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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52470 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                      Seite 1 von 10

Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0131806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Lucca
Typ                             LUC 8020
Radgröße                        8Jx20 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
B8           LUC 8020 B8 / Z11 Ø70,0-66,1         5/114,3/66,1       36       730     2260

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52470
Herstellerzeichen               rial Germany
Radtyp und Ausführung           LUC 8020 (s.o.)
Radgröße                        8Jx20 H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund         Anzugsmoment        Schaftlänge     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                    (Nm)                (mm)
S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°    110                 30,5            Multipack: 110B
S02   Schraube M14x1,5         Kegel 60°    130                 30              Multipack: 110A
S03   Schraube M14x1,5         Kegel 60°    145                 30              Multipack: 110A
S04   Mutter M12x1,25          Kegel 60°    110                 -               Multipack: 65
S05   Schraube M12x1,5         Kegel 60°    105                 30,5            Multipack: 110B
S06   Schraube M12x1,5         Kegel 60°    115                 30,5            Multipack: 110B
S07   Mutter M12x1,25          Kegel 60°    115                 -               Multipack: 65

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Dacia
                                Infiniti
                                Nissan
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52470 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                      Seite 2 von 10


Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster (I) 2WD    63-92         225/35R20    K1a K1b K2b                          A01 A12 A21
SD/SR                   63-92         235/35R20    K1a K1b K2b K3s                      A58 A99 KOV
e2*2001/116*0314*..;    63-92         245/35R20    K1c K2a K2b K3s                      S01
e2*2001/116*0323*..;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster (I) 4WD    66-92         225/35R20    K1a K1b K2b                          A01 A12 A21
SD/SR                   66-92         235/35R20    K1a K1b K2b K3s                      A56 A99 KOV
e2*2001/116*0314*..;    66-92         245/35R20    K1c K2a K2b K3s                      S01
e2*2001/116*0323*..;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster (II) 2WD   66-92         225/35R20    K1c K2c                              A01 A12 A21
SR (SR*H..)             66-92         235/35R20    K1c K2c                              A58 A99 F23
e2*2001/116*                                                                            KOV S05
0323*43-..;
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
Dacia Duster (II) 4WD   80, 84, 92    225/35R20    K1c K2c                              A01 A12 A21
SR (SR*H..)             80, 84, 92    235/35R20    K1c K2c                              A56 A99 F24
e2*2001/116*                                                                            KOV S05
0323*43-..;
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
Infiniti M              175, 235      245/35R20    A10 T91 T95                          A21 A58 A99
Y51                     175, 235      245/40R20    A10                                  L06 Lim Y62
e13*2007/46*1105*..                                                                     S04
Nissan Juke 2WD         69-147        225/35R20    K8c                                  A01 A12 A21
F15                                                                                     A58 A99 S04
e11*2007/46*0132*..;
e3*2007/46*0162*..
- incl. Facelift 2014
Nissan Juke 4WD         140, 147      225/35R20    K2b                                  A01 A12 A21
F15                     140, 147      235/35R20    K1c K2b                              A56 A99 S04
e11*2007/46*0132*..     140, 147      245/30R20    K1c K2b
- incl. Facelift 2014
Nissan Juke Nismo       157, 160      225/35R20    K8c                                  A01 A12 A21
RS                                                                                      A57 A99 S04
F15
e11*2007/46*0132*..
Nissan Murano           172           255/45R20    K1a K1b K2b                          A01 A12 A21
Z50                                                                                     A99 S04
e1*2001/116*0298*..
Nissan Murano           140, 188      235/55R20    K1a K2b                              A01 A12 A21
Z51                     140, 188      245/50R20    K1a K1b K2b                          A99 S04
e1*2001/116*0478*..     140, 188      255/45R20    K1a K2b
                        140, 188      255/50R20    K1c K2a K2b




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52470 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020
Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                      Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Pulsar          81-140         225/30R20    K1c K2b T85                          A01 A12 A21
C13                                                                                     A58 A99 Flh
e9*2007/46*3086*..                                                                      S07
Nissan Qashqai         81-120         235/35R20                                         A12 A21 A57
J11                                                                                     A99 S06
e11*2007/46*0963*..
Nissan Qashqai, /+2    76-110         245/35R20    K2b T91 T95                          A01 A12 A21
J10                                                                                     A57 A99 S04
e11*2001/116*0295*.
Nissan X-Trail         104-127        245/35R20    K2b K42                              A01 A12 A21
T31                    104-127        245/40R20    G01 K2b K42 R64                      A99 S04
e1*2001/116*0432*..    110, 127       245/40R20    K2b K42 R34
- incl. MJ 2011
Nissan X-Trail         96-130         235/45R20                                         A12 A21 A57
T32                    96-130         245/40R20                                         A99 S04
e13*2007/46*1456*..    96-130         245/45R20
                       96-130         255/45R20    A01 K4i K6a K6v
Renault Espace (V)     96-165         235/45R20                                         A12 A21 A58
RFC                    96-165         245/45R20                                         A99 L06 S02
e2*2007/46*0470*..     96-165         255/45R20
Renault Fluence        63-103         235/30R20    K2b K6g K8k R70                      A01 A12 A21
Z                      63-103         245/30R20    K1a K2a K2b K6g K8k                  A99 Sth S01
e2*2001/116*0373*..;
e2*2007/46*0010*..
- Limousine
Renault Kadjar 2WD     81-120         235/35R20                                         A12 A21 A58
RFE                    81-120         245/35R20    A01 K2b                              A99 F23 S01
e2*2007/46*0475*..
Renault Kadjar 4WD     96             235/35R20                                         A12 A21 A56
RFE                    96             245/35R20    A01 K2b                              A99 F24 S01
e2*2007/46*0475*..
Renault Koleos         96, 130        235/45R20    A33                                  A21 A57 A99
RZG                    96, 130        245/45R20    A91                                  S04
e11*2007/46*           96, 130        255/45R20    A12
3255*00-04;
e6*2007/46*0269*..
Renault Koleos         110-127        245/40R20                                         A12 A21 A99
Y                                                                                       S04
e11*2001/116*0261*.
Renault Latitude       81-127         225/35R20    K4h T90                              A01 A12 A21
T                      81-127         235/35R20    G81 K4h T88 T92                      A99 Lim S03
e2*2001/116*0363*..    81-127         245/30R20    K1a K4g K6g T90
Renault Megane (III)   78-103         225/30R20    K1a K1b K2b K4i K6g K8f T85          A01 A12 A21
Z                      78-132         235/30R20    G01 K1a K1b K2b K4i K6h K8k R70      A99 Cpe Flh
e2*2001/116*0373*..;                               T88                                  S01
- Cabriolet




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52470 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                      Seite 4 von 10
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Megane (III)   63-103        225/30R20     K1a K1b K2b K6h K8f T85               A01 A12 A21
Z                      63-162        235/30R20     G01 K1a K1b K2b K6h K8k R70 T88       A99 Car S01
e2*2001/116*0373*..;
e2*2007/46*0010*..
- Grandtour
Renault Megane (III)   63-103        225/30R20     K1a K1b K2b K6h K8f T85               A01 A12 A21
Z                      63-162        235/30R20     G01 K1a K1b K2b K6h K8k R70 T88       A99 Cpe Flh
e2*2001/116*0373*..;                                                                     S01
e2*2007/46*0010*..
- Fließheck
- Coupé
Renault Megane (IV)    66-121        225/30R20     K2b K8c T85                           A01 A12 A21
RFB                    66-121        235/30R20     G01 K1c K2c K8m R70 T88               A58 A99 Car
e2*2007/46*0546*..                                                                       Flh L05 S01
Renault Megane R.S.    205           245/30R20     K1a K1b K2b K8m T90                   A01 A12 A21
(IV)                                                                                     A58 A99 Flh
RFB                                                                                      L04 S01
e2*2007/46*0546*..
Renault Talisman       81-165        225/35R20     A91 R37                               A21 A58 A99
RFD                    81-165        235/35R20     A01 A12 K2b K8g R37                   Car L05 Lim
e11*2007/46*           81-165        245/35R20     A01 A12 K2b K8g                       S01
2969*00-07;
e2*2007/46*0653*..
Renault Talisman       81-165        245/35R20     K2b K8k                               A01 A12 A21
4Control                                                                                 A58 A99 Car
RFD                                                                                      L04 Lim S01
e11*2007/46*
2969*00-07;
e2*2007/46*0653*..
- mit Allradlenkung

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                     Seite 5 von 10

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




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Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                      Seite 6 von 10

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 7 von 10

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52470 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020
Hersteller                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                     Seite 8 von 10

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

R34    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17
oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R64     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52470 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                        Seite 9 von 10

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52470 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 10 von 10

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Y62    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 28. Januar 2019 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 28. Januar 2019




Blauth                                                                  00311579.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim