
XA3(a)                 91-112        245/40R20                                        A99 LT3 S01
e6*2001/116*           91-112        245/45R20
0105*09-13
- ab Modell 2013
Toyota RAV4 (IV)       105, 112      235/45R20                                        A12 A21 A57
XA3(a), -TMG           105, 112      245/40R20                                        A99 LT4 S01
e6*2001/116*           105, 112      245/45R20
0105*14-..;
e13*2007/46*1657*..
- ab Facelift 2016
Toyota RAV4 (IV)       105, 112      235/45R20                                        A12 A21 A57
XA3(a), -TMG           105, 112      245/40R20                                        A99 LT3 S01
e6*2001/116*           105, 112      245/45R20
0105*14-..;
e13*2007/46*1657*..
- ab Facelift 2016
Toyota RAV4 (IV)       114           235/45R20                                        A12 A21 A57
Hybrid                 114           245/40R20                                        A99 LT4 S01
XA4(EU,M), -TMG        114           245/45R20
e6*2007/46*0166*..;
e13*2007/46*1658*..
Toyota RAV4 (IV)       114           235/45R20                                        A12 A21 A57
Hybrid                 114           245/40R20                                        A99 LT3 S01
XA4(EU,M), -TMG        114           245/45R20
e6*2007/46*0166*..;
e13*2007/46*1658*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52470 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52470 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52470 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020
Hersteller                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                      Seite 6 von 8

K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

K3h   An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
Radhausinnenverkleidung 300 bis 350 mm hinter Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen oder
Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LT3     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
mit 225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von
Anschlag zu Anschlag.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52470 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8

LT4     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
mit 235/55R18. Wendekreis von 11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52470 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                         Seite 8 von 8

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 28. Januar 2019 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 28. Januar 2019




Blauth                                                                  00311577.DOC




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