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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                             National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 8 J x 19 H2

                   issued by:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 53072




                                      special wheels for passenger cars 8 J x 19 H2


             Genehmigungsnummer: 53072                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                   DE-67098 Bad Dürkheim

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   Entfällt
                   Not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   M12 809
                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                            2

Genehmigungsnummer: 53072                         Erweiterung: --
Approval number:                                  Extension:

4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
      Identification markings:
      Hersteller oder Herstellerzeichen
      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

      Felgengröße
      Size of the wheel

      Typ und die Ausführung
      Type and version

      Herstelldatum (Monat und Jahr)
      Date of manufacture (month and year)

      Genehmigungszeichen
      Approval identification

      Einpresstiefe
      Inset/outset



5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
      Position of the identification markings:
      An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
      On the inside/outside of the wheel

6.    Zuständiger Technischer Dienst:
      Responsible Technical Service:
      Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
      DE-51105 Köln

7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
      Date of test report issued by the Technical Service:
      17.12.2019

8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
      Number of test report issued by that Technical Service:
      55085319 (1. Ausfertigung)
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Genehmigungsnummer: 53072                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8                                 1. Ausfertigung

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 53072




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   Siehe Prüfbericht
                   See test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval is granted
                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                          4

Genehmigungsnummer: 53072                       Erweiterung: --
Approval number:                                Extension:

13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
      Reason(s) for the extension (if applicable):
      Entfällt
      Not applicable

14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
      Place:

15.   Datum:       15.01.2020
      Date:

16.   Unterschrift: Im Auftrag
      Signature:




      Anlagen:
      Enclosures:
      Gemäß Inhaltsverzeichnis
      According to index
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53072 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55085319 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ M12 809
             Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                    Seite 1 von 4

             Auftraggeber                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                               Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                               D-67098 Bad Dürkheim
                                               QM-Nr.: 49 02 0131806

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
             Modell                            M12
             Typ                               M12 809
             Radgröße                          8Jx19 H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             M1           M12 809 M1 / ohne Ring                5/112/66,6         43       790     2260

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        53072
             Herstellerzeichen                 rial Germany
             Radtyp und Ausführung             M12 809 (s.o.)
             Radgröße                          8Jx19 H2
§ 22 53072




             Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
             S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28 mm    150                    45

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Mercedes-Benz

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53072 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55085319 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ M12 809
             Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 4

             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             E 43 AMG 4matic        295           245/40R19     A10 M+S R03                           A14 A19 A56
             212                                                                                      Lim HA2 S01
             e1*2007/46*
             0501*27-..
             (FIN: W..213...)
             E 43 AMG 4matic T-     295           245/40R19     A10 M+S R03                           A14 A19 A56
             Modell                                                                                   Car KOV HA2
             R1ES                                                                                     S01
             e1*2007/46*
             1560*02-..
             (FIN: W..213...)

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
§ 22 53072




             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53072 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55085319 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ M12 809
             Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 4

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
§ 22 53072




             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
             zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 4, Gutachten Nummer 55085319, Ausfertigung 1
             (RADTYP M12 809) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombination. Es gelten die jeweiligen
             Auflagen und Hinweise.

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53072 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55085319 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ M12 809
             Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                   Seite 4 von 4

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 17. Dezember 2019 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2019.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 17. Dezember 2019
§ 22 53072




             Laux                                                                 00334856.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             Hinweisblatt „Radabdeckung“

             Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
             Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
             erhältlich sind, gem. den Auflagen

             K1a, K1b, K1c und
             K2a, K2b, K2c

             hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
             kleben.

                                                         Vorderachse




             Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
§ 22 53072




             Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
             Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
             Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                         Hinterachse




             Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
             Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
             Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
             Radmitte                                                              hinter der Radmitte
Bad Dürkheim, 24.05.2019



Pflegehinweise
für RIAL Leichtmetallfelgen
Damit Sie lange Freude an Ihren RIAL Leichtmetallfelgen haben, beachten Sie bitte die folgenden Pflegehin-
weise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre
Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder minimieren.


REINIGUNGSINTERVALLE
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen wir Reinigungs-
intervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden.
In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszu-
bessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden.


REINIGUNGSMITTEL
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger entscheiden, beachten
Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reini-
gungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können.


REINIGUNGSTIPPS
•	 Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
•	 Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
•	 Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von Leichtmetallfelgen
	 fehl am Platz
•	 Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit
•	 Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
•	 Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
•	 Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
•	 Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind unbedingt die
	 Herstellerangaben zu beachten.
•	 Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden


Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann
aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen
nicht unter die Garantie fallen.


GARANTIEAUSFALL BEI DER SO GENANNTEN „OPTISCHEN RADAUFBEREITUNG“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad zu reparieren. Dieser
Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z.B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung,
und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.




Hersteller:




SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Tel.:	 +49 6322 9899 - 6000

                                                                                                              www.rial.de
Fax:	 +49 6322 9899 - 6001
E-Mail: kundenservice@supind.com
Bad Dürkheim, Germany, May 24, 2019



Care instructions
for RIAL alloy wheels
To ensure your RIAL alloy wheels bring you lasting enjoyment, please observe the following instructions. While
brake dust, dirt, moisture, salt, stones and other hazards are unavoidable, it is possible to prevent or at least
minimize any damage through appropriate wheel care.


REGULAR CLEANING
If dirt remains on the wheel for an extended period, this can lead to permanent damage. For this reason, we recommend regular clea-
ning, at intervals of no more than two weeks. Thoroughly clean both the outside and the inside of the wheel to remove all dirt. In winter,
the wheels should be cleaned once a week. Minor damage (chipping) to the paint finish should be repaired using clear coat (varnish) to
prevent corrosion of the underlying, surrounding material (filiform corrosion).


CLEANING AGENTS
We recommend warm water with detergent (dish soap) or car shampoo. If you decide to use specialist wheel cleaner, please strictly ob-
serve the manufacturer’s instructions, especially regarding application time. Do not use cleaners that contain acids, alkalis or alcohols,
as these can negatively impact the paint finish and possibly even the car’s braking system.


ADVICE ON CLEANING
•	 When being cleaned, the wheels should be cold to prevent the cleaner from drying out
•	 Use clean and soft sponges and brushes only
•	 Do not use aggressive cleaning agents or materials, such as steel wool or scouring sand
•	 If you decide to use a specialist wheel cleaner, do not under any circumstances exceed the maximum recommended
	 exposure/application time
•	 Once cleaning is complete, rinse off the cleaner thoroughly
•	 Thorough cleaning should always include the inner-facing surfaces of the wheel
•	 Repair damage to the paint finish immediately to prevent oxidation
•	 Standard wheel sealant can be employed for added protection, but again be sure to comply with the manufacturer’s instructions
•	 Please avoid using car washes that feature rigid or hard brushes


Failure to follow these instructions does not generally nullify the product warranty in its entirety, but can lead
to damage to the alloy wheels that, in accordance with the applicable terms and conditions, are not covered by
the warranty.


INVALIDATION OF WARRANTY IN THE EVENT OF REFURBISHMENT
Some repair shops offer alloy wheel refurbishment, restoration or similar services, and promise to repair damage to the wheel. These
services have a serious impact on the wheel’s attributes and strength, for example entailing machining or heat treatment. As a result, the
use of these or similar services invalidates the product warranty. For safety reasons, we strongly advise against the use of such
services.




Manufacturer:




SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Tel.:	 +49 6322 9899 - 6000

                                                                                                              www.rial.de
Fax:	 +49 6322 9899 - 6001
E-Mail: customerservice@supind.com