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							                       GUTACHTEN zur ECE R-124 001159

                       Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55071016 (3. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                      PKW-Nachrüstrad 8Jx18H2 Typ M10 808
                       Hersteller                          UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                                  Seite 1 von 2
                       Prüfgegenstand                      PKW-Nachrüstrad

                       Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
                       führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                                            Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                            (mm)
                       M1           M10 808 M1 / ohne Ring                  5/112/66,6         43       790      2080


                       Befestigungsmittel

                       Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund                 Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
                       S02       Serienschraube M14x1,5        Kugel D=28 mm        150                     45


                       Verwendungsbereich

                       Hersteller                          Mercedes-Benz

                       Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                       Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                             Hinweise
R124 001159, Erw. 02




                       ABE/EWG-Nr.
                       E-Klasse                  110-190        245/45R18     ECE                                  A10 A14 A19
                       212                                                                                         A58 Lim S02
                       e1*2001/116*
                       0501*25-..
                       (FIN: WDD213...)
                       E-Klasse 4matic           120-245        245/45R18     ECE                                  A10 A14 A19
                       212                                                                                         A56 Lim S02
                       e1*2001/116*
                       0501*25-..
                       (FIN: WDD213...)
                       E-Klasse T-Modell         110-190        245/45R18     ECE                                  A10 A14 A19
                       R1ES                                                                                        A58 Car KOV
                       e1*2007/46*1560*..                                                                          S02
                       (FIN: WDD213...)
                       E-Klasse T-Modell         135-245        245/45R18     ECE                                  A10 A14 A19
                       4matic                                                                                      A56 Car KOV
                       R1ES                                                                                        S02
                       e1*2007/46*1560*..
                       (FIN: WDD213...)

                       Allgemeine Hinweise

                       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                       Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben.

                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                       Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                       Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                       Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                       die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                       GUTACHTEN zur ECE R-124 001159

                       Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55071016 (3. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 8Jx18H2 Typ M10 808
                       Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                                Seite 2 von 2

                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                       Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

                       Spezielle Auflagen und Hinweise

                       A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                       A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                       Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                       Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zum Bremssattel zu achten.

                       A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                       verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                       DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                       verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                       müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                       sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
R124 001159, Erw. 02




                       A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                       4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                       A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                       Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                       Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                       ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
                       serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
                       Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
                       Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                       KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                       zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                       Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                       S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                       Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
                       der Radbefestigungsteile zu überprüfen.


                       Lambsheim, 2. Juni 2017                                                       00273523.DOC




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim