GUTACHTEN zur ABE Nr. 50045 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55081114 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ M10 706 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 1 von 8 Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10-18 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0751211 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell M10 Typ M10 706 Radgröße 7Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) M8 M10 706 M8 / ohne Ring 5/112/66,6 48 725 2030 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50045 Herstellerzeichen Uniwheels Radtyp und Ausführung M10 706 (s.o.) Radgröße 7Jx16H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Serienschraube M14x1,5 Kugel D=28 mm 130 27 S03 Schraube M12x1,5 Kugel D=28 mm 110 24 S04 Schraube M14x1,5 Kugel D=28 mm 160 27 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50045 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55081114 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ M10 706 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 2 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. A-Klasse 103 195/50R16 M+S R35 0A1 A02 A04 168 44-103 205/45R16 A01 K1a R35 A05 A08 A09 e1*96/79*0073*.. 55-92 195/50R16 A01 K1a R09 R35 A12 A14 A19 nur mit ESP A60 DBA S03 A-Klasse 60-142 195/55R16 A33 0A1 A02 A04 169 60-142 205/50R16 A01 A12 K1a K2b K42 A05 A07 A08 e1*2001/116*0288*.. 60-142 205/55R16 A01 A12 G01 K1a K2b K42 A09 A14 A19 60-142 225/45R16 A01 A12 K1a K2b K42 V16 S02 A-Klasse 66,80,90 195/55R16 A33 R37 T87 T91 0A1 A02 A04 176, 245G 66,80,90 195/60R16 A33 R37 A05 A07 A08 e1*2007/46*0928*..; 66,80,90 205/50R16 A90 R37 T87 T91 A09 A14 A19 e1*2001/116* 66-125 205/55R16 A90 A57 Flh V00 0470*04-.. 66-125 215/55R16 A12 V16 X78 S02 66-125 225/50R16 A01 A12 K2b B-Klasse 70,85 195/55R16 A11 R37 0A1 A02 A04 245 70,85 195/60R16 A11 R37 A05 A07 A08 e1*2001/116*0314*.. 70,85 205/50R16 A33 R37 A09 A14 A19 70-142 195/55R16 A11 M+S S02 70-142 205/50R16 A33 M+S 70-142 205/55R16 A33 B-Klasse 66,80,90 195/55R16 A33 R37 T87 T91 0A1 A02 A04 246, 245G 66,80,90 195/60R16 A33 R37 A05 A07 A08 e1*2007/46*0751*..; 66,80,90 205/50R16 A91 R37 T87 T91 A09 A14 A19 e1*2001/116* 66-135 205/55R16 A91 A58 V16 X78 0470*04-.. 66-135 215/55R16 A01 A12 K2b S02 66-135 225/50R16 A01 A12 K2b C-Klasse 88,100,115 195/60R16 A10 0A1 A02 A04 204 88-215 205/55R16 A10 A05 A07 A08 e1*2001/116*0431*.. 88-215 225/50R16 A30 A09 A14 A19 - Limousine/Coupe B03 Cpe Lim - incl. Facelift 2011 V16 S02 C-Klasse 85-120 195/65R16 A10 R37 0A1 A02 A04 204 85-155 205/60R16 A10 A05 A07 A08 e1*2001/116* 85-155 215/55R16 A10 A09 A14 A19 0431*29-.. 85-155 215/60R16 A12 A58 B03 F39 (FIN: WDD205...) 85-155 225/55R16 A10 Lim V16 S02 85-155 235/50R16 A12 R03 C-Klasse T-Modell 88-170 205/55R16 A10 T91 T94 0A1 A02 A04 204K 88-170 225/50R16 A30 T92 T93 A05 A07 A08 e1*2001/116*0457*.. A09 A14 A19 - incl. Facelift 2011 B03 Car V16 S02 C-Klasse T-Modell 85-120 195/65R16 A10 R37 0A1 A02 A04 204K 85-155 205/60R16 A10 A05 A07 A08 e1*2001/116* 85-155 215/55R16 A10 A09 A14 A19 0457*24-.. 85-155 215/60R16 A12 A58 B03 Car (FIN: WDD205...) 85-155 225/55R16 A10 F39 V16 S02 85-155 235/50R16 A12 R03 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50045 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55081114 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ M10 706 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 3 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. CLA-Klasse 80-125 205/55R16 A90 0A1 A02 A04 117, 245G 80-125 215/55R16 A12 A05 A07 A08 e1*2007/46*1007*..; 90 195/55R16 A33 R37 T87 T91 A09 A14 A19 e1*2001/116* 90 195/60R16 A33 R37 A58 Lim X78 0470*04-.. 90 205/50R16 A90 R37 T87 T91 S02 E-Klasse 100-150 205/60R16 A10 T91 T92 0A1 A02 A04 212 100-150 215/55R16 A10 T93 T97 A05 A07 A08 e1*2001/116*0501*.. 100-150 225/55R16 A10 T95 T99 A09 A14 A19 - mit Luftfederung A58 B03 F38 - incl. Facelift 2013 Lim V16 S02 E-Klasse 100-150 205/60R16 A10 T91 T92 0A1 A02 A04 212, 212G 100-150 215/55R16 A10 A05 A07 A08 e1*2001/116*0501*..; 100-150 225/55R16 A10 A09 A14 A19 e1*2007/46*0484*.. 120, 125 205/55R16 A10 R09 T91 T94 A58 B03 F39 - incl. Facelift 2013 Lim V16 S02 V-Klasse 72-128 215/60R16 K2c K56 R35 T94 T95 T99 0A1 A01 A02 638/2 72-128 225/55R16 K2c K44 K56 T94 T95 T99 A04 A05 A08 e9*95/54, 98/14, A09 A12 A14 2001/116*0020*.. A19 K42 S04 Vito 58-105 215/60R16 K2c K56 R35 T95 T99 0A1 A01 A02 638 58-105 225/55R16 K2c K44 K56 T95 T99 A04 A05 A08 e9*93/81,98/14, A09 A12 A14 2001/116*0005*.. A19 K42 S04 Vito 60-105 215/60R16 K2c K56 R35 T95 T99 0A1 A01 A02 638/1 60-105 225/55R16 K2c K44 K56 T95 T99 A04 A05 A08 K 393 A09 A12 A14 A19 K42 S04 Auflagen und Hinweise 0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50045 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55081114 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ M10 706 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 4 von 8 A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien- Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50045 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55081114 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ M10 706 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 5 von 8 A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw. unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu informieren. F38 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. F39 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50045 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55081114 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ M10 706 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 6 von 8 K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50045 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55081114 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ M10 706 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 7 von 8 T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/50R16 205/45R16 Nr. 2 195/40R16 215/35R16 Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 Nr. 4 195/50R16 215/45R16 Nr. 5 205/45R16 225/40R16 Nr. 6 205/50R16 225/45R16 Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 8 205/60R16 225/55R16 Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Nr. 10 215/55R16 235/50R16 Nr. 11 225/40R16 245/35R16, 255/35R16 Nr. 12 225/50R16 245/45R16 Nr. 13 225/55R16 245/50R16 Nr. 14 225/60R16 245/55R16 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X78 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50045 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55081114 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ M10 706 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 8 von 8 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 16. September 2014 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2014. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 16. September 2014 Blauth 00217061.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim MONTAGEHINWEIS für Wuchtgewichte bei Raddesigne M10 in der Größe 7,0x16 Aufgrund der notwendigen Freigängigkeit zur Bremse dürfen bei Verwendung der M10 Räder in der Größe 7,0x16“ ET48 für die „neue“ C-Klasse Typ W204/204K (W205) e1*2001/116*0431*29-… + e1*2001/116*0457*24-… an der vorderen Felgenschulter ausschließlich Klebegewichte bis max. 3,5 mm Höhe verwendet werden. An der hinteren Felgenschulter gibt es keine Einschränkungen. Dieser Hinweis betrifft ausschließlich die neue C-Klasse, bei alle anderen Fahrzeugen aus dem Verwendungsbereich trifft dies nicht zu. MONTAGEHINWEIS für Wuchtgewichte bei Raddesigne M10 in der Größe 7,0x16 Aufgrund der notwendigen Freigängigkeit zur Bremse dürfen bei Verwendung der M10 Räder in der Größe 7,0x16“ ET48 für die „neue“ C-Klasse Typ W204/204K (W205) e1*2001/116*0431*29-… + e1*2001/116*0457*24-… an der vorderen Felgenschulter ausschließlich Klebegewichte bis max. 3,5 mm Höhe verwendet werden. An der hinteren Felgenschulter gibt es keine Einschränkungen. Dieser Hinweis betrifft ausschließlich die neue C-Klasse, bei alle anderen Fahrzeugen aus dem Verwendungsbereich trifft dies nicht zu.