Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49782 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55018214 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ M10 858
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                     Seite 1 von 8

Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0131806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          M10
Typ                             M10 858
Radgröße                        8,5Jx18H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                (mm)
M8           M10 858 M8 / ohne Ring             5/112/66,6         48        790     2200

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49782
Herstellerzeichen               UNIWHEELS Germany
Radtyp und Ausführung           M10 858 (s.o.)
Radgröße                        8,5Jx18H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel      Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01   Serienschraube M14x1,5          Kugel D=28 mm   130                    27

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49782 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55018214 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ M10 858
Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
A-Klasse                66-135         215/40R18    T85 T89                             A12 A14 A19
176, 245G               66-160         225/40R18    A01 K2b                             A57 Flh S01
e1*2007/46*0928*..;     66-160         235/35R18    A01 K1a K2b T86 T90
e1*2001/116*            66-160         235/40R18    A01 K1a K2b K5d
0470*04-..
C-Klasse                88-225         225/40R18    T88 T89 T91                         A12 A14 A19
204                     88-225         235/35R18    T86 T90                             Cpe Lim V18
e1*2001/116*0431*..     88-225         235/40R18    R02                                 S01
- Limousine/Coupe       88-225         235/40R18    A01 G01 R03
- incl. Facelift 2011   88-225         245/35R18    A01 K1a K1b K2b K41 K42 K56 T88
(FIN: WDD204...)                                    T89 T92
                        88-225         255/35R18    A01 K2b K42 K56 R03
C-Klasse                85-190         225/45R18    A32 T91 T95                         A14 A19 A58
204                     85-190         235/40R18    A12 T91 T95                         Lim MHy V18
e1*2001/116*            85-190         245/40R18    A12 R03                             S01
0431*29-..              85-190         255/40R18    A01 A12 K2b R03
- incl. Facelift 2018   85-190         255/40R18    A12 K2h R03
(FIN: WDD205...)
C-Klasse Coupé /        110-190        225/45R18    A32                                 A14 A19 A58
Cabrio                  110-190        235/40R18    A12                                 Cbo Cpe V18
204                     110-190        245/40R18    A12 R03                             S01
e1*2001/116*            110-190        255/40R18    A01 A12 K2b R03
0431*37-..              110-190        255/40R18    A12 K2h R03
- incl. Facelift 2018
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell       88-200         235/35R18    T90                                 A12 A14 A19
204K                    88-225         225/40R18    T89 T91 T92                         Car V18 S01
e1*2001/116*0457*..     88-225         235/40R18    R02
- incl. Facelift 2011   88-225         235/40R18    A01 G01 R03 T91 T93
(FIN: WDD204...)        88-225         245/35R18    A01 K1a K1b K2b K41 K42 K56 T89
                                                    T92
                        88-225         255/35R18    A01 K2b K42 K56 R03 T90 T94
C-Klasse T-Modell       85-190         225/45R18    A32 T91 T95                         A14 A19 A58
204K                    85-190         235/40R18    A12 T91 T95                         Car MHy V18
e1*2001/116*            85-190         245/40R18    A12 R03 T93 T97                     S01
0457*25-..              85-190         255/40R18    A01 A12 K2b R03
- incl. Facelift 2018   85-190         255/40R18    A12 K2h R03
(FIN: WDD205...)
E 500                   300            245/40R18    A32 T93 T97                         A14 A19 A57
212                                                                                     F38 Lim S01
e1*2001/116*
0501*09-..
ab Facelift 2011
- incl. Facelift 2013
- mit Luftfederung
(FIN: WDD212...)




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49782 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55018214 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ M10 858
Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E 500 T-Modell          300            245/40R18    A32 T97                              A14 A19 A57
212K                                                                                     Car F38 S01
e1*2007/46*0200*08-..
ab Facelift 2011
- incl. Facelift 2013
- mit Luftfederung
(FIN: WDD212...)
E-Klasse                100-225        225/40R18    A10 R37 T91 T92                      A14 A19 A57
212                     100-225        235/40R18    A10 R37 T91 T93                      F38 Lim NoH
e1*2001/116*0501*..     100-225        255/35R18    A12 R03 T90 T94                      V01 V18 S01
- mit Luftfederung      100-285        245/40R18    A32 T93 T97
- incl. Facelift 2013
(FIN: WDD212...)
E-Klasse                100-225        225/40R18    A10 R37 T91 T92                      A14 A19 A57
212, 212G               100-225        235/40R18    A10 R37 T91 T93                      F39 Lim NoH
e1*2001/116*0501*..;    100-225        255/35R18    A12 R03 T90 T94                      V01 V18 S01
e1*2007/46*0484*..      100-245        245/40R18    A32
- incl. Facelift 2013
(FIN: WDD212...)
E-Klasse T-Modell       100-215        235/40R18    A10 R37 T95 X77 158                  A14 A19 A57
212 K                   100-245        245/40R18    A32 T97 158                          Car F42 NoH
e1*2007/46*0200*..                                                                       S01
- incl. Facelift 2013
(FIN: WDD212...)
E-Klasse T-Modell       100 - 215      235/40R18    A10 NoD R37 T95 X77 158              A14 A19 A57
212 K                   100 - 285      245/40R18    A32 T97 158                          Car F38 NoH
e1*2007/46*0200*..                                                                       S01
- mit Luftfederung
- incl. Facelift 2013
(FIN: WDD212...)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49782 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55018214 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ M10 858
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

158      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1580 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49782 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55018214 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ M10 858
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F42    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der
Vorderachse.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49782 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55018214 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ M10 858
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49782 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55018214 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ M10 858
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V01     Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind für Fahrzeuge mit
Allradantrieb (4-Matic) bei Baureihe 212 nur ab EG-Genehmigungsstand: e1*2001/116*0501*08, bzw.
bei Baureihe 212 K nur ab Genehmigungsstand: e1*2007/46*0200*07 zulässig.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49782 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55018214 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ M10 858
Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                         Seite 8 von 8

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/40R18      225/35R18
Nr. 2    205/45R18      225/40R18
Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 11   245/35R18      255/35R18
Nr. 12   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.


Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 21. März 2019 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 21. März 2019




Blauth                                                                 00315354.DOC



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim