GUTACHTEN zur ECE R-124 000657 Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55051814 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0 x 17 H2 Typ M10 707 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 1 von 3 Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) M8 M10 707 M8 / ohne Ring 5/112/66,6 48,5 710 2035 Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Serienschraube M14x1,5 Kugel D=28 mm 130 27 Verwendungsbereich Hersteller Mercedes-Benz Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. B-Klasse electric drive 65 (132) 225/50R17 ECE A12 A14 A19 245G A58 Flh KMV e1*2001/116*0470*.. S02 (28kWh-Batterie) C-Klasse 85-180 225/50R17 A10 ECE A14 A19 A58 204 Lim MHy S02 e1*2001/116* 0431*29-.. (FIN: WDD205...) C-Klasse 4matic 125-245 225/50R17 A10 ECE A14 A19 A56 204 Lim S02 e1*2001/116* 0431*29-.. (FIN: WDD205...) C-Klasse Coupé / 115-180 225/50R17 A10 ECE A14 A19 A58 Cabrio Cbo Cpe S02 204 e1*2001/116* 0431*37-.. (FIN: WDD205...) C-Klasse T-Modell 85-180 225/50R17 A10 ECE A14 A19 A58 204K Car NoH S02 e1*2001/116* 0457*25-.. (FIN: WDD205...) C-Klasse T-Modell 125-245 225/50R17 A10 ECE A14 A19 A56 4matic Car S02 204K e1*2001/116* 0457*25-.. (FIN: WDD205...) Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ECE R-124 000657 Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55051814 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0 x 17 H2 Typ M10 707 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 2 von 3 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen. Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ECE R-124 000657 Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55051814 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0 x 17 H2 Typ M10 707 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 3 von 3 Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug). NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug). S02 Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. Lambsheim, 19. September 2016 00257125.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim