GUTACHTEN zur ABE Nr. 52470 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 1 von 10 Auftraggeber Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0131806 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Lucca Typ LUC 8020 Radgröße 8Jx20 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) B8 LUC 8020 B8 / Z11 Ø70,0-66,1 5/114,3/66,1 36 730 2260 Kennzeichnungen KBA-Nummer 52470 Herstellerzeichen rial Germany Radtyp und Ausführung LUC 8020 (s.o.) Radgröße 8Jx20 H2 Einpresstiefe ET.. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr. Befestigungsmittel (Nm) (mm) S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 30,5 Multipack: 110B S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 30 Multipack: 110A S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 145 30 Multipack: 110A S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 110 - Multipack: 65 S05 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 105 30,5 Multipack: 110B S06 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 115 30,5 Multipack: 110B S07 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 115 - Multipack: 65 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Dacia Infiniti Nissan Renault Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52470 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 2 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Dacia Duster (I) 2WD 63-92 225/35R20 K1a K1b K2b A01 A12 A21 SD/SR 63-92 235/35R20 K1a K1b K2b K3s A58 A99 KOV e2*2001/116*0314*..; 63-92 245/35R20 K1c K2a K2b K3s S01 e2*2001/116*0323*..; e2*2007/46*0013*..; e2*2007/46*0030*.. Dacia Duster (I) 4WD 66-92 225/35R20 K1a K1b K2b A01 A12 A21 SD/SR 66-92 235/35R20 K1a K1b K2b K3s A56 A99 KOV e2*2001/116*0314*..; 66-92 245/35R20 K1c K2a K2b K3s S01 e2*2001/116*0323*..; e2*2007/46*0013*..; e2*2007/46*0030*.. Dacia Duster (II) 2WD 66-92 225/35R20 K1c K2c A01 A12 A21 SR (SR*H..) 66-92 235/35R20 K1c K2c A58 A99 F23 e2*2001/116* KOV S05 0323*43-..; e2*2007/46*0013*12-.. - ab Modell 2018 Dacia Duster (II) 4WD 80, 84, 92 225/35R20 K1c K2c A01 A12 A21 SR (SR*H..) 80, 84, 92 235/35R20 K1c K2c A56 A99 F24 e2*2001/116* KOV S05 0323*43-..; e2*2007/46*0013*12-.. - ab Modell 2018 Infiniti M 175, 235 245/35R20 A10 T91 T95 A21 A58 A99 Y51 175, 235 245/40R20 A10 L06 Lim Y62 e13*2007/46*1105*.. S04 Nissan Juke 2WD 69-147 225/35R20 K8c A01 A12 A21 F15 A58 A99 S04 e11*2007/46*0132*..; e3*2007/46*0162*.. - incl. Facelift 2014 Nissan Juke 4WD 140, 147 225/35R20 K2b A01 A12 A21 F15 140, 147 235/35R20 K1c K2b A56 A99 S04 e11*2007/46*0132*.. 140, 147 245/30R20 K1c K2b - incl. Facelift 2014 Nissan Juke Nismo 157, 160 225/35R20 K8c A01 A12 A21 RS A57 A99 S04 F15 e11*2007/46*0132*.. Nissan Murano 172 255/45R20 K1a K1b K2b A01 A12 A21 Z50 A99 S04 e1*2001/116*0298*.. Nissan Murano 140, 188 235/55R20 K1a K2b A01 A12 A21 Z51 140, 188 245/50R20 K1a K1b K2b A99 S04 e1*2001/116*0478*.. 140, 188 255/45R20 K1a K2b 140, 188 255/50R20 K1c K2a K2b Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52470 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 3 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Nissan Pulsar 81-140 225/30R20 K1c K2b T85 A01 A12 A21 C13 A58 A99 Flh e9*2007/46*3086*.. S07 Nissan Qashqai 81-120 235/35R20 A12 A21 A57 J11 A99 S06 e11*2007/46*0963*.. Nissan Qashqai, /+2 76-110 245/35R20 K2b T91 T95 A01 A12 A21 J10 A57 A99 S04 e11*2001/116*0295*. Nissan X-Trail 104-127 245/35R20 K2b K42 A01 A12 A21 T31 104-127 245/40R20 G01 K2b K42 R64 A99 S04 e1*2001/116*0432*.. 110, 127 245/40R20 K2b K42 R34 - incl. MJ 2011 Nissan X-Trail 96-130 235/45R20 A12 A21 A57 T32 96-130 245/40R20 A99 S04 e13*2007/46*1456*.. 96-130 245/45R20 96-130 255/45R20 A01 K4i K6a K6v Renault Espace (V) 96-165 235/45R20 A12 A21 A58 RFC 96-165 245/45R20 A99 L06 S02 e2*2007/46*0470*.. 96-165 255/45R20 Renault Fluence 63-103 235/30R20 K2b K6g K8k R70 A01 A12 A21 Z 63-103 245/30R20 K1a K2a K2b K6g K8k A99 Sth S01 e2*2001/116*0373*..; e2*2007/46*0010*.. - Limousine Renault Kadjar 2WD 81-120 235/35R20 A12 A21 A58 RFE 81-120 245/35R20 A01 K2b A99 F23 S01 e2*2007/46*0475*.. Renault Kadjar 4WD 96 235/35R20 A12 A21 A56 RFE 96 245/35R20 A01 K2b A99 F24 S01 e2*2007/46*0475*.. Renault Koleos 96, 130 235/45R20 A33 A21 A57 A99 RZG 96, 130 245/45R20 A91 S04 e11*2007/46* 96, 130 255/45R20 A12 3255*00-04; e6*2007/46*0269*.. Renault Koleos 110-127 245/40R20 A12 A21 A99 Y S04 e11*2001/116*0261*. Renault Latitude 81-127 225/35R20 K4h T90 A01 A12 A21 T 81-127 235/35R20 G81 K4h T88 T92 A99 Lim S03 e2*2001/116*0363*.. 81-127 245/30R20 K1a K4g K6g T90 Renault Megane (III) 78-103 225/30R20 K1a K1b K2b K4i K6g K8f T85 A01 A12 A21 Z 78-132 235/30R20 G01 K1a K1b K2b K4i K6h K8k R70 A99 Cpe Flh e2*2001/116*0373*..; T88 S01 - Cabriolet Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52470 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 4 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Renault Megane (III) 63-103 225/30R20 K1a K1b K2b K6h K8f T85 A01 A12 A21 Z 63-162 235/30R20 G01 K1a K1b K2b K6h K8k R70 T88 A99 Car S01 e2*2001/116*0373*..; e2*2007/46*0010*.. - Grandtour Renault Megane (III) 63-103 225/30R20 K1a K1b K2b K6h K8f T85 A01 A12 A21 Z 63-162 235/30R20 G01 K1a K1b K2b K6h K8k R70 T88 A99 Cpe Flh e2*2001/116*0373*..; S01 e2*2007/46*0010*.. - Fließheck - Coupé Renault Megane (IV) 66-121 225/30R20 K2b K8c T85 A01 A12 A21 RFB 66-121 235/30R20 G01 K1c K2c K8m R70 T88 A58 A99 Car e2*2007/46*0546*.. Flh L05 S01 Renault Megane R.S. 205 245/30R20 K1a K1b K2b K8m T90 A01 A12 A21 (IV) A58 A99 Flh RFB L04 S01 e2*2007/46*0546*.. Renault Talisman 81-165 225/35R20 A91 R37 A21 A58 A99 RFD 81-165 235/35R20 A01 A12 K2b K8g R37 Car L05 Lim e11*2007/46* 81-165 245/35R20 A01 A12 K2b K8g S01 2969*00-07; e2*2007/46*0653*.. Renault Talisman 81-165 245/35R20 K2b K8k A01 A12 A21 4Control A58 A99 Car RFD L04 Lim S01 e11*2007/46* 2969*00-07; e2*2007/46*0653*.. - mit Allradlenkung Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52470 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 5 von 10 Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52470 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 6 von 10 A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé. F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G81 Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52470 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 7 von 10 K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K4g An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen. K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K6a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52470 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 8 von 10 K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. K6v An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8g An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8k An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). L06 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne Allradlenkung (4WS). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. R34 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17 oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R64 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung). R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52470 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 9 von 10 S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. S07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stufenheck. T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52470 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002519 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx20 H2 Typ LUC 8020 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 10 von 10 T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Y62 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 28. Januar 2019 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2018. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 28. Januar 2019 Blauth 00311579.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim