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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52853 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55056119 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5Jx19 H2 Typ M10 959
Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0131806

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell                            M10
Typ                               M10 959
Radgröße                          9,5Jx19 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
M8           M10 959 M8 / ohne Ring               5/112/66,6         54        720     2180

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        52853
Herstellerzeichen                 UNIWHEELS Germany
Radtyp und Ausführung             M10 959 (s.o.)
Radgröße                          9,5Jx19 H2
Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund                 Anzugsmoment    Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                            (Nm)            (mm)
S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28 mm        130             27
S02       Schraube M14x1,5             Kugel D=28 mm        150             27            Multipack: 54A

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55056119 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9,5Jx19 H2 Typ M10 959
Hersteller                         Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                        Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C 63 AMG                 350, 375       265/35R19    R03                                 A12 A14 A19
204, 204K, -/AMG                                                                         A58 Car Lim
e1*2001/116*                                                                             VC3 Vn2 HA2
0431*33-..,0457*26-..                                                                    S01
0463*13-..,0464*14-..,
(FIN: WDD205...)
- Limousine/T-Modell
GLK-Klasse               100-225        255/45R19    R03                                 A01 A12 A14
204X                     100-225        275/40R19    R03                                 A19 V19 HA2
e1*2001/116*                                                                             S02
0480*00-16
(FIN: WDC204...)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                         V      W        Y
210 km/h                 100% 100% 100%
220 km/h                 97%    100% 100%
230 km/h                 94%    100% 100%
240 km/h                 91%    100% 100%
250 km/h                 -      95%      100%
260 km/h                 -      90%      100%
270 km/h                 -      85%      100%
280 km/h                 -      -        95%
290 km/h                 -      -        90%
300 km/h                 -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.



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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55056119 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx19 H2 Typ M10 959
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                        Seite 3 von 5

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 4, Gutachten Nummer 55045915, Ausfertigung 1
(RADTYP M10 859) für die Achse 1 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55056119 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx19 H2 Typ M10 959
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1     215/35R19     245/30R19, 255/30R19
Nr. 2     225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3     225/40R19     245/35R19, 255/35R19
Nr. 4     225/45R19     245/40R19, 255/40R19
Nr. 5     235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 6     235/40R19     265/35R19, 275/35R19
Nr. 7     235/45R19     255/40R19
Nr. 8     235/50R19     255/45R19
Nr. 9     235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 10    245/30R19     305/25R19
Nr. 11    245/35R19     275/30R19, 285/30R19
Nr. 12    245/40R19     275/35R19, 285/35R19
Nr. 13    245/45R19     275/40R19
Nr. 14    245/50R19     275/45R19
Nr. 15    255/30R19     305/25R19, 315/25R19
Nr. 16    255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 17    255/40R19     285/35R19, 295/35R19
Nr. 18    255/45R19     285/40R19
Nr. 19    255/50R19     285/45R19, 295/45R19
Nr. 20    255/55R19     275/50R19
Nr. 21    265/30R19     305/25R19, 315/25R19
Nr. 22    265/35R19     295/30R19, 305/30R19
Nr. 23    265/40R19     295/35R19
Nr. 24    265/45R19     295/40R19
Nr. 25    265/50R19     295/45R19
Nr. 26    275/30R19     315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VC3     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   245/35R19     245/35R19, 255/35R19, 265/35R19, 285/30R19, 295/30R19
Nr.   2   255/30R19     275/30R19
Nr.   3   255/35R19     255/35R19, 275/35R19, 295/30R19
Nr.   4   265/30R19     285/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55056119 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx19 H2 Typ M10 959
Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                      Seite 5 von 5


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 25. Oktober 2019 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 25. Oktober 2019




Blauth                                                                00331005.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim