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							GUTACHTEN zur ECE R-124 001152

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55071516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Nachrüstrad 7,5Jx17H2 Typ M10 757
Hersteller                          UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                           Seite 1 von 2

Prüfgegenstand                      PKW-Nachrüstrad

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
M8           M10 757 M8 / ohne Ring                  5/112/66,6         45       790      2080


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund                 Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5        Kugel D=28 mm        130                     27


Verwendungsbereich

Hersteller                          Mercedes-Benz


Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse Cabrio           120-245        235/45R17     ECE                                  A11 A14 A19
207                       285            235/45R17     ECE M+S                              A58 Cbo F39
e1*2001/116*0502*..                                                                         S02
(FIN: WDD207...)
E-Klasse Coupé            120-285        235/45R17     ECE                                  A11 A14 A19
207                                                                                         A58 Cpe F39
e1*2001/116*0502*..                                                                         S02
(FIN: WDD207...)


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.




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GUTACHTEN zur ECE R-124 001152

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55071516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Nachrüstrad 7,5Jx17H2 Typ M10 757
Hersteller                    UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 2 von 2

Spezielle Auflagen und Hinweise

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

S02     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
der Radbefestigungsteile zu überprüfen.


Lambsheim, 15. August 2016                                                  00254994.DOC




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