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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                             National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 8 J x 19 H2

                   issued by:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 53073




                                      special wheels for passenger cars 8 J x 19 H2


             Genehmigungsnummer: 53073                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                   DE-67098 Bad Dürkheim

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   Entfällt
                   Not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   M12X 809
                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                            2

Genehmigungsnummer: 53073                         Erweiterung: --
Approval number:                                  Extension:

4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
      Identification markings:
      Hersteller oder Herstellerzeichen
      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

      Felgengröße
      Size of the wheel

      Typ und die Ausführung
      Type and version

      Herstelldatum (Monat und Jahr)
      Date of manufacture (month and year)

      Genehmigungszeichen
      Approval identification

      Einpresstiefe
      Inset/outset



5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
      Position of the identification markings:
      An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
      On the inside/outside of the wheel

6.    Zuständiger Technischer Dienst:
      Responsible Technical Service:
      Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
      DE-51105 Köln

7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
      Date of test report issued by the Technical Service:
      28.01.2020

8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
      Number of test report issued by that Technical Service:
      55074419 (1. Ausfertigung)
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Genehmigungsnummer: 53073                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1, 2, 3                                                1. Ausfertigung

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 53073




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   Siehe Prüfbericht
                   See test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval is granted
                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                          4

Genehmigungsnummer: 53073                       Erweiterung: --
Approval number:                                Extension:

13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
      Reason(s) for the extension (if applicable):
      Entfällt
      Not applicable

14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
      Place:

15.   Datum:        28.01.2020
      Date:

16.   Unterschrift: Im Auftrag
      Signature:




      Anlagen:
      Enclosures:
      Gemäß Inhaltsverzeichnis
      According to index
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53073 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55074419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ M12X 809
             Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 8

             Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                             Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                             D-67098 Bad Dürkheim
                                             QM-Nr.: 49 02 0131806

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          M12
             Typ                             M12X 809
             Radgröße                        8Jx19 H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
             führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                               Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                               (mm)
             M8           M12X 809 M8 / ohne Ring              5/112/66,6         52          930    2330

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      53073
             Herstellerzeichen               rial Germany
             Radtyp und Ausführung           M12X 809 (s.o.)
             Radgröße                        8Jx19 H2
§ 22 53073




             Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund               Anzugsmoment       Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)               (mm)
             S01   Serienschraube M14x1,5        Kugel D=28 mm      130                27
             S02   Serienschraube M14x1,5        Kugel D=28 mm      180                27
             S03   Schraube M14x1,5              Kugel D=28 mm      150                27            Multipack: 54A

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Mercedes-Benz

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53073 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55074419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ M12X 809
             Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 8

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             C-Klasse                88-225         235/35R19    A01 Cpe G01 Lim T87 T91             A12 A19 A99
             204                                                                                     S01
             e1*2001/116*0431*..
             - Limousine/Coupe
             - incl. Facelift 2011
             (FIN: WDD204...)
             C-Klasse T-Modell       88-225         235/35R19    G01 T91                             A01 A12 A19
             204K                                                                                    A99 Car S01
             e1*2001/116*0457*..
             - incl. Facelift 2011
             (FIN: WDD204...)
             GL-Klasse               155,165        265/55R19    A10 M+S 184                         A19 A99 B03
             164G                    155,165        275/50R19    A12 R37 186                         X77 S03
             e1*2001/116*0340*..     155,165        275/55R19    A12 182
             GLE-Klasse              150-190        235/55R19    A10 R37 T01 T05                     A19 A56 A99
             166                     150-190        245/50R19    A10 R37 T01 T05                     B03 MHy
             e1*2007/46*             150-335        255/50R19    A10                                 NBF S03
             0598*16-...             150-335        265/50R19    A31
             (FIN: WDC1660...)
§ 22 53073




             M-Klasse                140-285        255/50R19    A10                                 A19 A99 F38
             164                                                                                     S03
             e1*2001/116*0315*..
             - mit Luftfederung
             M-Klasse                140-285        255/50R19    A10                                 A19 A99 F39
             164                                                                                     S03
             e1*2001/116*0315*..
             - ohne Luftfederung
             M-Klasse                150-190        235/55R19    A10 A84 R37 T01 T05                 A19 A56 A99
             166                     150-190        245/50R19    A10 A84 R37 T01 T05                 B03 NBF S03
             e1*2007/46*             150-320        255/50R19    A32 A84
             0598*00-15              150-320        265/50R19    A12
             R-Klasse                140-225        255/45R19    A10 R37 T00 T04                     A19 A99 S03
             251                     140-285        255/50R19    A01 A12 K1c K2b
             e1*2001/116*0341*..
             V-Klasse/Vito           100-176        235/45R19    A01 G90 T99                         A12 A19 A58
             639/2, 639/4            100-176        235/45R19    R91 T99                             A99 AHa NoE
             e1*2007/46*             100-176        245/40R19    T98                                 S02
             0457*09-..              100-176        245/45R19    A01 G90 T02 T98
             e1*2007/46*             100-176        245/45R19    R09 T02 T98
             0458*08-..
             (FIN: W..447...)
             nur Heckantrieb
             V-Klasse/Vito           65, 84         235/45R19    A01 G90 T99                         A12 A19 A58
             639/2, 639/4            65, 84         235/45R19    R91 T99                             A99 AFa NoE
             e1*2007/46*             65, 84         245/40R19    T98                                 S02
             0457*09-..              65, 84         245/45R19    A01 G90 T02 T98
             e1*2007/46*             65, 84         245/45R19    R09 T02 T98
             0458*08-..
             (FIN: W..447...)
             nur Frontantrieb


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53073 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55074419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ M12X 809
             Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 8
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             V-Klasse/Vito 4matic   100-176        235/45R19    A01 G90 T99                           A12 A19 A56
             639/2, 639/5           100-176        235/45R19    R91 T99                               A99 NoE S02
             e1*2007/46*            100-176        245/40R19    T98
             0457*09-..             100-176        245/45R19    A01 G90 T02 T98
             e1*2007/46*            100-176        245/45R19    R09 T02 T98
             0459*06-..
             (FIN: W..447...)
             nur Allradantrieb
             Vito/Viano             65-190         245/40R19    T98                                   A12 A19 A57
             639, -/2, -/4, -/5     65-190         245/45R19    A01 G03 T02                           A99 S02
             e9*2001/116*0048*..,   65-190         245/45R19    R09 T02 T98
             e1*2007/46*
             0457*00-08,
             0458*00-07,
             0459*00-05,
             L275, L720
             - incl. MJ 2011

             Allgemeine Hinweise
§ 22 53073




             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53073 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55074419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ M12X 809
             Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 8

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             182      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1820 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             184      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1840 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             186      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
§ 22 53073




             einer zul. Achslast von 1860 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)


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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53073 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55074419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ M12X 809
             Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                    Seite 5 von 8

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von
             Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             AFa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

             AHa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Coupé.
§ 22 53073




             F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

             F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
             überprüfen.

             G90     Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
             überprüfen.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53073 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55074419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ M12X 809
             Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                     Seite 6 von 8

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

             NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
             Fahrzeugausführungen.

             NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
§ 22 53073




             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             R91      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19
             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53073 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55074419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ M12X 809
             Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                      Seite 7 von 8

             T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
§ 22 53073




             berücksichtigen.

             T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             X77     Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53073 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55074419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ M12X 809
             Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                   Seite 8 von 8


             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 28. Januar 2020 in Lambsheim statt.


             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2019.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§ 22 53073




             Lambsheim, 28. Januar 2020




             Blauth                                                               00334568.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             Hinweisblatt „Radabdeckung“

             Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
             Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
             erhältlich sind, gem. den Auflagen

             K1a, K1b, K1c und
             K2a, K2b, K2c

             hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
             kleben.

                                                         Vorderachse




             Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
§ 22 53073




             Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
             Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
             Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                         Hinterachse




             Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
             Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
             Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
             Radmitte                                                              hinter der Radmitte
Bad Dürkheim, 24.05.2019



Pflegehinweise
für RIAL Leichtmetallfelgen
Damit Sie lange Freude an Ihren RIAL Leichtmetallfelgen haben, beachten Sie bitte die folgenden Pflegehin-
weise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre
Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder minimieren.


REINIGUNGSINTERVALLE
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen wir Reinigungs-
intervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden.
In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszu-
bessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden.


REINIGUNGSMITTEL
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger entscheiden, beachten
Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reini-
gungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können.


REINIGUNGSTIPPS
•	 Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
•	 Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
•	 Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von Leichtmetallfelgen
	 fehl am Platz
•	 Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit
•	 Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
•	 Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
•	 Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
•	 Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind unbedingt die
	 Herstellerangaben zu beachten.
•	 Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden


Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann
aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen
nicht unter die Garantie fallen.


GARANTIEAUSFALL BEI DER SO GENANNTEN „OPTISCHEN RADAUFBEREITUNG“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad zu reparieren. Dieser
Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z.B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung,
und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.




Hersteller:




SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Tel.:	 +49 6322 9899 - 6000

                                                                                                              www.rial.de
Fax:	 +49 6322 9899 - 6001
E-Mail: kundenservice@supind.com
Bad Dürkheim, Germany, May 24, 2019



Care instructions
for RIAL alloy wheels
To ensure your RIAL alloy wheels bring you lasting enjoyment, please observe the following instructions. While
brake dust, dirt, moisture, salt, stones and other hazards are unavoidable, it is possible to prevent or at least
minimize any damage through appropriate wheel care.


REGULAR CLEANING
If dirt remains on the wheel for an extended period, this can lead to permanent damage. For this reason, we recommend regular clea-
ning, at intervals of no more than two weeks. Thoroughly clean both the outside and the inside of the wheel to remove all dirt. In winter,
the wheels should be cleaned once a week. Minor damage (chipping) to the paint finish should be repaired using clear coat (varnish) to
prevent corrosion of the underlying, surrounding material (filiform corrosion).


CLEANING AGENTS
We recommend warm water with detergent (dish soap) or car shampoo. If you decide to use specialist wheel cleaner, please strictly ob-
serve the manufacturer’s instructions, especially regarding application time. Do not use cleaners that contain acids, alkalis or alcohols,
as these can negatively impact the paint finish and possibly even the car’s braking system.


ADVICE ON CLEANING
•	 When being cleaned, the wheels should be cold to prevent the cleaner from drying out
•	 Use clean and soft sponges and brushes only
•	 Do not use aggressive cleaning agents or materials, such as steel wool or scouring sand
•	 If you decide to use a specialist wheel cleaner, do not under any circumstances exceed the maximum recommended
	 exposure/application time
•	 Once cleaning is complete, rinse off the cleaner thoroughly
•	 Thorough cleaning should always include the inner-facing surfaces of the wheel
•	 Repair damage to the paint finish immediately to prevent oxidation
•	 Standard wheel sealant can be employed for added protection, but again be sure to comply with the manufacturer’s instructions
•	 Please avoid using car washes that feature rigid or hard brushes


Failure to follow these instructions does not generally nullify the product warranty in its entirety, but can lead
to damage to the alloy wheels that, in accordance with the applicable terms and conditions, are not covered by
the warranty.


INVALIDATION OF WARRANTY IN THE EVENT OF REFURBISHMENT
Some repair shops offer alloy wheel refurbishment, restoration or similar services, and promise to repair damage to the wheel. These
services have a serious impact on the wheel’s attributes and strength, for example entailing machining or heat treatment. As a result, the
use of these or similar services invalidates the product warranty. For safety reasons, we strongly advise against the use of such
services.




Manufacturer:




SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Tel.:	 +49 6322 9899 - 6000

                                                                                                              www.rial.de
Fax:	 +49 6322 9899 - 6001
E-Mail: customerservice@supind.com