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							GUTACHTEN zur ECE R-124 000657

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55051814 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                       PKW-Nachrüstrad 7,0 x 17 H2 Typ M10 707
Hersteller                           UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                            Seite 1 von 3

Prüfgegenstand                       PKW-Nachrüstrad

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                               Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                      Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                      (mm)
M8           M10 707 M8 / ohne Ring                   5/112/66,6         48,5     710      2035

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund                 Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5         Kugel D=28 mm        130                     27

Verwendungsbereich

Hersteller                           Mercedes-Benz

Handelsbezeichnung        kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
B-Klasse electric drive   65 (132)        225/50R17     ECE                                  A12 A14 A19
245G                                                                                         A58 Flh KMV
e1*2001/116*0470*..                                                                          S02
(28kWh-Batterie)
C-Klasse                  85-180          225/50R17     A10 ECE                              A14 A19 A58
204                                                                                          Lim MHy S02
e1*2001/116*
0431*29-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse 4matic           125-245         225/50R17     A10 ECE                              A14 A19 A56
204                                                                                          Lim S02
e1*2001/116*
0431*29-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse Coupé /          115-180         225/50R17     A10 ECE                              A14 A19 A58
Cabrio                                                                                       Cbo Cpe S02
204
e1*2001/116*
0431*37-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell         85-180          225/50R17     A10 ECE                              A14 A19 A58
204K                                                                                         Car NoH S02
e1*2001/116*
0457*25-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell         125-245         225/50R17     A10 ECE                              A14 A19 A56
4matic                                                                                       Car S02
204K
e1*2001/116*
0457*25-..
(FIN: WDD205...)




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 000657

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55051814 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0 x 17 H2 Typ M10 707
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 2 von 3

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 000657

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55051814 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0 x 17 H2 Typ M10 707
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                      Seite 3 von 3

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).

S02     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
der Radbefestigungsteile zu überprüfen.


Lambsheim, 19. September 2016                                                        00257125.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim