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							GUTACHTEN zur ECE R-124 000572

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55081213 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Nachrüstrad 8Jx17H2 Typ M10 807
Hersteller                          UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                            Seite 1 von 2
Prüfgegenstand                      PKW-Nachrüstrad

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring            Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                                 Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                        Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                        (mm)
42.F5        M10 807 F5 / ohne Ring                     5/108/63,4         42       730     2140


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel        Bund         Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5            Kegel 60°    140                       33,5


Verwendungsbereich

Hersteller                          Volvo

Handelsbezeichnung        kW-Bereich        Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo S90, V90            110-187           225/55R17     A98 ECE                             A14 A19 A57
P                                                                                             Car Lim S02
e4*2007/46*1067*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 000572

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55081213 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 8Jx17H2 Typ M10 807
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                          Seite 2 von 2

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A98     Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
der Radbefestigungsteile zu überprüfen.


Lambsheim, 6. April 2017                                                       00269137.DOC




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